Sehr Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das AIG Bbg sieht in §10 eine Kostenerstattung vor. Bereits jetzt wurde an Ihrem Anliegen die ersten 30 min. gearbeitet.
Auch zur Zusendung des späteren Gebührenbescheides wird Ihr vollständiger Namen und Ihre Meldeanschrift benötigt. Ich bitte zunächst um Zusendung derselben per Post mit Ihrer Unterschrift (Antragsschreiben). Alternativ können Sie uns auch besuchen und Ihren Personalausweis mitbringen.
Bei den von Ihnen angeforderten Sonderschutzplan handelt sich um Informationen hinsichtlich sicherheitsrelevanter Infrastruktur, welche dem Bereich der Gefahrenabwehr und inneren Sicherheit zuzuordnen sind. Gern haben wir Kenntnis welche Person sich für diese Informationen interessiert. Schon jetzt können Sie sicher sein, dass wir Ihre Daten nicht an eine andere unautorisierte Stelle weitergeben.
Des Weiteren handelt es sich um einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der zuständige Sachbearbeiter wird in zahlreichen Fällen Daten zum Schutz von öffentlichen Interessen aussondern müssen sowie mehrfach Schwärzungen in den verbleibenden Kopien vornehmen müssen. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 500 bis 1000 Euro vorgesehen. Soweit Sie eine ungefähre Kostenschätzung wünschen, teile ich Ihnen mit, dass sich die voraussichtlichen Gebühren in der oberen Hälfte der Rahmengebühr wiederfinden werden.
Der Wunsch die Daten digital übermittelt zu bekommen kann zu weiteren Kosten führen, da dann Unterlagen digitalisiert und e-mailgängig zur Verfügung gestellt müssten. Ob dies mit angemessenem Arbeitsaufwand für Sie erledigt werden kann muss sodann noch eingehend geprüft werden, da große Datenmengen als E-Mailanhang zu Komplikationen führen können.
Am besten teilen Sie mir nochmal mit, ob Sie in der Übersendung per Post ein Hindernis sehen.
Betrachten Sie diese E-Mail als Zwischennachricht, gern sehe ich Ihrer Antwort entgegen.
Abschließender Hinweis:
Den E-Mail-Kontakt zu unseren Kunden nutzen wir nur zu allgemeinen Informationszwecken und dies unverschlüsselt. Für die Übermittlung elektronischer Dokumente (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, Elektronische Kommunikation) haben wir noch keinen generellen Zugang eröffnet. Ich bitte um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen