Prüfung der Luca-App

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich für den Einsatz der Luca-App entschieden.
Wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern am Entscheidungsprozess beteiligt?

Falls ja:
Zu welchen Ergebnis sind Sie gekommen?
Welche anderen Systeme wurden sorgfältig geprüft? (Das Land Rheinland-Pfalz spricht im Zusammenhang mit DataPort und damit u.a. Mecklenburg-Vorpommern von 14 Systemen, s.u.)
Werden die Ergebnisse öffentlich gemacht und wo sind diese Ergebnisse einsehbar?
Warum wurde sich für die LucaApp entschieden?

Zitat Landesregierung RLP, 23. März 2021 (https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dritter-welle-mit-oster-ruhe-testen-und-modellprojekten-entgegenwirken/)
„Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich das digitale Kontaktnachverfolgungssystem ‚Luca‘ einsetzen. Wir werden uns der gemeinsamen Ausschreibung durch die Länder des ‚dataport‘-Verbundes (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) anschließen“, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an. „Stand heute wollen nunmehr 10 Länder so gemeinsam vorgehen, darunter auch unsere Nachbarländer Hessen und das Saarland. Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. […]“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung der Luca-App [#216778]
Datum
27. März 2021 12:58
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich für den Einsatz der Luca-App entschieden. Wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern am Entscheidungsprozess beteiligt? Falls ja: Zu welchen Ergebnis sind Sie gekommen? Welche anderen Systeme wurden sorgfältig geprüft? (Das Land Rheinland-Pfalz spricht im Zusammenhang mit DataPort und damit u.a. Mecklenburg-Vorpommern von 14 Systemen, s.u.) Werden die Ergebnisse öffentlich gemacht und wo sind diese Ergebnisse einsehbar? Warum wurde sich für die LucaApp entschieden? Zitat Landesregierung RLP, 23. März 2021 (https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dritter-welle-mit-oster-ruhe-testen-und-modellprojekten-entgegenwirken/) „Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich das digitale Kontaktnachverfolgungssystem ‚Luca‘ einsetzen. Wir werden uns der gemeinsamen Ausschreibung durch die Länder des ‚dataport‘-Verbundes (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) anschließen“, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an. „Stand heute wollen nunmehr 10 Länder so gemeinsam vorgehen, darunter auch unsere Nachbarländer Hessen und das Saarland. Wir haben sorgfältig 14 verschiedene Systeme geprüft. […]“
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216778/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Prüfung der Luca-App [#216778]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Prüfung der Luca-App [#216778]
Datum
27. März 2021 13:00
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,6 KB

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr Antragsteller/in Sie haben um Zusendung von Informationen zur Einführung der Luca-App gebeten. Gerne beantw…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage zur Prüfung der Luca-App [#216778]
Datum
9. April 2021 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben um Zusendung von Informationen zur Einführung der Luca-App gebeten. Gerne beantworte ich Ihre Fragen: Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vor der Beschaffung der Lizenzen nicht einbezogen. Wir haben zwischenzeitlich einen Prüfvorgang eingeleitet und Unterlagen angefordert, um den datenschutzkonformen Einsatz von Luca in Mecklenburg-Vorpommern besser beurteilen zu können. Ergebnisse stehen noch aus. Das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) hat sich aber bereits zur Nutzung der App geäußert. Die gemeinsame Stellungnahme vom 26. März 2021 habe ich Ihnen angehängt. Mit freundlichen Grüßen

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