Fernbahntunnel Frankfurt

Vorgänge, aus denen das Eintreten des RMV für den Fernbahntunnel Frankfurt vor dem 6. November 2018 hervorgeht.

In der Presse wurde berichtet, dass der RMV und hier der Chefplaner Thomas Busch Ideenträger des Fernbahntunnels sei. So zum Beispiel in der FAZ vom 9. März 2019 (Nr. 58, S. 34). Nachfragen in der Sache beim RMV blieben unbeantwortet. Das Bundesverkehrsministerium teilte auf einen Antrag nach dem UIG u.a. mit: "Informationen, wonach der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) das Projekt eines Fernbahntunnels Frankfurt initiiert hätte, liegen hier nicht vor."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorgänge, aus denen das…
An Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fernbahntunnel Frankfurt [#216745]
Datum
26. März 2021 22:03
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorgänge, aus denen das Eintreten des RMV für den Fernbahntunnel Frankfurt vor dem 6. November 2018 hervorgeht. In der Presse wurde berichtet, dass der RMV und hier der Chefplaner Thomas Busch Ideenträger des Fernbahntunnels sei. So zum Beispiel in der FAZ vom 9. März 2019 (Nr. 58, S. 34). Nachfragen in der Sache beim RMV blieben unbeantwortet. Das Bundesverkehrsministerium teilte auf einen Antrag nach dem UIG u.a. mit: "Informationen, wonach der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) das Projekt eines Fernbahntunnels Frankfurt initiiert hätte, liegen hier nicht vor."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216745/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werde…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021
Datum
22. April 2021 08:22
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 92122035 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/re... ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.03.2021…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021
Datum
22. April 2021 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.03.2021. Zunächst möchten wir anmerken, dass wir Ihre Aussage „Nachfragen in der Sache beim RMV blieben unbeantwortet.“ nicht nachvollziehen können, da uns bislang kein entsprechende Anfrage bekannt ist. Auch halten wir Ihre Frage nach einem etwaigen persönlichen Einsatzes unseres Chefplaners Thomas Buschs für den Fernbahntunnel nicht von einem Auskunftsanspruch umfasst. Gerne möchten wir aber die Gelegenheit nutzten Ihnen unsere inhaltliche Position darzulegen: Die kapazitive Ergänzung des Frankfurter Hauptbahnhofs ist für eine Ausweitung des Nahverkehrs-Fahrtenangebots unerlässlich, weswegen wir uns in Gremien oder im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit dafür einsetzen. Unter anderem aufgrund der niedrigmöglichsten Auswirkungen auf das Städtebild und Anwohner*innen halten wir einen Fernbahntunnel für eine sehr gute Lösung, den bestehenden Hauptbahnhof zu erweitern. Eine Erweiterung an dieser Stelle hat zudem den enormen Vorteil, Umsteigemöglichkeiten zwischen den Linien (ähnlich wie heute zu den S-Bahnen im Tiefbahnhof) zu bieten. Wenn Sie Anregungen zu unseren Überlegungen bzw. der laufenden Machbarkeitsuntersuchung vorbringen möchten, sind wir gerne auch – nach eindeutiger schriftlicher Zustimmung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten – bereit diese an die Deutsche Bahn weiterzugeben. Gerade mit Blick auf die Erfahrungen beim Schienenwegeausbau bedenken Sie jedoch immer wie wichtig es ist, dass die Befürworter*innen des Schienenverkehrs weitestmöglich nach außen gemeinsam für Projekte eintreten, auch wenn im Detail unterschiedliche Lösungen präferiert werden mögen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021 [#216745] Sehr << Anrede >> Diese Antwort hat ke…
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AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021 [#216745]
Datum
1. Mai 2021 12:07
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Sehr << Anrede >> Diese Antwort hat keine Relevanz zur Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216745/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021 [#216745] Sehr [geschwärzt], da die Briefe beim RMV bekannt …
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AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021 [#216745]
Datum
1. Mai 2021 12:11
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Sehr [geschwärzt], da die Briefe beim RMV bekannt sind und das Fernbahntunnel-Projekt eine große Umweltrelevanz hat, bitte ich weiter um eine Antwort im Sinne der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216745 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021 [#216745] Sehr << Anrede >> meine Informationsfr…
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Betreff
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 92122035 vom 26.03.2021 [#216745]
Datum
8. Mai 2021 12:07
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Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Fernbahntunnel Frankfurt“ vom 26.03.2021 (#216745) wurde von Ihnen inhaltlich nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Die bisherigen Antworten sind im Hinblick auf die Frage nicht relevant. Meine von Ihnen nicht beantworteten Schreiben liegen Ihnen vor. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216745/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Ihr Anliegen mit der Nr. 92517800 vom 01.05.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werde…
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Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 92517800 vom 01.05.2021
Datum
12. Mai 2021 12:12
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 92517800 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/re... ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 92517869 vom 01.05.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werde…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 92517869 vom 01.05.2021
