Anfrage nach allen bisherigen empfehlungen der CUII (Clearingstelle Urheberrecht im Internet)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

alle Empfehlungen der CUII zu sogenannten DNS sperren.
Diese sollten bitte in vollem Umfang zugesendet werden. Ich bitte außerdem darum die jeweilige Antwort der Bundesnetzagentur beizufügen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Empfehlungen der CUII…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach allen bisherigen empfehlungen der CUII (Clearingstelle Urheberrecht im Internet) [#217047]
Datum
30. März 2021 21:11
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Empfehlungen der CUII zu sogenannten DNS sperren. Diese sollten bitte in vollem Umfang zugesendet werden. Ich bitte außerdem darum die jeweilige Antwort der Bundesnetzagentur beizufügen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217047/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundliche…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage nach allen bisherigen empfehlungen der CUII (Clearingstelle Urheberrecht im Internet) [#217047]
Datum
31. März 2021 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in mit Datum vom 30. März 2021 haben Sie den untenstehenden Antrag auf Zugang zu Informationen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage nach allen bisherigen empfehlungen der CUII (Clearingstelle Urheberrecht im Internet) [#217047]
Datum
21. April 2021 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Datum vom 30. März 2021 haben Sie den untenstehenden Antrag auf Zugang zu Informationen gestellt. Ich lege Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie mit der Zusendung "in vollem Umfang" Unterlagen begehren, welche der Bundesnetzagentur von der CUII zur Prüfung der Empfehlungen übermittelt wurden. (Die Empfehlungen selbst werden von der CUII in geschwärzter Form vollständig veröffentlicht.) Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag personenbezogene Daten sowie möglicherweise geschütztes geistiges Eigentum und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betrifft und daher grundsätzlich die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG notwendig ist. Die Unterlagen enthalten Namen, Titel, akademischer Grade, Berufs- und Funktionsbezeichnung beteiligter Personen. Im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens dürfte es sich bei Ihrem IFG-Antrag um einen grundsätzlich gebührenpflichtigen Antrag i.S. von Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) handeln. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Ich bitte um Verständnis, dass zur konkreten Höhe der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Angabe gemacht werden kann. Ferner kann eine Bearbeitung wegen § 7 Abs. 5 S. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 IFG nicht innerhalb der Monatsfrist erfolgen. Sofern Sie sich mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden erklären, könnte das Verfahren schneller durchgeführt werden. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie angesichts der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag festhalten und ob sie der Schwärzung personenbezogener Daten zustimmen. Bis zum Eingang Ihrer Antwort setzen wir die Bearbeitung Ihrer Anfrage aus. Mit freundlichen Grüßen