Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App

Den Vertrag über die Nutzung der Luca App durch das Land Baden-Württemberg,
die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag über die Nut…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
27. März 2021 19:46
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag über die Nutzung der Luca App durch das Land Baden-Württemberg, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 27. März 2021 an das Ministerium für Soziales und Inte…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
28. April 2021 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 27. März 2021 an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg nehme ich Bezug. Sie wünschen den Vertrag über die Nutzung der Luca-App durch das Land Baden-Württemberg, Auskunft über die Höhe der vereinbarten Lizenzkosten sowie falls vorhanden, eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT. Ihr Auskunftsersuchen beruht auf den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG) vom 17. Dezember 2015. Danach richtet sich der Anspruch auf vorhandene Informationen im Sinne von Aufzeichnungen von festgehaltenen und gespeicherten Informationen. Zu den Einzelnen von Ihnen angefragten Punkten: 1.) Vertrag Luca-App Den gewünschten Vertrag können wir, vor allem aufgrund der derzeit noch laufenden vergaberechtlichen Fristen, nicht zur Verfügung stellen. 2.) Höhe der vereinbarten Lizenzkosten Die Kosten für das Land Baden-Württemberg belaufen sich für das erste Jahr auf gesamt 3.117.000,- Euro/netto. Diese Summe beinhaltet sämtliche mit der Einführung der App verbundenen Kosten wie z. B. Einrichtung, Einführung, Zertifikate, Lizenzen, Support und Wartung. 3.) Kosten Integration in die bestehende IT Zu den Kosten der Integration in die bestehende IT der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg (38 Gesundheitsämter) können wir, da sie uns nicht bekannt sind, keine Angaben machen. Für diese Informationen werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in einen Teil meiner Anfrage mit dem Az: 13-0221/1 konnten Sie i…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
8. August 2021 14:16
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in einen Teil meiner Anfrage mit dem Az: 13-0221/1 konnten Sie im April nicht beantworten, weil hier noch vergaberechtliche Fristen liefen. - Sind diese Fristen inzwischen abgelaufen oder wie lange laufen selbige Fristen denn noch? - Falls die Fristen abgelaufen sind, bitte ich jetzt um die bei der letzten Antwort auf meine Anfrage noch zurückgehaltenen Informationen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216802/
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. August 2021. Wir gewähren den Anspruch auf Information…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
12. August 2021 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. August 2021. Wir gewähren den Anspruch auf Informationszugang, soweit keine Auskunftsversagungsgründe gem. §§ 4 bis 6 LIFG bzw. gem. § 9 Abs. 3 LIFG vorliegen. Auskunftsversagungsgründe können bspw. der Schutz von personenbezogenen Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein. Bzgl. der begehrten Informationen sehen wir Anhaltspunkte dafür, dass betroffene Personen sowie öffentliche Stellen schutzwürdige Interessen am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Wir führen daher ein Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durch und geben den betroffenen Personen bzw. öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats. Gemäß § 7 Abs. 7 LIFG haben wir die Frist zur Verfügungsstellung der Information auf bis zu drei Monate verlängert, da die Antragsbearbeitung innerhalb eines Monats wegen der Beteiligung der betroffenen Personen nicht möglich ist (vgl. § 7 Abs. 7 S. 2 und 3 LIFG). Wir werden Ihnen und den betroffenen Personen bzw. öffentlichen Stellen die Entscheidung bzgl. der Einwilligung gemäß § 8 Abs. 2 LIFG bekannt geben. Sie haben die Möglichkeit, uns innerhalb von einer Woche wissen zu lassen, inwieweit Ihre persönlichen Daten als antragstellende Person und die von Ihnen genannte Antragsbegründung bzgl. der Kontaktaufnahme an die betroffene Person weitergegeben werden dürfen (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG). Falls Sie nicht antworten oder die Weitergabe ablehnen, eröffnen wir das Beteiligungsverfahren ohne diese Angaben. Darüber hinaus weisen wir Sie gem. § 10 Absatz 2 Satz 1 LIFG darauf hin, dass für die begehrte Auskunft Gebühren anfallen. Die Rahmengebühr beläuft sich gem. Ziff. 22.2.3. und 22.3.2. der Gebührenverordnung Sozialministerium auf 200,01 Euro bis 500,00 Euro. Angesichts des entstehenden Aufwands bzgl. der Drittbeteiligung und Schwärzung von schutzwürdigen Informationen wird die Gebühr auf 250 Euro festgesetzt. Wir fordern Sie daher gem. § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG auf, uns innerhalb eines Monats - mithin bis zum 12.09.2021 - mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag angesichts der o.g. Gebühren weiterverfolgen. Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb dieser Frist gegenüber dem Ministerium für Soziales, Integration und Gesundheit Baden-Württemberg erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen und es erfolgt keine weitere Auskunft. Des Weiteren bitten wir um Auskunft, ob ein Interesse an personenbezogenen Daten besteht bzw. ob diese geschwärzt werden können. Für vorgenannte Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage. Sie veran…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
13. August 2021 23:31
