Aktueller Stand Zulassung der COVID19 Impfstoffe von BionTech, AstraZeneca und Moderna

ich würde gerne wissen, wie der aktuelle Stand der Zulassung für die COVID19 Impfstoffe von BionTech, Astra Zeneca und Moderna ist. Welche Art der Zulassung haben diese Impfstoffe bislang? Handelt es sich bei den aktuellen Zulassungen um vollumfänglich normale Zulassungen, oder handelt es sich um bedingte Zulassungen? Sollte es sich um bedingte Zulassungen handeln, würde ich gerne wissen, wann mit einer vollständigen Zulassung zu rechnen ist und auch in welchem Zeitrahmen sie voraussichtlich auszuschließen ist, sofern möglich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich würde gerne wissen, wi…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Stand Zulassung der COVID19 Impfstoffe von BionTech, AstraZeneca und Moderna [#216834]
Datum
28. März 2021 11:49
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gerne wissen, wie der aktuelle Stand der Zulassung für die COVID19 Impfstoffe von BionTech, Astra Zeneca und Moderna ist. Welche Art der Zulassung haben diese Impfstoffe bislang? Handelt es sich bei den aktuellen Zulassungen um vollumfänglich normale Zulassungen, oder handelt es sich um bedingte Zulassungen? Sollte es sich um bedingte Zulassungen handeln, würde ich gerne wissen, wann mit einer vollständigen Zulassung zu rechnen ist und auch in welchem Zeitrahmen sie voraussichtlich auszuschließen ist, sofern möglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216834/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund der Indikation ist für COVID-19 Impfstoffe das zentra…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: Aktueller Stand Zulassung der COVID19 Impfstoffe von BionTech, AstraZeneca und Moderna [#216834]
Datum
29. März 2021 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund der Indikation ist für COVID-19 Impfstoffe das zentralisierte Zulassungsverfahren mit der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) (http://www.ema.europa.eu/ema/) als führende Behörde obligatorisch. Wir empfehlen Ihnen sich direkt an die EMA zu wenden (http://www.ema.europa.eu/ema/). Mit freundlichen Grüßen