Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept muss einer sozialrechtlichen Prüfung standhalten.
1. Bitte teilen Sie mir mit, wer das aktuelle Konzept für den Stadtkreis Karlsruhe wann erstellt hat.
2. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die Kosten für die Erstellung des aktuellen Konzepts waren.
3. Um die Übersendung dieses Konzepts wird gebeten, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).
4. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Aktenzeichen mit, falls bereits rechtskräftige Urteile zu dem "schlüssigen Konzept" für den Stadtkreis Karlsruhe vorliegen.
5. Bitte übersenden Sie mir die derzeit gültigen "Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung", vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das schlüssige Konzept selbst wurde von der Stadt- und Jugendbehörde zugesandt: https://fragdenstaat.de/a/220087
1. Das aktuelle schlüssige Konzept wurde von der Stadt Karlsruhe am 08.03.2021 erstellt.
2. Es sind keine Kosten entstanden.
4. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt vom SG Karlsruhe vom 17.11.2020, Az S 2 SO 1851/18 vor (https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-…).
5. Die aktuellen Richtwerte lassen sich hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittl…
Anfrage erfolgreich
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Datum25. März 2021
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28. April 2021
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