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage. Sie veranschlagen darin einen Aufwand bzgl. der Drittbeteiligung und Schwärzung von schutzwürdigen Informationen in Höhe einer Gebühr von 250 Euro. Die betreffenden Verträge sind mir aus Jena und Schleswig-Holstein in den dortigen Fassungen bereits bekannt, da diese bereits auch durch Informationsfreiheitsanfragen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden. - Schleswig-Holstein: https://fragdenstaat.de/a/216804 - Jena: https://fragdenstaat.de/a/217359 Unter Berücksichtigung der IFGGebVO würde ich einen Stundensatz zwischen 30 und 60 EUR vermuten. Heißt ohne die Centbeträge für Kopien u.ä. sehen Sie hier umgerechnet zwischen 4 und 8 Stunden Verwaltungsarbeit für die Antwort, die es aus Jena und Schleswig-Holstein übrigens jeweils gratis gab. Wir sprechen von einem Dokument von dem ich eine Länge von etwa 6 Seiten erwarte. Und ich reduziere hiermit meine Anfrage gerne auf dieses Dokument und bitte Sie mir, die dafür angesetzten Gebühren erneut hochzurechnen und ggf. zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216802/
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anfragen, kann e…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
13. August 2021 23:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anfragen, kann es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage baldmöglichst zu beantworten. Bis dahin möchten wir Sie gerne auf die vorhandenen Informationsangebote hinweisen, die die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen anschaulich erläutern: · Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Corona-Verordnung<https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/> · FAQ zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne<https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/> · FAQ zum Impfen<https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/> · FAQ zum Testen<https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-stellt-kostenlose-schnelltests-zur-verfuegung/> · Übersicht von FAQ zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus<-%09https:/www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/> Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Bürgerreferent Telefon ([geschwärzt]) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.sozialministerium-bw.de<http://www.sozialministerium-bw.de/> Bitte informieren Sie sich über die Datenschutzbestimmungen nach der DSGVO: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/buergerreferent/
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. August 2021. Das Drittbeteiligungsverfahren wird derzei…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
18. August 2021 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. August 2021. Das Drittbeteiligungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Auf Grund seiner Komplexität sowie der Vielzahl der einzubindenden Stellen wird dieses voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis und ein wenig Geduld. Im Anschluss daran kommen wir bezüglich der Frage der Kostenberechnung nochmals auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrte:r Antragsteller/in Antragsteller/in, besten Dank für Ihre Nachricht vom 13.08.21. Sie weisen auf di…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
8. September 2021 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte:r Antragsteller/in Antragsteller/in, besten Dank für Ihre Nachricht vom 13.08.21. Sie weisen auf die Verträge der Betreiber mit der Stadt Jena und dem Land Schleswig-Holstein hin und dass diese kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden. Die Gebühren in Höhe von 250 Euro werden unsererseits aus folgenden Gründen erhoben: Der Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit den Betreibern ist umfangreicher und unterscheidet sich von den o.g. Verträgen. Wie bereits dargelegt sehen wir bzgl. der begehrten Informationen Anhaltspunkte dafür, dass betroffene Personen sowie öffentliche Stellen schutzwürdige Interessen am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Das Gesetz (§ 8 Abs. 1 S. 1 LIFG BW)<https://www.landesrecht-bw.de/jportal...> schreibt eine Anhörung dieser Personen und ggfs. die Schwärzung schutzwürdiger Informationen zwingend vor. Im vorliegenden Fall – aufgrund der unterschiedlichen Vertragsgestaltung – muss das Land Baden-Württemberg eine Vielzahl von Personen bzw. öffentliche Stellen beteiligen. Es ist auf den ersten Blick nachvollziehbar, von einem geringen Verwaltungsaufwand auszugehen bei einem wenige Seiten umfassenden Dokument. Allerdings ist für die Erhebung von Gebühren entscheidend, wie hoch der Verwaltungsaufwand ausfällt, vgl. Nr. 22 Gebührenverordnung Sozialministerium<https://www.landesrecht-bw.de/jportal...>. Dieser ist beträchtlich, wenn ein umfangreiches Drittbeteiligungsverfahren erforderlich ist wie oben dargestellt. Die Seitenzahl der begehrten Dokumente allein ist kein Kriterium für einen hohen oder geringen Verwaltungsaufwand. Wir verstehen Ihre Nachricht so, dass Sie an Ihrem Informationsbegehren gerichtet auf den Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Betreibern der Luca-App festhalten und die hierfür erhobenen Gebühren in Höhe von 250 Euro akzeptieren. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats - bis spätestens 08.10.21 - mit, ob Sie an Ihrem Informationsbegehren wie eben dargestellt festhalten. Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb dieser Frist gegenüber dem Ministerium für Soziales, Integration und Gesundheit Baden-Württemberg erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen und es erfolgt keine weitere Auskunft. Des Weiteren bitten wir um Auskunft, ob ein Interesse an personenbezogenen Daten besteht bzw. ob diese geschwärzt werden können. Für vorgenannte Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in aufgrund der Komplexität der begehrten amtlichen Informationen und einer Dri…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#216802]
Datum
9. September 2021 16:55
Status
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in aufgrund der Komplexität der begehrten amtlichen Informationen und einer Drittbeteiligung wird die Frist gem. § 7 Abs. 7 LIFG verlängert. Wir bitten hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen