Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

- alle dem KBA vorliegenden Auflagen und Versionen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs (BT-KAT-OWI) in sämtlichen vorhandenen Dateiformaten (z.B. Word-Dateien, Excel-Dateien, CSV-Dateien, Datenbank-Dateien, PDF-Dateien, RTF-Dateien, usw)
- alle dem KBA vorliegenden Dokumente über den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bzw. über die erwähnten Dateiformate (z.B. "Informationen für EDV-Anwender"), hier ebenfalls alle Auflagen und Versionen in allen vorhandenen Dateiformaten

Die auf der Webseite des KBA veröffentlichten PDF- und RTF-Dateien der 12. und 13. Auflage sowie "13. Auflage - Version 1.1" müssen sie nicht übermitteln.

PS: Zumindest ein Teil der hier angeforderten Informationen scheinen passwortgeschützt auf der Webseite des KBA zur Verfügung zu stehen. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei nicht um geheimhaltungsbedürftige Informationen handelt und bitte Sie daher, eine frei zugängliche Veröffentlichung auf der Webseite des KBA zu prüfen. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle dem KBA vorliegende…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685]
Datum
26. März 2021 02:34
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle dem KBA vorliegenden Auflagen und Versionen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs (BT-KAT-OWI) in sämtlichen vorhandenen Dateiformaten (z.B. Word-Dateien, Excel-Dateien, CSV-Dateien, Datenbank-Dateien, PDF-Dateien, RTF-Dateien, usw) - alle dem KBA vorliegenden Dokumente über den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bzw. über die erwähnten Dateiformate (z.B. "Informationen für EDV-Anwender"), hier ebenfalls alle Auflagen und Versionen in allen vorhandenen Dateiformaten Die auf der Webseite des KBA veröffentlichten PDF- und RTF-Dateien der 12. und 13. Auflage sowie "13. Auflage - Version 1.1" müssen sie nicht übermitteln. PS: Zumindest ein Teil der hier angeforderten Informationen scheinen passwortgeschützt auf der Webseite des KBA zur Verfügung zu stehen. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei nicht um geheimhaltungsbedürftige Informationen handelt und bitte Sie daher, eine frei zugängliche Veröffentlichung auf der Webseite des KBA zu prüfen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216685/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Auskunft nach dem IFG zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog Sehr [geschwärzt], die Zusammenstellung der Unte…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Auskunft nach dem IFG zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
Datum
23. April 2021 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], die Zusammenstellung der Unterlagen zur Ihrer Anfrage nach dem IFG (Anfrage Nr.: 216685) nimmt noch etwas Zeit in Anspruch. Die Dateien werden Ihnen so schnell wie möglich zugesandt. Aus Gründen der Datensicherheit werden die Dateien jedoch nicht auf die von Ihnen genannte Internetseite hochgeladen. Sie erhalten die Dateien wegen ihrer Größe auf eine CD-ROM/DVD gebrannt. Um Ihnen den Datenträger per Post zusenden zu können, wird daher um Mitteilung der gewünschten Versandadresse gebeten. Mit freundlichen Grüßen Kraftfahrt-Bundesamt
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem IFG zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog [#216685] Sehr << Anrede >> viel…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem IFG zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog [#216685]
Datum
23. April 2021 12:38
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich möchte Sie auf § 1 Abs. 2 IFG aufmerksam machen: > Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Da es sich um nicht um Verschlusssachen handelt, sondern vielmehr Jeder ein Recht auf diese Informationen hat, ist die Argumentation der Datensicherheit hier nicht nachvollziehbar und stellt keinen wichtigen Grund dar. Für große Dateien — sollten diese tatsächlich zu groß für eine E-Mail sein — wurde ihnen bereits eine Internetseite für den Upload genannt, sodass auch die Dateigröße keinen wichtigen Grund darstellt, von der gewünschten Art des Informationszugangs abzuweichen. Darüber hinaus dürfte das Brennen einer CD/DVD vermutlich einen höheren Verwaltungsaufwand darstellen und führt (auch durch den Postversand) zu einer längeren Antwortzeit. Ich bedanke mich für Ihre Kooperation und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216685/
