Formular Corona-Ausbruch an Schulen

-Das Formular/die Formulare, das/die bei COVID-19-Ausbrüchen an Schulen von den Lehrkräften/der Schulleitung zur Einschätzung der Übertragungsgefahr ausgefüllt werden soll/sollen (Angaben zur Einhaltung des Abstands, der Lüftungsregeln...).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Das Formular/…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Formular Corona-Ausbruch an Schulen [#216850]
Datum
28. März 2021 15:36
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Das Formular/die Formulare, das/die bei COVID-19-Ausbrüchen an Schulen von den Lehrkräften/der Schulleitung zur Einschätzung der Übertragungsgefahr ausgefüllt werden soll/sollen (Angaben zur Einhaltung des Abstands, der Lüftungsregeln...).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216850 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Vorlage - Positiver Coronafall in Ihrer Schule/Kita Stand 19.02.2021 Sehr [geschwärzt], gerne senden wir Ihnen au…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Betreff
Vorlage - Positiver Coronafall in Ihrer Schule/Kita Stand 19.02.2021
Datum
29. März 2021 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], gerne senden wir Ihnen auf Ihre Anfrage die gewünschten Schreiben. Daten mit Bezug zu Personen wurden gelöscht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Gesundheitsamt [geschwärzt] LANDRATSAMT RAVENSBURG Gesundheitsamt Postfach 19 40 88189 Ravensburg Dienstgebäude: Kreishaus II, Gartenstraße 107, Ravensburg, [geschwärzt] Tel.: 0751 [geschwärzt], Fax: 0751 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> https://www.rv.de/Gesundheitsamt/<https://www.rv.de/Gesundheitsamt> [Landkreis Ravensburg]<https://www.rv.de/> Sehr geehrte Frau Rektorin [geschwärzt] / Herr Rektor [geschwärzt], nach Angaben des Schulamtes Markdorf sind Sie als Schulleitung auch Pandemiebeauftragte/r Ihrer Einrichtung. Ein plus x Schüler/innen / betreute Kinder / Mitarbeitende in ihrer Einrichtung wurde(n) positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Name des Index: Datum des Abstrichs: Symptombeginn: Infektiöser Zeitraum: Die Indexperson gibt an zuletzt am ... in der Einrichtung gewesen zu sein. Mehrere Punkte sind jetzt relevant, um die Behörden in die Lage zu versetzen das Infektionsgeschehen einzudämmen: * Informieren Sie bitte Ihre zuständige Schulaufsichtsbehörde (Ansprechpartnerin im Schulamt Markdorf: [geschwärzt] und Ihren Schulträger umgehend, da diese Institutionen für eine mögliche Schulschließung verantwortlich sind. * Nach IfSG ist jeder SARS-CoV-2-Verdacht oder gar Erkrankung in einer Gemeinschaftseinrichtungen dem Gesundheitsamt zu melden (§8 (1) 7 IfSG), für Ravensburg unter corona@rv.de<[geschwärzt]>. * Infizierte Personen oder Personen mit Symptomen, die mit COVID-19 vereinbar sind, dürfen das Schul- bzw. Kindergartengelände nicht betreten (siehe Corona VO Absonderung https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201201_SM_CoronaVO_Absonderung_mitAnlage.pdf)[geschwärzt] * Die Indexperson/en hat /haben in der infektionsrelevanten Zeit von [geschwärzt] bis [geschwärzt] Ihre Einrichtung besucht. Bitte nennen Sie uns schnellstmöglich die korrekten und vollständigen Kontaktdaten der Kontaktpersonen. Nutzen Sie bitte gerne die Excel-Liste im Anhang und senden Sie diese ausgefüllt an corona@rv.de<[geschwärzt]> und die zuständige Ortspolizeibehörde (OPB) ([geschwärzt]) zurück. Wir verweisen hierzu auf die stets aktualisierte Version der Kontaktpersonennachverfolgung des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html) * Involvieren Sie den Betriebsarzt und den Hygienebeauftragten Ihrer Einrichtung um ggf. Reihentestungen zu planen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer VoC (Variant of Concern) verschärfte Maßnahmen greifen können. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gesundheitsamt Ravensburg