Aktueller Klimaschutzbericht der Stadt Esslingen

Den aktualisierte Klimaschutzbericht der Stadt Esslingen.
Ihren eigenen Angaben zufolge hat sich die Stadt Esslingen verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Bezugsjahr um 25% zu verringern: https://www.esslingen.de/start/es_themen/Klimaschutzkonzept.html
Die Berichterstattung darüber endet aber mit dem Jahr 2015. Für die weiteren Jahre hat die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zwar vorläufige Zahlen vorgelegt, witterungsbereinigte Zahlen scheinen aber bis heute zu fehlen.
Bitte schicken Sie mir den aktualisierten Bericht, der mindestens die Daten für 2016 bis 2018 einschliesst. Danke!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktualisierte Klimas…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Klimaschutzbericht der Stadt Esslingen [#216810]
Datum
4. April 2021 10:11
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktualisierte Klimaschutzbericht der Stadt Esslingen. Ihren eigenen Angaben zufolge hat sich die Stadt Esslingen verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Bezugsjahr um 25% zu verringern: https://www.esslingen.de/start/es_themen/Klimaschutzkonzept.html Die Berichterstattung darüber endet aber mit dem Jahr 2015. Für die weiteren Jahre hat die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zwar vorläufige Zahlen vorgelegt, witterungsbereinigte Zahlen scheinen aber bis heute zu fehlen. Bitte schicken Sie mir den aktualisierten Bericht, der mindestens die Daten für 2016 bis 2018 einschliesst. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Esslingen am Neckar
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreih…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
Beantwortung Anfrage: Aktueller Klimaschutzbericht der Stadt Esslingen am Neckar
Datum
3. Mai 2021 22:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes [(UVwG; bei angefragten Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG)] sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation [(VIG) bei angefragten Verbraucherinformationen], auf den wir Ihnen hiermit fristgerecht antworten. In einer E-Mail vom 1. Februar 2021 haben wir Sie informiert, dass die damalige Datenlage keine vollständige CO2-Bilanzierung der Jahre 2015 - 2018 und somit auch keinen entsprechenden Bilanzbericht erlaubte. Dabei verfügten wir durchaus über witterungsbereinigte Informationen zu den vorliegenden Daten; es fehlte allerdings der Analysesatz einer kompletten Unterkategorie der untersuchten CO2-Emittenten. Die Datenlage hat sich seit Februar nicht entscheidend verbessert: Für das Jahr 2018 verfügen wir nach wie vor nicht über die für eine vollständige Berechnung der CO2-Bilanz notwendigen Informationen. Wir können daher aktuell keinen CO2-Bilanzbericht für die Jahre 2015-2018 erstellen, den wir Ihnen zukommen lassen könnten. Sie finden aber als Anhang zur Antwort auf Ihren Antrag den Vortrag der Stadtverwaltung, der auf der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) am 16. Oktober 2019 zum Thema als mündlicher Bericht vorgestellt wurde. Wie in der oben erwähnten E-Mail angekündigt, werden die noch fehlenden Daten in die CO2-Abschlussbilanz integriert, die die Stadt Esslingen am Neckar aktuell zu ihrem Ersten Klimaschutzziel erarbeiten lässt. Nach der Vorstellung der Ergebnisse vor den Gremien wird der entsprechende Abschlussbericht verfasst und umgehend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Esslingen am Neckar
Sehr Antragsteller/in Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den erfolgten Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach …
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
Nachtrag: Beantwortung Anfrage: Aktueller Klimaschutzbericht der Stadt Esslingen am Neckar
Datum
4. Mai 2021 07:47
Status
Sehr Antragsteller/in Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den erfolgten Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Esslingen am Neckar in Esslingen am Neckar Widerspruch erheben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Erneut möchte ich Ihnen die Anfrage nach den CO2-Einsparungen der Stadt Esslingen …
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachtrag: Beantwortung Anfrage: Aktueller Klimaschutzbericht der Stadt Esslingen am Neckar [#216810]
Datum
11. April 2022 15:02
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Erneut möchte ich Ihnen die Anfrage nach den CO2-Einsparungen der Stadt Esslingen stellen: Ihren eigenen Angaben zufolge hat sich die Stadt Esslingen verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Bezugsjahr um 25% zu verringern Eine destaillierte Berichterstattung darüber endet aber mit dem Jahr 2015. Die Stadtverwaltung hat zuletzt dargelegt "Für das Jahr 2018 verfügen wir nach wie vor nicht über die für eine vollständige Berechnung der CO2-Bilanz notwendigen Informationen." Bitte schicken Sie mir den aktualisierten Bericht, der mindestens die Daten für 2016 bis 2018 einschliesst sowie eine Bewertung, inwiefern Esslingen sein 25%-Vorhaben erreicht hat. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216810/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>