Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

sogenanntes Geheimpapier Bundesinnenministerium - weitere Diskussionspapiere etc.

Laut Antwort auf Anfrage #211582 zum sog. Geheimpapier aus dem BMI wurden Modellierungen vorgenommen um mögliche Pandemieverläufe grob zu beschreiben und zw. dem best- und dem worst-case-szenario zu unterscheiden. Das Papier "Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen" war Ihrer Antwort zufolge eines von vielen Diskussionspapieren die der Bundesregierung im Verlaufe der Pandemie vorlagen.
Ich bitte um Zusendung sämtlicher weiterer Diskussionspapiere, der dazugehörigen Unterlagen und jeweils vollständigen Kommunikation.

Desweiteren heißt es in der Antwort das es sich bei den Wissenschaftlern die das Papier "Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen" schrieben um Wissenschaftler mit unterschiedlicher Expertise handelt die auf Anregung aus dem BMI und "pro bono in eigener inhaltlicher Verantwortung mit dem Ziel einer Erarbeitung von Szenarien zur möglichen Entwicklung der Corona-Pandemie gearbeitet haben.
Ich bitte um vollständige Details wie die Auswahl dieses sog. Gremiums stattgefunden hat,wer an dieser Auswahl beteiligt war und einer Erörterung weshalb es eines externen Gremiums bedurfte wo doch davon auszugehen ist das unter den ~60000 Bediensteten des BMI genügend Expertise vorhanden ist.
Weshalb war es aus Sicht des BMI notwendig externen "Sachverstand" einzuholen und wie kam es dazu das die "Experten" "pro bono" arbeiteten?
Arbeiteten diese Experten in Ihrer Freizeit an den Papieren oder während ihrer regulären Arbeitszeit? Wurden Sie von ihren arbeitgebern dafür freigestellt und hatten/haben die Arbeitgeber dieser "Experten" Kenntnis von der "pro bono" Arbeit für das BMI ?

Sie schreiben in Ihrer Antwort das die Initiative für einen Austausch mit dieser Gruppe von wissenschaftlern vor dem Hintergrund entstand das die politische Bewertung und die Vorbereitung behördlicher Maßnahmen in der schwierigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und der notwendigen Einschränkungen grundrechtlich garantierter Freiheitsrechte natürlich nur auf der Basis wissenschaftlicher Kenntnisse aus verschiedenen Disziplinen (Gesundheit, Ökononomie, Soziologie) erfolgen konnte.
Von den bekannt gewordenen 8 Autoren: B. Augurzky, H.Bardt, H. Bude, R. Döhrn, M. Hüther, O. Kölbl, M. Mayer, C. M. Schmidt kommen 6 aus dem Wirtschaftsbereich, einer aus den Gesellschaftswissenschaften und ein Germanist.

Wie gelangen Sie zu der Einschätzung das die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und der notwendigen Einschränkungen grundrechtlich garantierter Freiheitsrechte natürlich nur auf der Basis wissenschaftlicher Kenntnisse aus verschiedenen Disziplinen (Gesundheit, Ökononomie, Soziologie) erfolgen konnte wenn sich unter den sog. "Experten" kein einziger Experte für Kinder- und Jugendpsychologie, dem Gesundheitswesen, Medizin, Rechtswissenschafen, Virologe, Soziologe oder dergleichen befunden hat?
Vielmehr erweckt das "Expertengremium" den Eindruck eines Wirtschafts think tanks ohne Berücksichtigung von Gesundheitsexperten, Soziologen, Rechtsexperten etc. . Womit begründen Sie diese einseitige auf den Wirtschaftsbereich ausgerichtete "Experten"-auswahl wenn es sich doch um die schlimmste Gesundheitskatastrophe der modernen Menschheitsgeschichte handelt ? Weshalb befand sich kein Gesundheitsexperte in diesem Gremium?

