Dokumente zu ASC.NRW

Dokumente (z. B. Dokumentation, Zielaufstellung, Kostenplanung, Präsentationen) zum „Anti-Spam-Cluster Nordrhein-Westfalen - ASC.NRW“, welches durch das Hochschulrechenzentrum Ihrer Hochschule entwickelt wird [1]. Zudem bitte ich, falls vorhanden, um eine Liste der in diesem Produkt genutzten quelloffenen Bestandteile (Open Source) von Dritten.

[1] https://www.dh.nrw/kooperationen/asc.nrw-59

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu ASC.NRW [#217118]
Datum
31. März 2021 21:34
An
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente (z. B. Dokumentation, Zielaufstellung, Kostenplanung, Präsentationen) zum „Anti-Spam-Cluster Nordrhein-Westfalen - ASC.NRW“, welches durch das Hochschulrechenzentrum Ihrer Hochschule entwickelt wird [1]. Zudem bitte ich, falls vorhanden, um eine Liste der in diesem Produkt genutzten quelloffenen Bestandteile (Open Source) von Dritten. [1] https://www.dh.nrw/kooperationen/asc.nrw-59
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217118/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Der Vorgang befindet sich in Bearbeitung. Mit fre…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Betreff
Dokumente zu ASC.NRW [#217118]
Datum
13. April 2021 12:14
Status
Warte auf Antwort
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2,6 KB


Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Der Vorgang befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Sehr Antragsteller/in um Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitte ich um Übermittlung entweder Ihrer Postanschrif…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Betreff
AW: Dokumente zu ASC.NRW [#217118]
Datum
16. April 2021 12:09
Status
Warte auf Antwort
image001.png
2,6 KB


