Sonderschutzplan „Blackout“

Anfrage an: Oberspreewald-Lausitz

- Sonderschutzplan „Blackout“ (wie erwähnt in "Landkreis OSL erarbeitet Sonderschutzplan „Blackout“", blickpunkt-brandenburg.de, 24. Januar 2019, http://www.blickpunkt-brandenburg.de/nachrichten/archiv/artikel/67310/)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    800,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Oberspreewald-Lausitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonderschutzplan „Blackout“ [#216878]
Datum
28. März 2021 21:33
An
Oberspreewald-Lausitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sonderschutzplan „Blackout“ (wie erwähnt in "Landkreis OSL erarbeitet Sonderschutzplan „Blackout“", blickpunkt-brandenburg.de, 24. Januar 2019, http://www.blickpunkt-brandenburg.de/nachrichten/archiv/artikel/67310/)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216878/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sonderschutzplan „Blackout““ vom 28.03.2021 (#2…
An Oberspreewald-Lausitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonderschutzplan „Blackout“ [#216878]
Datum
1. Mai 2021 03:03
An
Oberspreewald-Lausitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sonderschutzplan „Blackout““ vom 28.03.2021 (#216878) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216878/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sonderschutzplan „Blackout““ vom 28.03.2021 (#2…
An Oberspreewald-Lausitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonderschutzplan „Blackout“ [#216878]
Datum
15. Mai 2021 22:26
An
Oberspreewald-Lausitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sonderschutzplan „Blackout““ vom 28.03.2021 (#216878) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216878/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sonderschutzplan „Blackout““ [#216878]
Datum
24. Mai 2021 23:28
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216878/ Auf meinen Antrag wird einfach nicht geantwortet. Keine Eingangsbestätigung erhalten. Frist wurde mittlerweile überschritten. Mehrere Erinnerungsmails geschickt. Keine Antwort. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216878.pdf Anfragenr: 216878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216878/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Nicht-öffentliche Anhänge:
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Oberspreewald-Lausitz
Anfrage fragdenstaat.de - Anfragenummer 216878 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das AIG B…
Von
Oberspreewald-Lausitz
Betreff
Anfrage fragdenstaat.de - Anfragenummer 216878
Datum
14. Juni 2021 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,9 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das AIG Bbg sieht in §10 eine Kostenerstattung vor. Bereits jetzt wurde an Ihrem Anliegen die ersten 30 min. gearbeitet. Auch zur Zusendung des späteren Gebührenbescheides wird Ihr vollständiger Namen und Ihre Meldeanschrift benötigt. Ich bitte zunächst um Zusendung derselben per Post mit Ihrer Unterschrift (Antragsschreiben). Alternativ können Sie uns auch besuchen und Ihren Personalausweis mitbringen. Bei den von Ihnen angeforderten Sonderschutzplan handelt sich um Informationen hinsichtlich sicherheitsrelevanter Infrastruktur, welche dem Bereich der Gefahrenabwehr und inneren Sicherheit zuzuordnen sind. Gern haben wir Kenntnis welche Person sich für diese Informationen interessiert. Schon jetzt können Sie sicher sein, dass wir Ihre Daten nicht an eine andere unautorisierte Stelle weitergeben. Des Weiteren handelt es sich um einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der zuständige Sachbearbeiter wird in zahlreichen Fällen Daten zum Schutz von öffentlichen Interessen aussondern müssen sowie mehrfach Schwärzungen in den verbleibenden Kopien vornehmen müssen. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 500 bis 1000 Euro vorgesehen. Soweit Sie eine ungefähre Kostenschätzung wünschen, teile ich Ihnen mit, dass sich die voraussichtlichen Gebühren in der oberen Hälfte der Rahmengebühr wiederfinden werden. Der Wunsch die Daten digital übermittelt zu bekommen kann zu weiteren Kosten führen, da dann Unterlagen digitalisiert und e-mailgängig zur Verfügung gestellt müssten. Ob dies mit angemessenem Arbeitsaufwand für Sie erledigt werden kann muss sodann noch eingehend geprüft werden, da große Datenmengen als E-Mailanhang zu Komplikationen führen können. Am besten teilen Sie mir nochmal mit, ob Sie in der Übersendung per Post ein Hindernis sehen. Betrachten Sie diese E-Mail als Zwischennachricht, gern sehe ich Ihrer Antwort entgegen. Abschließender Hinweis: Den E-Mail-Kontakt zu unseren Kunden nutzen wir nur zu allgemeinen Informationszwecken und dies unverschlüsselt. Für die Übermittlung elektronischer Dokumente (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, Elektronische Kommunikation) haben wir noch keinen generellen Zugang eröffnet. Ich bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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