Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher

Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher zur Fahrt auf der Nürnbergerstr. in Stuttgart Bad Cannstatt in den letzten 10 Jahren. Bitte informieren Sie mich über mögliche Kosten vorab. Vielen Dank.

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  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
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Rainer Dobrinkat
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Rainer Dobrinkat
Betreff
Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher [#217114]
Datum
31. März 2021 18:24
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher zur Fahrt auf der Nürnbergerstr. in Stuttgart Bad Cannstatt in den letzten 10 Jahren. Bitte informieren Sie mich über mögliche Kosten vorab. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat Anfragenr: 217114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217114/ Postanschrift Rainer Dobrinkat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat
Rainer Dobrinkat
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Rainer Dobrinkat
Betreff
AW: Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher [#217114]
Datum
4. Mai 2021 17:41
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher“ vom 31.03.2021 (#217114) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat Anfragenr: 217114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217114/ Postanschrift Rainer Dobrinkat << Adresse entfernt >>
Rainer Dobrinkat
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Rainer Dobrinkat
Betreff
AW: Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher [#217114]
Datum
4. Mai 2021 17:42
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher“ vom 31.03.2021 (#217114) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat Anfragenr: 217114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217114/ Postanschrift Rainer Dobrinkat << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Dobrinkat, bei den Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO handelt es sich um eine fahrzeuggeb…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Wieviel Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 70 StVO für Mähdrescher [#217114]
Datum
10. Mai 2021 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dobrinkat, bei den Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO handelt es sich um eine fahrzeuggebundene Norm des Zulassungsrechts. Diese Ausnahmegenehmigungen werden vom zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurden in den vergangenen Jahren in der Region Stuttgart 6 solcher Genehmigungen ausgestellt. Diese Zahl lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die Zahl der Fahrten im Stadtgebiet Stuttgart zu. Die Erlaubnis zum Befahren öffentlicher Straßen (= Straßenbenutzung) mit übergroßen und/oder -schweren Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen wird nach §§ 29, 46 StVO erteilt. Es handelt sich hierbei um Einzel- und Dauererlaubnisse aus diesem Grund kann auch hier keine Aussage zur Anzahl von Fahrten im Stadtgebiet getätigt werden. Mit freundlichen Grüßen