Sehr Antragsteller/in um Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitte ich um Übermittlung entweder Ihrer Postanschrift oder Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich weise darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht …
An Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu ASC.NRW [#217118]
Datum
16. April 2021 12:22
An
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich weise darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage zulässig ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dem einzig hier in Betracht kommenden Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG nicht ersichtlich: Die Behörde ist dann zur positiven Bescheidung des Antrags mittels Bekanntgabe an denjenigen verpflichtet, für den der Verwaltungsakte bestimmt ist (§ 41 Abs. 1 VwVfG). Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c), derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind nicht ersichtlich. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, dass die Prognose ergibt, dass entweder der Antrag ganz oder teilweise abzulehnen ist oder aber Gebühren zu erheben sind. Nur in einem dieser Fälle ist eine Behörde zwecks weiterer Bearbeitung des Antrags zur Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit ggf. berechtigt; dann nämlich setzt die Bekanntgabe des (teilweise den Antragsteller beschwerenden) Verwaltungsakts Rechtsbehelfsfristen in Gang und die Behörde ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Bekanntgabe - im Zweifelsfall gerichtsfest - nachzuweisen. Da dieser Nachweis bei einer Übermittlung an die Plattform „fragdenstaat.de“ nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich sein könnte, darf in diesen Fällen eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden. Dies setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus, so dass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für den Antragsteller auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten in Betracht. Ihre Email enthält keine dem genügende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie daher auf/bitte ich Sie darum, entweder meinen Antrag nun entsprechend zu bearbeiten/meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber die Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217118/
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Sehr Antragsteller/in ich teile Ihre Auffassung nicht und verweise zur Begründung auf die Ausführungen in der akt…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Betreff
AW: Dokumente zu ASC.NRW [#217118]
Datum
16. April 2021 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich teile Ihre Auffassung nicht und verweise zur Begründung auf die Ausführungen in der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.03.2021 (siehe die Pressemeldung unter https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/13_12042021/index.php). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich möchte darauf hinweisen, dass das von Ihnen zitierte Urteil nicht rechtskräftig…
An Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu ASC.NRW [#217118]
Datum
17. April 2021 21:07
An
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte darauf hinweisen, dass das von Ihnen zitierte Urteil nicht rechtskräftig ist. Wie auch in der von Ihnen angegebenen Pressemitteilung hingewiesen wird, hat der „BfDI Berufung eingelegt […], über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet“. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217118/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu ASC.NRW“ [#217118]
Datum
17. April 2021 21:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217118/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die öffentliche Stelle zur Bearbeitung der Anfrage ohne rechtlichen Grund die Herausgabe meiner Anschrift oder einer persönlichen E-Mail-Adresse fordert. Die öffentliche Stelle beruft sich hierzu auf ein entsprechendes Urteil des VG Köln (Az.: 13 K 1189/20 und 13 K 1190/20), welches jedoch gegenwärtig nicht rechtskräftig ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217118.pdf - 2021-04-13_1-image001.png - 2021-04-16_1-image001.png Anfragenr: 217118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217118/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu ASC.NRW“ [#217118]
Datum
18. April 2021 19:28
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Sehr Antragsteller/in solange keine abweichende Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz ergangen ist, wird sich d…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Betreff
AW: Dokumente zu ASC.NRW [#217118]
Datum
19. April 2021 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in solange keine abweichende Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz ergangen ist, wird sich die Universität Bonn an der Rechtsansicht des VG Köln orientieren. Ohne die Übersendung der erbetenen ergänzenden Kontaktinformationen wird eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-3537/21 Antrag Universität Bonn auf Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW 209.2.3.1.11-3537/21 Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-3537/21 Antrag Universität Bonn auf Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW
Datum
23. April 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-3537/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 31.03.2021 an die Universität Bonn auf Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW Sehr [geschwärzt], Ihr Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bevor ich Ihre Eingabe gegenüber der Universität Bonn aufgreife, möchte ich beim BfDI zu der Entscheidung weitere Informationen einholen. Vielleicht ergeben sich weitere Argumente, insbesondere auch im Austausch mit anderen Informationsfreiheitsbeauftragten (Arbeitskreis Informationsfreiheit am 04./05.05.), die Sie in Ihrer E-Mail vom 16.04. gegenüber der Universität Bonn nicht bereits aufgeführt haben. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW 209.2.3.1.11-3537/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW
Datum
10. Juni 2021 11:44
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-3537/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 31.03.2021 an die Universität Bonn auf Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW Sehr [geschwärzt], auf dem 41.Arbeitskreis Informationsfreiheit wurde über die von der informationspflichtigen Stelle erwähnten Urteile vom Verwaltungsgericht Köln berichtet: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Informationsfreiheit/submenu_Arbeitsgruppen/Inhalt2/Protokolle_AKIF/Protokolle_AKIF.php [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW 209.2.3.1.11-3537/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW
Datum
23. Juni 2021 08:55
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-3537/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 31.03.2021 auf Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Universität Bonn mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW 209.2.3.1.11-3537/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW
Datum
28. Juni 2021 11:24
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-3537/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 31.03.2021 auf Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW Sehr Antragsteller/in die öffentliche Stelle teilte mir mit, solange Sie keine persönliche Kontaktadresse mitteilen, das Verfahren dort nicht weiter geführt werden kann. Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln im Verfahren 13 K 1189/20 hingewiesen. Vorliegen kann ich daher zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht weiter vermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW [#217118] Sehr << Anrede >> ich bedaure, das…
An Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW [#217118]
Datum
3. Juli 2021 02:19
An
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedaure, dass die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn weiterhin bei ihrer Rechtsauffassung bleibt. Um das Verfahren jedoch nicht weiter zu verzögern, bis das von Ihnen genannte Gerichtsverfahren rechtskräftig ist, teile ich Ihnen die folgende Adresse zur weiteren Bearbeitung des Antrages mit: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217118/
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
AW: 209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW [#217118] Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingan…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Via
Briefpost
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW [#217118]
Datum
5. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht. Die Bearbeitung Ihres Antrag habe ich wieder aufgenommen. Sie werden fristgerecht weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
AW: 209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW [#217118] Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich die be…
Von
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Via
Briefpost
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-3537/21 Zugang zu Dokumenten zu ASC.NRW [#217118]
Datum
12. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich die beantragten Informationen in Form des Projektantrags. Soweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 8 IFG NRW betroffen sind, sind diese unkenntlich gemacht. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]