Datum
12. Mai 2021 12:12
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 92517869 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/re... ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
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Ihr Anliegen mit der Nr. 92517995 vom 08.05.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werde…
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12. Mai 2021 12:14
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T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/re... ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihre Anliegen mit der Nr. 92517735 vom 29.04.2021 und der Nr. 92517800 und der Nr. 92517869 vom 01.05.2021 und der…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihre Anliegen mit der Nr. 92517735 vom 29.04.2021 und der Nr. 92517800 und der Nr. 92517869 vom 01.05.2021 und der Nr. 92517995 vom 08.05.2021
Datum
12. Mai 2021 12:24
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten. Zunächst gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass die Nachrichten unseres Kundendialogs Ihre E-Mails an verschiedene Adressaten unseres Hauses gebündelt berücksichtigen. Sofern Sie als freier Journalist für eine konkrete Veröffentlichung eine inhaltliche Frage zum Projekt Fernbahntunnel haben, steht Ihnen selbstverständlich auch unsere Pressestelle zur Verfügung. Wie wir Ihnen bereits mit unserer Antwort vom 22.04.2021 mitgeteilt haben, halten wir die Klärung Ihrer Fragestellung nicht von einem Auskunftsanspruch umfasst. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen beschränkt sich schon dem Wortlaut nach auf Umweltinformationen, die allerdings nicht Gegenstand Ihrer Anfrage sind. Diese zielt stattdessen auf die Klärung der „Ideenträgerschaft“ bzw. den Ursprung der diesbezüglichen Annahmen der Presse ab und hat nichts mit dem Projekt als solches zu tun. Wir bedauern, dass Sie unsere Antwort dazu als unpassend empfinden, sind jedoch weiterhin überzeugt: Ein Projekt wie der Fernbahntunnel ist ein Gemeinschaftswerk. Als Herr/Frau oder eben auch Vater/Mutter des Fernbahntunnels können sich unseres Erachtens am Ende alle bezeichnen, die ihren Beitrag für das Jahrhundertprojekt leisten – also im Zweifel auch Sie sich selbst, wenn Sie mit Ihrem Engagement das Projekt mit vorantreiben. Wir freuen uns zu lesen, dass Sie das Projekt Fernbahntunnel weiterhin unterstützen und hoffen, dass wir den Blick fortan auf unser gemeinsames Engagement für den Ausbau der Schieneninfrastruktur richten können. Denn: Entscheidend für die wichtigen Ausbauprojekte ist schlussendlich deren Realisierung. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Ihre Anliegen mit der Nr. 92517735 vom 29.04.2021 und der Nr. 92517800 und der Nr. 92517869 vom 01.05.2021 und der Nr. 92517995 vom 08.05.2021 [#216745]
Datum
12. Mai 2021 22:02
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die neuerliche Antwort des RMV geht nicht über die vom 22. April 2021 hinaus. Dem Antrag wurde damit weiter nicht entsprochen. Die vorausgegangenen Anfragen per Brief wurden vom RMV ebenfalls nicht beantwortet. Es muss also angenommen werden, dass der RMV als Institution zumindest gegenüber dem maßgeblichen Bundesverkehrsministerium vor dem 6. November 2018 keine Initiativen zugunsten eines Fernbahntunnels in Frankfurt a.M. ergriffen hat. Das hat das Ministerium mit seiner Antwort auf einen ähnlichen, direkten Antrag des Fragestellers nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) am 2. März 2021 bestätigt. Damit hat das Ministerium gleichzeitig zu erkennen gegeben, dass die Fragen im Rahmen des UIG zu beantworten sind, was der RMV bestreitet. Der RMV schmückt sich gegenüber der Presse also offenbar mit fremden Federn und schämt sich dessen auch nicht. Hätten er oder leitende Mitarbeiter Initiativen ergriffen, hätte er das an seinen Gesellschaftern vorbei getan, die sich nach dem Bekanntwerden der Aufnahme eines Fernbahntunnels in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans dazu unwissend gezeigt hatten. Der RMV also als Staat im Staate? Sollte der RMV in Gesprächen mit den Gutachtern des Bundes über die Prüfung des Projektes informiert worden sein und dann für einen Fernbahntunnel argumentiert haben, hätte er die Information besser an seine Gesellschafter weitergegeben und seine Meinung mit ihnen abgestimmt. Jedenfalls ist weder der RMV noch sein leitender Planer Ideenträger. Und es gibt deren auch nicht mehrere. Ideenträger ist alleine der Eisenbahningenieur Antragsteller/in Antragsteller/in. In der Fachwelt ist das bekannt. Er hatte den Vorschlag im Jahre 1984 als Beamter der damaligen Deutschen Bundesbahn ausgearbeitet und unterbreitet. Das wurde von der Bundesbahn anerkannt und mit einer Prämie honoriert. Der Vorstand der Bundesbahn war auch so anständig, das Projekt noch im Jahre 1990 in der Kommunikation mit der Stadt Frankfurt mit Specks Namen zu verbinden. Mit dem überzogenen Projekt Frankfurt 21, das dogmatisch alle Gleise des Hauptbahnhofs unter die Erde verbannen wollte, ging der Fernbahntunnel leider mit unter. Der RMV war daran nicht unbeteiligt. Dabei hätte der Fernbahntunnel schon damals als maßvolle Variante wenigstens mitgeprüft werden können. Im Jahr 2016 hatte Antragsteller/in den Fernbahntunnel abermals für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte dies und gab den Vorschlag sodann zur Prüfung an seine Gutachter. Diese bestätigten den hohen Nutzen auch unter den 30 Jahre später geltenden Bedingungen. Das das Projekt in der Realisierung ein Gemeinschaftsvorhaben sein muss, wird niemand bestreiten. Der RMV ist aufgefordert, künftig den vorbezeichneten Sachverhalt in seinen Äußerungen anzuerkennen. Eine Antwort auf den Antrag wird nicht mehr erwartet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216745/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>