Kraftfahrt-Bundesamt
Auskunft nach dem IFG zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog [#216685] Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Auskunft nach dem IFG zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog [#216685]
Datum
23. April 2021 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre u. a. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass die Angelegenheit an unser Rechtsreferat sowie an unseren IT-Sicherheitsbeauftragten zur Prüfung und Entscheidung über die Zulässigkeit des Übermittlungsweges abgegeben wird. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Kein Nachrichtentext
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Upload
Betreff
Datum
30. April 2021 14:35
Status
Warte auf Antwort
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Dateien zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wurden auf die Inter…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685]
Datum
30. April 2021 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Dateien zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wurden auf die Internetseite "Fragdenstaat.de" hochgeladen. Es handelt sich hier um die Dateien zur Druckversion in pdf und rtf, die Änderungsverzeichnisse sowie die Datenbankversionen im txt-Format, wie sie den EDV-Anwendern zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbankversionen der ersten bis 7. Auflage existieren nicht mehr. Da die Datenbank jedoch fortgeschrieben wird sind die Tatbestände jedoch in jeweils gültigen Fassung mit dem gültigen Zeitraum in den folgenden Datenbankversionen enthalten. Zur 8. Auflage ist anzumerken, dass diese wegen eines Zitierfehlers in der Änderungsverordnung nicht zur Anwendung kam. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Upload der Dateien. Zu den Datenbankversionen im txt-Format ha…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685]
Datum
30. April 2021 16:09
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Upload der Dateien. Zu den Datenbankversionen im txt-Format habe ich noch folgende Fragen: 1) Gibt es eine Beschreibung des verwendeten Dateiformates? In diesem Fall würde ich Sie bitten, mir diese Unterlagen ebenfalls zukommen zu lassen. 2) Liegt dem KBA eine tabellenbasierte Form (z.B. in einer Datenbank) der Tatbestände vor, in der die Eigenschaften (z.B. TBNR, Tatbestandstext, Euro, u.A.) voneinander getrennt vorliegen? 3) Mit welchem Verfahren werden diese Dateien seitens des KBA generiert und woher kommen dabei die Daten? 4) Wird die im Änderungsverzeichnis erwähnte SESAM-Datenbank noch für Tatbestände verwendet? Falls nein, wodurch wurde diese Datenbank abgelöst? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216685/
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in die Antworten zu Ihren Fragen habe ich ein- bzw. beigefügt. 1) Gibt es eine Beschreibung …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685]
Datum
12. Mai 2021 11:04
Status
Sehr Antragsteller/in die Antworten zu Ihren Fragen habe ich ein- bzw. beigefügt. 1) Gibt es eine Beschreibung des verwendeten Dateiformates? In diesem Fall würde ich Sie bitten, mir diese Unterlagen ebenfalls zukommen zu lassen. - Die Satzbeschreibung wurde als Anhang beigefügt. 2) Liegt dem KBA eine tabellenbasierte Form (z.B. in einer Datenbank) der Tatbestände vor, in der die Eigenschaften (z.B. TBNR, Tatbestandstext, Euro, u.A.) voneinander getrennt vorliegen? - Ein entsprechendes Format liegt nicht vor. 3) Mit welchem Verfahren werden diese Dateien seitens des KBA generiert und woher kommen dabei die Daten? - Die Daten werden manuell über eine Dialogoberfläche eingegeben. 4) Wird die im Änderungsverzeichnis erwähnte SESAM-Datenbank noch für Tatbestände verwendet? Falls nein, wodurch wurde diese Datenbank abgelöst? - Die SESAM-Datenbank wurde durch eine Oracle-Datenbank abgelöst. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, aus der sich leider weitere Rückfragen ergeben: 1) G…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685]
Datum
13. Mai 2021 00:37