Laut Schreiben des RKI zum Informationsantrag vom 02.02.21 (Zeichen: 1.11.05/0006#0319) wurden diverse Rechtsgrundlagen der jeweiligen Unkenntlichmachungen jeweils in weißer Schrift vermerkt. Als Vermerk wurde §6 IFG auf den Seiten 195-198; 205-207 angegeben.
Auf den Seiten 192-194,199-204 befindet sich kein Vermerk. Ich bitte um Nennung der Rechtsgrundlage für die vollständige Schwärzung dieser Seiten bzw. um Zusendung der Seiten in ungeschwärzter From da ja keine Rechstgrundlage für die Schwärzung vorzuliegen scheint.

Auf den Seiten 67 und 68 befindet sich eine Liste mit weblinks die jedoch Text anstelle von URL's enthält. Ich bitte um Zusendung der Liste mit Angabe der vollständigen und funktionstüchtigen URL's per e-mail an mich .

In der Begründung zu Punkt I des Bescheid vom 09.11.2020 auf den Antrag auf Informationszugang schreibt das RKI das kein Anspruch auf Informationszugang besteht wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann.
Ich bitte um Erörterung weshalb davon ausgegangen wird das es durch Veröffentlichung dieser Daten zu nachteiligen Auswirkungen internationaler Beziehungen kommen könnte. Soweit anhand der überwiegend geschwärzten Unterlagen erkenntlich ist handelt sich um Unterlagen die lediglich Deutschland betreffen. Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des BMG mit beratender Funktion und es ist nicht ersichtlich weshalb eine Veröffentlichung nationaler Gesundheitsunterlagen internationale Auswirkungen haben könnte zumal in dieser weltweiten Gesundheitskrise eine transparente internationale Zusammenarbeit essentiel zu sein scheint um diese Krise schnellstmöglich unter Kontrolle zu bekommen.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Antwort auf Anfrage #…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
sogenanntes Geheimpapier Bundesinnenministerium - weitere Diskussionspapiere etc. [#216991]
Datum
30. März 2021 07:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Antwort auf Anfrage #211582 zum sog. Geheimpapier aus dem BMI wurden Modellierungen vorgenommen um mögliche Pandemieverläufe grob zu beschreiben und zw. dem best- und dem worst-case-szenario zu unterscheiden. Das Papier "Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen" war Ihrer Antwort zufolge eines von vielen Diskussionspapieren die der Bundesregierung im Verlaufe der Pandemie vorlagen. Ich bitte um Zusendung sämtlicher weiterer Diskussionspapiere, der dazugehörigen Unterlagen und jeweils vollständigen Kommunikation. Desweiteren heißt es in der Antwort das es sich bei den Wissenschaftlern die das Papier "Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen" schrieben um Wissenschaftler mit unterschiedlicher Expertise handelt die auf Anregung aus dem BMI und "pro bono in eigener inhaltlicher Verantwortung mit dem Ziel einer Erarbeitung von Szenarien zur möglichen Entwicklung der Corona-Pandemie gearbeitet haben. Ich bitte um vollständige Details wie die Auswahl dieses sog. Gremiums stattgefunden hat,wer an dieser Auswahl beteiligt war und einer Erörterung weshalb es eines externen Gremiums bedurfte wo doch davon auszugehen ist das unter den ~60000 Bediensteten des BMI genügend Expertise vorhanden ist. Weshalb war es aus Sicht des BMI notwendig externen "Sachverstand" einzuholen und wie kam es dazu das die "Experten" "pro bono" arbeiteten? Arbeiteten diese Experten in Ihrer Freizeit an den Papieren oder während ihrer regulären Arbeitszeit? Wurden Sie von ihren arbeitgebern dafür freigestellt und hatten/haben die Arbeitgeber dieser "Experten" Kenntnis von der "pro bono" Arbeit für das BMI ? Sie schreiben in Ihrer Antwort das die Initiative für einen Austausch mit dieser Gruppe von wissenschaftlern vor dem Hintergrund entstand das die politische Bewertung und die Vorbereitung behördlicher Maßnahmen in der schwierigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und der notwendigen Einschränkungen grundrechtlich garantierter Freiheitsrechte natürlich nur auf der Basis wissenschaftlicher Kenntnisse aus verschiedenen Disziplinen (Gesundheit, Ökononomie, Soziologie) erfolgen konnte. Von den bekannt gewordenen 8 Autoren: B. Augurzky, H.Bardt, H. Bude, R. Döhrn, M. Hüther, O. Kölbl, M. Mayer, C. M. Schmidt