Anzahl aufgefundener Leichen, offener Ermittlungsverfahren und Einsätze, 2013-2017

Für jedes Jahr ab 2013
1. die Anzahl aufgefundener Leichen,
2. die Zahl offener Ermittlungsverfahren am Jahresende,
3. die Gesamtzahl der Einsätze.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juni 2017
  • Frist
    4. Juli 2017
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Danny Seis
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
Danny Seis
Betreff
Anzahl aufgefundener Leichen, offener Ermittlungsverfahren und Einsätze, 2013-2017 [#21703]
Datum
2. Juni 2017 17:48
An
Polizeipräsidium Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für jedes Jahr ab 2013 1. die Anzahl aufgefundener Leichen, 2. die Zahl offener Ermittlungsverfahren am Jahresende, 3. die Gesamtzahl der Einsätze.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Danny Seis
Danny Seis
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl aufgefundener Leichen, offener Ermittlu…
An Polizeipräsidium Essen Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: Anzahl aufgefundener Leichen, offener Ermittlungsverfahren und Einsätze, 2013-2017 [#21703]
Datum
30. Juli 2017 14:22
An
Polizeipräsidium Essen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl aufgefundener Leichen, offener Ermittlungsverfahren und Einsätze, 2013-2017“ vom 02.06.2017 (#21703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Danny Seis
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Danny Seis
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl aufgefundener Leichen, offener Ermittlungsverfahren und Einsätze, 2013-2017“ [#21703]
Datum
21. Dezember 2017 12:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21703 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde (Polizeipräsidium Essen) bisher trotz Nachfrage weder die Auskunft erteilt noch einen Bescheid erlassen oder sich überhaupt dazu geäussert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 21703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.12.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl aufgefundener Leichen, offener Ermittlungsverfahren und Einsätze, 2013-2017“ [#21703]
Datum
21. Dezember 2017 15:04
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.12.2017 wird hiermit bestätigt.

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