Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Die Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen fehlerhafter Getriebesoftware
laut Pressemitteilung von Audi hat Audi den Fehler selber festgestellt und es dem KBA gemeldet. Hierzu möchte ich dies Korrespondenz haben wie Audi den Fehler beim KBA angezeigt hat.

"Audi stellte Auffälligkeiten im Rahmen umfangreicher eigener Untersuchungen selbst fest und zeigte sie dem Kraftfahrtbundesamt an"
Quelle: https://www.audi-mediacenter.com/de/pressemitteilungen/audi-ruft-in-europa-24000-autos-mit-v-tdi-motor-zurueck-8912

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2017
  • Frist
    8. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Korresponden…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware [#21708]
Datum
3. Juni 2017 12:45
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen fehlerhafter Getriebesoftware laut Pressemitteilung von Audi hat Audi den Fehler selber festgestellt und es dem KBA gemeldet. Hierzu möchte ich dies Korrespondenz haben wie Audi den Fehler beim KBA angezeigt hat. "Audi stellte Auffälligkeiten im Rahmen umfangreicher eigener Untersuchungen selbst fest und zeigte sie dem Kraftfahrtbundesamt an" Quelle: https://www.audi-mediacenter.com/de/pressemitteilungen/audi-ruft-in-europa-24000-autos-mit-v-tdi-motor-zurueck-8912
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware [#21708]
Datum
10. Juli 2017 12:44
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware“ vom 03.06.2017 (#21708) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware [#21708]
Datum
15. August 2017 00:15
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware“ vom 03.06.2017 (#21708) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware [#21708]
Datum
26. August 2017 16:42
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware“ vom 03.06.2017 (#21708) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen heute ein Fax an 0461 316-1650 geschickt. Folgender Inhalt: Sehr…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware [#21708]
Datum
28. August 2017 15:21
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen heute ein Fax an 0461 316-1650 geschickt. Folgender Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Ihnen via dem Portal FragDenStaat.de eine IFG (Informationsfreiheitsgesetz) Anfrage in der Thematik "Korrespondenz bezüglich Audi wegen V-TDI Motor - NOx-Emissionen wegen falscher Getriebesoftware" zukommen lassen. Trotz mehrerer Erinnerungen per E-Mail haben Sie noch gar nicht reagiert, von Ihnen liegt mir bisweilen keinerlei Antwort vor. Hiermit wird an den Sachverhalt unter der https://fragdenstaat.de/a/24127 Aktenzeichen #24127 Erinnert. Ein Ausdruck der Entsprechenden Seite ist beigefügt. Ich möchte darauf hinweisen dass bei weiterer Untätigkeit Ihrer Behörde eine Untätigkeits-Klage in Erwägung ziehe. Bitte beantworten Sie meine IFG Anfrage auf FragDenStaat.de Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Bitte verwenden Sie zur Korrespondenz folgende Post-Anschrift oder die Hinterlegte E-Mail Adresse der IFG Anfrage. Anfragenr: 21708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Antwort
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
19. September 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
464,4 KB

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Kraftfahrt-Bundesamt
Antwort
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
24. Oktober 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
481,9 KB