Überholabstände zwischen KfZ und Radfahrenden

die Sicherheit des Radverkehrs ist laut Polizeipräsident Falk Schnabel eines der Hauptziele Ihrer Behörde, vgl. https://muenster.polizei.nrw/artikel/behoerdenstrategie

Nach meiner Kenntnis kontrolliert Ihre Behörde keine Überholabstände zwischen Kfz und Radfahrenden, die seit der letzten StVO-Novelle innerorts auf 1,5m festgelegt sind, aber auch bereits zuvor gerichtlich auf diese Distanz festgelegt wurden.

Falls dies stimmt: warum werden die Überholabstände nicht kontrolliert?

Von Ihren Beamten war zu hören, es gebe keine rechtssichere Möglichkeit, Überholabstände zu messen. Falls dies der Grund ist: Warum beschafft Ihre Behörde keine Messgeräte? Diese sind verfügbar und werden von anderen Polizeidienststellen, auch in Deutschland, bereits eingesetzt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überholabstände zwischen KfZ und Radfahrenden [#217002]
Datum
30. März 2021 10:47
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Sicherheit des Radverkehrs ist laut Polizeipräsident Falk Schnabel eines der Hauptziele Ihrer Behörde, vgl. https://muenster.polizei.nrw/artikel/behoerdenstrategie Nach meiner Kenntnis kontrolliert Ihre Behörde keine Überholabstände zwischen Kfz und Radfahrenden, die seit der letzten StVO-Novelle innerorts auf 1,5m festgelegt sind, aber auch bereits zuvor gerichtlich auf diese Distanz festgelegt wurden. Falls dies stimmt: warum werden die Überholabstände nicht kontrolliert? Von Ihren Beamten war zu hören, es gebe keine rechtssichere Möglichkeit, Überholabstände zu messen. Falls dies der Grund ist: Warum beschafft Ihre Behörde keine Messgeräte? Diese sind verfügbar und werden von anderen Polizeidienststellen, auch in Deutschland, bereits eingesetzt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Münster
Ihre Eingabe vom 30.03.2021 Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Eingabe …
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre Eingabe vom 30.03.2021
Datum
7. April 2021 08:09
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2021-04-07Eingangsbesttigung.pdf
139,3 KB
4,1 KB


Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Eingabe vom 30.03.2021. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Münster
Ihre Eingabe vom 30.03.2021 Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen eine Zwischenmitteilung zu Ihrer Eingabe …
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre Eingabe vom 30.03.2021
Datum
17. Mai 2021 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzInfoblatt-Beschwerdemanagement.pdf
100,4 KB
image001.jpg
4,1 KB


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Polizeipräsidium Münster
Ihre Eingabe vom 30.03.2021 Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Eingabe vom…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
Ihre Eingabe vom 30.03.2021
Datum
28. Juli 2021 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Eingabe vom 30.03.2021. Mit freundlichen Grüßen