Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020

- die Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020
- die Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zur Einstufung des bei dem Treffen entstandenen Protokolls als Verschlusssache
- die Kommunikation zwischen BSI und ITZBund bzgl. meiner IFG-Anfrage #214247 (Ihr Zeichen: BL23–010 03 05/2021-018); Titel: „Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020”

Die Anfrage bezieht sich auf jegliche Kommunikation zwischen BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund) zu den aufgezählten Themen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Kommunikation zwisch…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 [#217095]
Datum
31. März 2021 13:25
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 - die Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zur Einstufung des bei dem Treffen entstandenen Protokolls als Verschlusssache - die Kommunikation zwischen BSI und ITZBund bzgl. meiner IFG-Anfrage #214247 (Ihr Zeichen: BL23–010 03 05/2021-018); Titel: „Protokoll vom 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020” Die Anfrage bezieht sich auf jegliche Kommunikation zwischen BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund) zu den aufgezählten Themen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217095/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 31.03.2021 beim Bundesamt fü…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 [#217095]
Datum
9. April 2021 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 31.03.2021 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingegangen. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift oder Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Die weiteren Kontaktdaten werden benötigt, um Ihre Identität feststellen und eine ordnungsgemäße Bekanntgabe der Entscheidung an Sie persönlich sicherstellen zu können. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hi…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 [#217095]
Datum
9. April 2021 21:26
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hinweisen, dass ich nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG und § 7 Abs. 3 S. 1 IFG sowie aus Gründen des Umweltschutzes und unnötiger Ihnen entstehender Versandkosten den digitalen Versand via E-Mail erwünsche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217095/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 07.05.2021 eingegangen Punkt 1 und 2 aus Sich…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
637,7 KB
am 07.05.2021 eingegangen Punkt 1 und 2 aus Sicherheitsgründen abgelehnt, Punkt 3 in Anlage
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. L…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 [#217095]
Datum
4. Mai 2021 20:42
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020“ vom 31.03.2021 (#217095) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217095/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in aufgrund der nur teilweisen Zustimmung zu Ihrem unten genannten Antrag auf Informationszuga…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 [#217095]
Datum
5. Mai 2021 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund der nur teilweisen Zustimmung zu Ihrem unten genannten Antrag auf Informationszugang ergeht der Bescheid in Schriftform an Ihre angegebene Adresse. Ich verweise hier auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: BL23 - 010 03 05/2021-023 Sehr << Anrede >> mit Bescheid vom 03.05.2021 lehnen Sie mein…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zwischen BSI und ITZBund zum 2. Lenkungskreis Informationssicherheit (BSI/ITZBund) vom 26.11.2020 [#217095]
Datum
12. Mai 2021 10:56
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: BL23 - 010 03 05/2021-023 Sehr << Anrede >> mit Bescheid vom 03.05.2021 lehnen Sie meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teilweise ab und geben an, dass die Informationen zu Aufzählungspunkt 3 in einer Anlage zu finden sind. Postalisch habe ich jedoch nur den Bescheid erhalten und keineswegs weitere Informationen. Es lagen dem Brief keine Anlagen bei. Insofern bitte ich Sie, die Anlage per E-Mail elektronisch bis spätestens 26.05.2021 nachzureichen (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG und § 7 Abs. 3 S. 1 IFG). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217095/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Bezug: Ihre Anfrage vom 31.03.2020
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Bezug: Ihre Anfrage vom 31.03.2020
Datum
12. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
596,7 KB
geschwärzt
212,1 KB