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Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.

1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe wann erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die Kosten für die Erstellung des aktuellen Konzepts waren.
3. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).
4. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Stadtkreis Karlsruhe vorliegen.
5. Bitte übersenden Sie mir die derzeit gültigen "Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung", vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das schlüssige Konzept selbst wurde von der Stadt- und Jugendbehörde zugesandt: https://fragdenstaat.de/a/220087

1. Das aktuelle schlüssige Konzept wurde von der Stadt Karlsruhe am 08.03.2021 erstellt.
2. Es sind keine Kosten entstanden.
4. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt vom SG Karlsruhe vom 17.11.2020, Az S 2 SO 1851/18 vor (https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-…).
5. Die aktuellen Richtwerte lassen sich hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittl…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Kon…
An Jobcenter Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe [#216682]
Datum
25. März 2021 23:23
An
Jobcenter Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten. 1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe wann erstellt hat. 2. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die Kosten für die Erstellung des aktuellen Konzepts waren. 3. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF). 4. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Stadtkreis Karlsruhe vorliegen. 5. Bitte übersenden Sie mir die derzeit gültigen "Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung", vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Stadt Karlsruhe
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
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Jobcenter Stadt Karlsruhe
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
25. März 2021 23:23
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Stadt Karlsruhe ist eingegangen, wird geprüft und bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass eine individuelle Kommunikation über E-Mails aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann, da diese nicht verschlüsselt ist. Nutzen Sie zur weiteren Kommunikation gerne unsere Online-Angebote wie z.B. den Postfachservice. Unter http://www.jobcenter.digital können Sie uns auf sicherem Wege Anträge oder Nachrichten zusenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in meiner vorherigen E-Mail habe ich fälschlicherweise einen Antrag nach dem Landes…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe [#216682]
Datum
25. März 2021 23:39
An
Jobcenter Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in meiner vorherigen E-Mail habe ich fälschlicherweise einen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg gestellt. Da es sich bei Ihrer Behörde um eine gemeinsame Einrichtung handelt findet natürlich das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Anwendung. Entsprechend ändere ich meinen vorherigen Antrag wie folgt ab: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
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Jobcenter Stadt Karlsruhe
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
25. März 2021 23:39
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Stadt Karlsruhe ist eingegangen, wird geprüft und bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass eine individuelle Kommunikation über E-Mails aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann, da diese nicht verschlüsselt ist. Nutzen Sie zur weiteren Kommunikation gerne unsere Online-Angebote wie z.B. den Postfachservice. Unter http://www.jobcenter.digital können Sie uns auf sicherem Wege Anträge oder Nachrichten zusenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Stadt Karlsruhe
Anfragenummer 216682 Guten Tag, gerne gewähre ich Ihnen den beantragten Informationszugang nach dem Informationsf…
Von
Jobcenter Stadt Karlsruhe
Betreff
Anfragenummer 216682
Datum
23. April 2021 08:06
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, gerne gewähre ich Ihnen den beantragten Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und übersende Ihnen das schlüssige Konzept zur Berechnung der Bruttokaltmiete. Ihre weiteren Fragen möchte ich Ihnen folgend beantworten: 1. Das aktuelle Konzept welches diesem Schreiben beiliegt, wurde von der Stadt Karlsruhe am 08.03.2021 erstellt. 2. Das Konzept beruht auf den Daten des Karlsruher Mietspiegels 2021. Separate Kosten für die Erstellung des Schlüssigen Konzeptes sind nicht entstanden. 3. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt vom SG Karlsruhe vom 17.11.2020, Az S 2 SO 185/18 vor. 4. Die aktuellen Richtwerte sind dem schlüssigen Konzept zu entnehmen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenummer 216682 [#216682] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre bisherige Auskunft. Sind s…
An Jobcenter Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenummer 216682 [#216682]
Datum
23. April 2021 11:17
An
Jobcenter Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre bisherige Auskunft. Sind sie sich sicher, dass es sich bei dem von Ihnen versandten, dreiseitigen Dokument um das "schlüssige Konzept" der Stadt Karlsruhe handelt? Meiner Erachtens kann es sich lediglich um eine Verwaltungsvorschrift handeln und keinesfalls um ein der ständigen Rechtssprechung des BSG genügendes "schlüssiges Konzept", da aus dem Dokument noch nicht einmal ersichtlich ist, wie die festgesetzten Werte zustande kommen (ein bloßer Verweis auf den Mietspiegel ist keinesfalls ausreichend). Ich bitte Sie daher noch einmal zu prüfen, ob ein aktuelles "schlüssiges Konzept" bei Ihnen vorhanden ist, bzw. falls dies nicht der Fall ist mir das Nichtvorhandensein der angefragten Information zu bestätigen. Zu allermindest müsste ein derartiges "schlüssiges Konzept" den Anforderungen der ständigen Rechtssprechung des BSG genügen (siehe hierzu BSG Urteil vom 22.09.2009 – B 4 AS 18/09 R) und einen Zusammenhang zwischen dem Mietspiegel und den festgesetzten Werten für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung herstellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: Anfragenummer 216682 [#216682] Sehr << Anrede >> die Stadt- und Jugendbehörde hat mir das gewünsc…
An Jobcenter Stadt Karlsruhe Details
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Betreff
AW: Anfragenummer 216682 [#216682]
Datum
31. Mai 2021 14:59
An
Jobcenter Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Stadt- und Jugendbehörde hat mir das gewünschte schlüssige Konzept zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt. Mein LIFG-Antrag hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216682/
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