sogenanntes Geheimpapier Bundesinnenministerium - weitere Diskussionspapiere etc.
Laut Antwort auf Anfrage #211582 zum sog. Geheimpapier aus dem BMI wurden Modellierungen vorgenommen um mögliche Pandemieverläufe grob zu beschreiben und zw. dem best- und dem worst-case-szenario zu unterscheiden. Das Papier "Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen" war Ihrer Antwort zufolge eines von vielen Diskussionspapieren die der Bundesregierung im Verlaufe der Pandemie vorlagen.
Ich bitte um Zusendung sämtlicher weiterer Diskussionspapiere, der dazugehörigen Unterlagen und jeweils vollständigen Kommunikation.
Desweiteren heißt es in der Antwort das es sich bei den Wissenschaftlern die das Papier "Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen" schrieben um Wissenschaftler mit unterschiedlicher Expertise handelt die auf Anregung aus dem BMI und "pro bono in eigener inhaltlicher Verantwortung mit dem Ziel einer Erarbeitung von Szenarien zur möglichen Entwicklung der Corona-Pandemie gearbeitet haben.
Ich bitte um vollständige Details wie die Auswahl dieses sog. Gremiums stattgefunden hat,wer an dieser Auswahl beteiligt war und einer Erörterung weshalb es eines externen Gremiums bedurfte wo doch davon auszugehen ist das unter den ~60000 Bediensteten des BMI genügend Expertise vorhanden ist.
Weshalb war es aus Sicht des BMI notwendig externen "Sachverstand" einzuholen und wie kam es dazu das die "Experten" "pro bono" arbeiteten?
Arbeiteten diese Experten in Ihrer Freizeit an den Papieren oder während ihrer regulären Arbeitszeit? Wurden Sie von ihren arbeitgebern dafür freigestellt und hatten/haben die Arbeitgeber dieser "Experten" Kenntnis von der "pro bono" Arbeit für das BMI ?
Sie schreiben in Ihrer Antwort das die Initiative für einen Austausch mit dieser Gruppe von wissenschaftlern vor dem Hintergrund entstand das die politische Bewertung und die Vorbereitung behördlicher Maßnahmen in der schwierigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und der notwendigen Einschränkungen grundrechtlich garantierter Freiheitsrechte natürlich nur auf der Basis wissenschaftlicher Kenntnisse aus verschiedenen Disziplinen (Gesundheit, Ökononomie, Soziologie) erfolgen konnte.
Von den bekannt gewordenen 8 Autoren: B. Augurzky, H.Bardt, H. Bude, R. Döhrn, M. Hüther, O. Kölbl, M. Mayer, C. M. Schmidt kommen 6 aus dem Wirtschaftsbereich, einer aus den Gesellschaftswissenschaften und ein Germanist.
Wie gelangen Sie zu der Einschätzung das die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und der notwendigen Einschränkungen grundrechtlich garantierter Freiheitsrechte natürlich nur auf der Basis wissenschaftlicher Kenntnisse aus verschiedenen Disziplinen (Gesundheit, Ökononomie, Soziologie) erfolgen konnte wenn sich unter den sog. "Experten" kein einziger Experte für Kinder- und Jugendpsychologie, dem Gesundheitswesen, Medizin, Rechtswissenschafen, Virologe, Soziologe oder dergleichen befunden hat?
Vielmehr erweckt das "Expertengremium" den Eindruck eines Wirtschafts think tanks ohne Berücksichtigung von Gesundheitsexperten, Soziologen, Rechtsexperten etc. . Womit begründen Sie diese einseitige auf den Wirtschaftsbereich ausgerichtete "Experten"-auswahl wenn es sich doch um die schlimmste Gesundheitskatastrophe der modernen Menschheitsgeschichte handelt ? Weshalb befand sich kein Gesundheitsexperte in diesem Gremium?
Laut Schreiben des RKI zum Informationsantrag vom 02.02.21 (Zeichen: 1.11.05/0006#0319) wurden diverse Rechtsgrundlagen der jeweiligen Unkenntlichmachungen jeweils in weißer Schrift vermerkt. Als Vermerk wurde §6 IFG auf den Seiten 195-198; 205-207 angegeben.
Auf den Seiten 192-194,199-204 befindet sich kein Vermerk. Ich bitte um Nennung der Rechtsgrundlage für die vollständige Schwärzung dieser Seiten bzw. um Zusendung der Seiten in ungeschwärzter From da ja keine Rechstgrundlage für die Schwärzung vorzuliegen scheint.
Auf den Seiten 67 und 68 befindet sich eine Liste mit weblinks die jedoch Text anstelle von URL's enthält. Ich bitte um Zusendung der Liste mit Angabe der vollständigen und funktionstüchtigen URL's per e-mail an mich .
In der Begründung zu Punkt I des Bescheid vom 09.11.2020 auf den Antrag auf Informationszugang schreibt das RKI das kein Anspruch auf Informationszugang besteht wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann.
Ich bitte um Erörterung weshalb davon ausgegangen wird das es durch Veröffentlichung dieser Daten zu nachteiligen Auswirkungen internationaler Beziehungen kommen könnte. Soweit anhand der überwiegend geschwärzten Unterlagen erkenntlich ist handelt sich um Unterlagen die lediglich Deutschland betreffen. Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des BMG mit beratender Funktion und es ist nicht ersichtlich weshalb eine Veröffentlichung nationaler Gesundheitsunterlagen internationale Auswirkungen haben könnte zumal in dieser weltweiten Gesundheitskrise eine transparente internationale Zusammenarbeit essentiel zu sein scheint um diese Krise schnellstmöglich unter Kontrolle zu bekommen.
Vielen Dank
Anfrage abgelehnt
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Datum30. März 2021
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1. Mai 2021
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