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, aus der sich leider weitere Rückfragen ergeben: 1) Gibt es weitere Dokumente über die Datenbankdatei und das dort verwendete Dateiformat? Beispielsweise habe ich mittlerweile durch ausprobieren und raten herausgefunden, dass die einzelnen Felder in der Datei durch das Zeichen "^" getrennt sind. Dass dieses doch sehr eigenartige Dateiformat nirgends dokumentiert sein soll, verwundert mich. 2) Ist die Satzbeschreibung von 2007 die aktuellste verfügbare? Die Satzbeschreibung stimmt nicht mit der aktuellsten Datenbankversion überein. Beispielsweise ist das Datumsformat nicht "JJJJMMTT", sondern "JJJJ-MM-TT". Zwischen GUELTIG-von und Tatbestand-z1-Druck liegen in der Datei sechs Felder, in der Satzbeschreibung sind es nur drei. Somit gibt es weiterhin Unklarheiten über die in der Datei festgehaltenen Daten. 3) Welche Software wird zum Verwalten der Datenbankdatei verwendet? Bitte Name, Hersteller, Versionsnummer angeben. 4) Welche Daten werden in der Oracle-Datenbank festgehalten? Sie schreiben, dass Sie die SESAM-Datenbank durch eine Oracle-Datenbank ersetzt haben und schreiben auch, dass Ihnen keine tabellenbasierte Form der Tatbestandsdaten in einer Datenbank vorliegt. Bei der Oracle-Datenbank handelt es sich um ein tabellenbasiertes Datenbanksystem. Sollten Sie Tatbestandsdaten in der Datenbank speichern, bitte ich um die technische Definition der Tabelle (Ausgabe des Oracle-Befehls "DESCRIBE") sowie um eventuell vorhandene Dokumentation/Beschreibung der Tabelle. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216685/
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer E-Mail vom 13.05.2021 soll mit der Zustellung eines Bescheides erfol…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685
Datum
21. Mai 2021 12:28
Status
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer E-Mail vom 13.05.2021 soll mit der Zustellung eines Bescheides erfolgen. Daher bitte ich um Mitteilung einer Versandadresse, an die der Bescheid zugestellt werden kann. Aufgrund von Urlaub wird die Beantwortung Ihrer Fragen dann voraussichtlich in der 22. Kalenderwoche erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um übersenden des Bescheids an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse&…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685 [#216685]
Datum
21. Mai 2021 12:33
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um übersenden des Bescheids an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Eine postalische Anschrift sollte dafür nicht nötig sein. Alternativ können Sie den Bescheid auch an meine private Adresse <<E-Mail-Adresse>> schicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216685/
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf den bisherigen Schriftwechsel teile ich Ihnen mit, dass für die förmliche …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685]
Datum
31. Mai 2021 13:52
Status
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf den bisherigen Schriftwechsel teile ich Ihnen mit, dass für die förmliche Zustellung des Bescheides die Postanschrift unerlässlich ist. Ich hoffe insoweit auf Ihr Verständnis und bitte um Ihre Unterstützung und Mitteilung einer Postanschrift , an die der Bescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte kommen Sie unabhängig von der förmlichen Zustellung des Bescheides Ihrer Pfli…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685]
Datum
31. Mai 2021 14:24
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte kommen Sie unabhängig von der förmlichen Zustellung des Bescheides Ihrer Pflicht nach § 1 Abs. 2 IFG nach und beantworten die Anfrage wie angefragt per E-Mail. Auch die Information, dass keine oder nur teilweise Auskunft erteilt wird, ist eine Information, die per E-Mail mitgeteilt werden kann. Die Begründung für eine eventuelle Ablehnung lässt sich dann unabhängig von dieser Information einem förmlichen Bescheid entnehmen. PS: Wo lässt sich nachlesen, dass ein Bescheid nach dem IFG zum einen notwendig ist und zum anderen nur per Briefpost möglich ist? Im IFG finde ich dazu nichts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216685/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 31.05.2021 und teile Ihnen mit, dass die Beantwortung s…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs [#216685
Datum
10. Juni 2021 14:42
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 31.05.2021 und teile Ihnen mit, dass die Beantwortung sich wegen zusätzlicher rechtlicher Prüfungen noch verzögert. Die Beantwortung wird so bald wie möglich erfolgen. Mit freundlichem Grüßen

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