kommen 6 aus dem Wirtschaftsbereich, einer aus den Gesellschaftswissenschaften und ein Germanist. Wie gelangen Sie zu der Einschätzung das die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und der notwendigen Einschränkungen grundrechtlich garantierter Freiheitsrechte natürlich nur auf der Basis wissenschaftlicher Kenntnisse aus verschiedenen Disziplinen (Gesundheit, Ökononomie, Soziologie) erfolgen konnte wenn sich unter den sog. "Experten" kein einziger Experte für Kinder- und Jugendpsychologie, dem Gesundheitswesen, Medizin, Rechtswissenschafen, Virologe, Soziologe oder dergleichen befunden hat? Vielmehr erweckt das "Expertengremium" den Eindruck eines Wirtschafts think tanks ohne Berücksichtigung von Gesundheitsexperten, Soziologen, Rechtsexperten etc. . Womit begründen Sie diese einseitige auf den Wirtschaftsbereich ausgerichtete "Experten"-auswahl wenn es sich doch um die schlimmste Gesundheitskatastrophe der modernen Menschheitsgeschichte handelt ? Weshalb befand sich kein Gesundheitsexperte in diesem Gremium? Laut Schreiben des RKI zum Informationsantrag vom 02.02.21 (Zeichen: 1.11.05/0006#0319) wurden diverse Rechtsgrundlagen der jeweiligen Unkenntlichmachungen jeweils in weißer Schrift vermerkt. Als Vermerk wurde §6 IFG auf den Seiten 195-198; 205-207 angegeben. Auf den Seiten 192-194,199-204 befindet sich kein Vermerk. Ich bitte um Nennung der Rechtsgrundlage für die vollständige Schwärzung dieser Seiten bzw. um Zusendung der Seiten in ungeschwärzter From da ja keine Rechstgrundlage für die Schwärzung vorzuliegen scheint. Auf den Seiten 67 und 68 befindet sich eine Liste mit weblinks die jedoch Text anstelle von URL's enthält. Ich bitte um Zusendung der Liste mit Angabe der vollständigen und funktionstüchtigen URL's per e-mail an mich . In der Begründung zu Punkt I des Bescheid vom 09.11.2020 auf den Antrag auf Informationszugang schreibt das RKI das kein Anspruch auf Informationszugang besteht wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Ich bitte um Erörterung weshalb davon ausgegangen wird das es durch Veröffentlichung dieser Daten zu nachteiligen Auswirkungen internationaler Beziehungen kommen könnte. Soweit anhand der überwiegend geschwärzten Unterlagen erkenntlich ist handelt sich um Unterlagen die lediglich Deutschland betreffen. Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des BMG mit beratender Funktion und es ist nicht ersichtlich weshalb eine Veröffentlichung nationaler Gesundheitsunterlagen internationale Auswirkungen haben könnte zumal in dieser weltweiten Gesundheitskrise eine transparente internationale Zusammenarbeit essentiel zu sein scheint um diese Krise schnellstmöglich unter Kontrolle zu bekommen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216991/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - sogenanntes Geheimpapier Bundesministerium - Nachfrage vom 30.März 2021 [#211582/#216991] S…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - sogenanntes Geheimpapier Bundesministerium - Nachfrage vom 30.März 2021 [#211582/#216991]
Datum
6. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Siehe vollständige Antwort im Anhang
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „sogenanntes Geheimpapier Bundesinnenministerium - weitere Diskussionspapiere etc.“ [#216991]
Datum
4. Mai 2021 17:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216991/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Dem BMI liegen nach Auskunft auf meine Anfrage die Unterlagen lediglich so wie sie dem BMI vom RKI mitgeteilt wurden in geschwärzter From vor und wurde wohl auch nicht veraktet. Auf sämtliche weitere Fragen wurde in der Antwort garnicht eingegangen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen D. Krüger Anhänge: - 216991.pdf - 2021-04-06_1-antwort-geschwarzt.pdf Anfragenr: 216991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216991/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/002 II#0591 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/002 II#0591
Datum
4. Juni 2021 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/002 II#0591 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.