Zulassungsverfahren im Masterstudiengang Psychologie

Anfrage an: Universität Bremen

Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens für den Masterstudiengang Psychologie in den letzten 5 Jahren. Bitte nennen Sie die Zulassungskriterien und geben Sie jeweils die Auswahlgrenzen zum Abschluss des Hauptverfahrens und etwaiger Nachrückverfahren mit dem jeweiligen Datum an.

Wenn möglich eine Übersicht der Anzahl der Studienplätze im jeweiligen Jahr, die Anzahl der Bewerber*innen und die tatsächliche Zahl zugelassener Studierender.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ergebnisse …
An Universität Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zulassungsverfahren im Masterstudiengang Psychologie [#217044]
Datum
30. März 2021 20:38
An
Universität Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens für den Masterstudiengang Psychologie in den letzten 5 Jahren. Bitte nennen Sie die Zulassungskriterien und geben Sie jeweils die Auswahlgrenzen zum Abschluss des Hauptverfahrens und etwaiger Nachrückverfahren mit dem jeweiligen Datum an. Wenn möglich eine Übersicht der Anzahl der Studienplätze im jeweiligen Jahr, die Anzahl der Bewerber*innen und die tatsächliche Zahl zugelassener Studierender.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217044/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Bremen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrages. Dieser befindet sich bereits …
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Zulassungsverfahren im Masterstudiengang Psychologie [#217044]
Datum
12. April 2021 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrages. Dieser befindet sich bereits in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Bremen
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: 1) Zulassungskriterien Die Zulassungs…
Von
Universität Bremen
Betreff
AW: Zulassungsverfahren im Masterstudiengang Psychologie [#217044]
Datum
16. April 2021 12:35
Status
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: 1) Zulassungskriterien Die Zulassungskriterien ergeben sich aus der Aufnahmeordnung für die MPO2013 in Fassung vom 04.02.2015 (für die Aufnahme in den Jahren 2015 bis 2019). Ab 2020 gilt eine neue Aufnahmeordnung (https://www.uni-bremen.de/fileadmin/u... „§ 1 Aufnahmevoraussetzungen und –verfahren (1) Aufnahmevoraussetzungen für den Masterstudiengang Klinische Psychologie sind: a. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss als BSc. (B.A.) Psychologie oder einem Studiengang, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenem erkennen lässt, mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder Leistungen, die keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenen erkennen lassen. b. Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Der Nachweis ist auch erbracht, wenn Bewerberinnen/Bewerber ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben. c. Deutschkenntnisse, die die für die Universität Bremen allgemein geltenden Voraussetzungen bezüglich deutscher Sprachkenntnisse gemäß der „Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an der Universität Bremen“ vom 25. Januar 2012 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. (2) Die Anerkennung nach Absatz 1a nimmt die Auswahlkommission des Studiengangs vor. (3) Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum Bewerbungsschluss eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CP, entsprechend fünf Studiensemestern, erbracht worden sind. Erfüllt die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen nach Absatz 1a kann die Zulassung unter der Bedingung erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen für den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und der Nachweis der Sprachkenntnisse gemäß Absatz 1 b und c spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs erbracht sind. Die entsprechenden Urkunden und Zeugnisse, die zugleich das Bestehen der Abschlussprüfung nachweisen, sind in diesem Fall bis spätestens zum 31. Dezember desselben Jahres einzureichen. (4) Das Sekretariat für Studierende überprüft das Vorhandensein der formalen Aufnahmevoraussetzungen. Sind die für das Studium erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, so wird die Bewerberin/der Bewerber für das Studium zugelassen, sofern die Anzahl der Bewerbungen die Zulassungszahl gemäß § 4 Absatz 1 nicht übersteigt.“ Zur Auswahl der Bewerber:innen nach Prüfung der Zulassungsfähigkeit sagt die Aufnahmeordnung weiterhin: ---------------------------------------------------------------------- „§ 4 Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber (1) Die Zahl der Studienplätze kann beschränkt werden und wird ggf. jährlich neu festgesetzt. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen/Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen nach § 1 erfüllen, die vorhandenen Kapazitäten, dann wird eine Rangfolge gemäß Absatz 2 gebildet, nach der die Studienplätze vergeben werden. (2) Die Rangfolge bildet sich aus der Gesamtnote des vorangegangenen Studiums bzw. des Notendurchschnitts zum Zeitpunkt der Bewerbung. Innerhalb derjenigen Bewerberinnen/Bewerber mit gleicher Gesamtnote an der Kapazitätsgrenze wird nach Los bis zur Kapazitätsgrenze zugelassen.“ 2) Auswahlgrenzen zum Abschluss des Hauptverfahrens und etwaiger Nachrückverfahren mit dem jeweiligen Datum an Die Daten zu den Hauptverfahren und etwaiger Nachrückverfahren sind datenschutzgerecht sechs Monate nach Abschluss der Zulassungsverfahren gelöscht worden und stehen nicht mehr zur Verfügung. 3) Anzahl der Studienplätze im jeweiligen Jahr, die Anzahl der Bewerber:innen und die tatsächliche Zahl zugelassener Studierender Wise 2016/17 WiSe 2017/18 WiSe 2018/19 WiSe 2019/20 WiSe 2020/21 Bemerkungen Plätze (Zulassungszahl) 68 59 51 30 54 Ab 20/21 M.Sc. Psychologie Vorher: M.Sc. Klinische Psychologie Anzahl Bewerber:innen 1295 1123 1296 1464 1107 Studienanfänger: innen 67 61 55 38 36 Mit freundlichen Grüßen