Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelschwinghstraße Albstadt Onstmettingen

Anfrage an: Stadt Albstadt

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im September 2020 wurde der Untergrund, die Tragdecke als auch der (temporäre)Deckbelag der Bodelschwinghstraße in Onstmettingen erheblich verstärkt und ausgebaut (aussagefähige Bilddokumentation liegt vor). Der bisherige Straßenzustand und dokumentierte provisorische Belagsaufbau entsprach dem der Eyachstraße in Albstadt - Laufen. Die Straße war bisher nach Lesart der Stadt Albstadt noch nicht fertiggestellt. Die Kanalisation wurde an den geplanten Betrieb angepasst. Als Steuerzahler interessiert mich, wie hoch die Kosten der Straßenfertigstellung und des Ausbaus der Bodelschwinghstraße in 2020 waren? Wie hoch war der Kostenanteil der Stadt Albstadt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    600,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im September 2020 wurde …
An Stadt Albstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelschwinghstraße Albstadt Onstmettingen [#216972]
Datum
29. März 2021 20:13
An
Stadt Albstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im September 2020 wurde der Untergrund, die Tragdecke als auch der (temporäre)Deckbelag der Bodelschwinghstraße in Onstmettingen erheblich verstärkt und ausgebaut (aussagefähige Bilddokumentation liegt vor). Der bisherige Straßenzustand und dokumentierte provisorische Belagsaufbau entsprach dem der Eyachstraße in Albstadt - Laufen. Die Straße war bisher nach Lesart der Stadt Albstadt noch nicht fertiggestellt. Die Kanalisation wurde an den geplanten Betrieb angepasst. Als Steuerzahler interessiert mich, wie hoch die Kosten der Straßenfertigstellung und des Ausbaus der Bodelschwinghstraße in 2020 waren? Wie hoch war der Kostenanteil der Stadt Albstadt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216972/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Albstadt
Sehr Antragsteller/in Sie baten um Auskunft zur Sanierung der Bodelschwinghstraße. Ihre Fragen beantworten wir i…
Von
Stadt Albstadt
Betreff
2021-04-26 Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelschwinghstraße Albstadt Onstmettingen [#216972]
Datum
26. April 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie baten um Auskunft zur Sanierung der Bodelschwinghstraße. Ihre Fragen beantworten wir in der gebotenen Kürze, um Verwaltungsgebühren zu vermeiden. Für die Sanierung der Bodelschwinghstraße zwischen Schmiecha und Ortsdurchfahrt wurde von der Stadt ein Auftrag in Höhe von 66.567,74 € erteilt. Die Kosten sind von der Stadt Albstadt zu tragen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die kurze, jedoch fehlerhafte Beantwortung der gestellten Frage. Si…
An Stadt Albstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2021-04-26 Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelschwinghstraße Albstadt Onstmettingen [#216972]
Datum
26. April 2021 21:21
An
Stadt Albstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die kurze, jedoch fehlerhafte Beantwortung der gestellten Frage. Sie haben erwähnt, dass die Bodelschwinghstraße saniert worden sei. Dies ist nicht der Fall. Es haben erhebliche Eingriffe und Arbeiten insbesondere in den Unterbau der Strasse stattgefunden, die ausreichend dokumentiert wurden. Die alte Straßen hat nur aus einem dünnen Deckbelag bestanden ( z.T. unter 8 cm) und hatte seither einen provisorischen Eindruck hinterlassen, der durch untergrundbedingte Verdrückungen gekennzeichnet war. Die Straße war also bis heute noch nicht fertig erstellt, zumindest nicht unter Betrachtung der befahrenden Lasten und Verkehrsfrequenz. Die Kanalisierung sowie die elektrische Lieferbereitschaft (auch Telekomunikation) für das benachbarte Baugelände wurde erheblich verbessert, bzw. erstmals eine bodenverlegte Versorgung ermöglicht. Die große Höhe der Bordsteinkante wurde zwecks Schaffung einer Zufahrt auf das benachbarte Gelände im erheblichen Maß gesenkt (Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen... ). Die Breite des Gehwegs wurde verändert. Nach Abschluss der Arbeiten