Inzidenzzahlenunterschied

die Zahlen der Inzidenz zeigen große Unterschiede zwischen dem Wert der Zeit (aktuell 222[Stand: 01.04.21]) und dem NDR aktuell 93,8 [Stand: 01.04.21]). Woher kommt dieser starke Unterschied? Wie kommt dieser Unterschied zu stande? Wie erfolgt die Berechnung?
Der Unterschied fällt besonders auf, da die anderen Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns in beiden Erhebungen fast identische Zahlenwerte aufweisen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. April 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Landratsamt Details
Von
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Betreff
Inzidenzzahlenunterschied [#217142]
Datum
1. April 2021 07:43
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Landratsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Zahlen der Inzidenz zeigen große Unterschiede zwischen dem Wert der Zeit (aktuell 222[Stand: 01.04.21]) und dem NDR aktuell 93,8 [Stand: 01.04.21]). Woher kommt dieser starke Unterschied? Wie kommt dieser Unterschied zu stande? Wie erfolgt die Berechnung? Der Unterschied fällt besonders auf, da die anderen Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns in beiden Erhebungen fast identische Zahlenwerte aufweisen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217142/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Vorpommern-Greifswald - Landratsamt
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag bezieht sich auf die Regelungen nach dem IFG M-V, LUIG M-V und dem VIG. Um Ihren…
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Landratsamt
Betreff
Betreff: Inzidenzzahlenunterschied [#217142]
Datum
1. April 2021 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag bezieht sich auf die Regelungen nach dem IFG M-V, LUIG M-V und dem VIG. Um Ihren Antrag prüfen zu können, wird die konkrete Benennung der Informationen erforderlich, die Sie vom Landkreis fordern. Der Landkreis wird Ihnen dann, wenn diese Informationen beim Landkreis vorliegen und keine gesetzlichen Hinderungsgründe bestehen, die Informationen übermitteln. Soweit Sie sich auf die Veröffentlichungen von Zeitonline und NDR beziehen und nach der Berechnung der Inzidenzwerte fragen, muss ich Ihnen mitteilen, dass dem Landkreis keine Informationen vorliegen, wie und auf welcher Grundlage diese Medien eine solche Berechnung vornehmen. Auf die Übermittlung von Informationen, die bereits öffentlich zugänglich sind oder nur Dritten, aber nicht dem Landkreis vorliegen, besteht kein Anspruch. Mit freundlichen Grüßen