erhöht sich also der Wert des benachbarten Geländes durch die Baumaßnahmen. Der Eigentümer hat sichtlich Vorteile durch die geplante Fertigstellung der Straße insgesamt. Die Interpretation aller dieser Maßnahmen lässt zweifelsfrei den Schluss zu, dass der / die Eigentümer an den Kosten im Rahmen seiner Grundstücksgröße im erheblichen Mass beteiligt sein müsste (n) , jedoch dem Steuerzahler alle Kosten aufgebürdet wurden. Können Sie die erwähnten Maßnahmen im Umfang bestätigen? Womit begründet sich der Unterschied zur Zuteilung der Kosten z.B. im Vergleich zur Eyachstraße in Albstadt-Laufen? Wurde bei dem genannten Betrag der noch fehlende Deckbelag mit berücksichtigt? Wann wird der Deckbelag endgültig aufgebracht, wenn die Stadt Albstadt die aktuelle Bebauungsplanänderung des anliegenden Grundstücks nun nicht mehr verfolgen möchte? Die genannten Kosten für alle verrichteten Arbeiten außerhalb der Brückenertüchtigung erscheinen gleichfalls nicht im Einklang mit dem dokumentierten und wahrgenommenen Aufwand durch die Bauunternehmungen zu stehen. Wurden im genannten Betrag ALLE Arbeiten - auch die im Untergrund - berücksichtigt? Welcher Anteil der Strassenfertigstellungskosten Bodelschwinghstraße wurden durch die gleichzeitigen Ertüchtigungsarbeiten an der Brücke mit erfasst? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216972/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelsch…
An Stadt Albstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2021-04-26 Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelschwinghstraße Albstadt Onstmettingen [#216972]
Datum
16. Mai 2021 16:21
An
Stadt Albstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelschwinghstraße Albstadt Onstmettingen“ vom 29.03.2021 (#216972) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216972/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Albstadt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Albstadt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Mai 2021 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Albstadt
Sehr Antragsteller/in gemäß § 10 Gebühren und Auslagen im Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Bad…
Von
Stadt Albstadt
Betreff
2021-05-21 Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelschwinghstraße Albstadt Onstmettingen [#216972]
Datum
21. Mai 2021 14:00
Status
Sehr Antragsteller/in gemäß § 10 Gebühren und Auslagen im Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) sind wir gehalten, Ihnen mitzuteilen, falls Gebühren und Auslagen voraussichtlich den Wert von 200 € übersteigen. Dies ist bei Ihrer Anfrage der Fall. Da zur Beantwortung Ihrer zahlreichen Fragen verschiedenen Sachgebiete betroffen sind und außerdem teilweise Recherchen im Archiv der Stadt Albstadt erforderlich werden , gehen wir bei unserer Kalkulation von einer voraussichtlichen Gebühr in Höhe von 550 - 600 € aus. Wir bitten um Bestätigung, dass diese Kosten von Ihnen so übernommen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre kurze Antwort nach mehreren Wochen. Wir werden überprüfen, ob …
An Stadt Albstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2021-05-21 Anliegerkosten Strassenfertigstellung Bodelschwinghstraße Albstadt Onstmettingen [#216972]
Datum
24. Mai 2021 21:24
An
Stadt Albstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre kurze Antwort nach mehreren Wochen. Wir werden überprüfen, ob diese Informationen dringend benötigt werden - gehen aber davon aus, dass die Beantwortung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausreicht und schließen deshalb die aktuelle Anfrage. Da die Bodelschwinghstraße wieder einmal nicht komplett fertiggestellt wurde – der Vorgang vom September 2020 also noch nicht geschlossen sein kann - halte ich den Hinweis auf Archivarbeiten für einen ungerechtfertigten Vorwand. Wir nehmen die Betragshöhe zur Kenntnis und verstehen, dass Ihre Behörde in dieser Angelegenheit keine umfassende Auskunft entsprechend der Fragestellung geben will – Sie werden ihre Gründe haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216972/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>