Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben

Im 39. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holsteins heißt es im Kap. 06 auf Seite 82 zum SDM (Standard-Datenschutzmodell; Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb39/kap06.html#622):

"Drei Institutionen haben sich für die Umsetzung von Datenschutzanforderungen mithilfe des SDM ausgesprochen: Die DSK hat in ihrer 98. Konferenz am 19.11.2019 ohne Gegenstimme die Anwendung des SDM-V2b bei Prüfungen und Beratungen empfohlen. Der IT-Planungsrat – ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern (vgl. Art. 91c
GG), das deren Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik regelt – hat in dem Beschluss 2020/6 auf der 31. Sitzung am 25.03.2020 das SDM für die Planung, Anwendung und den Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen empfohlen. Ebenso verweist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Modernisierung des Bausteins CON.2 „Datenschutz“ bei der Umsetzung von operativen Datenschutzanforderungen deutlich auf das SDM."

Bitte teilen Sie mir mit - nach Möglichkeit auch aufgeschlüsselt nach Branche, Rechtsform - wie viele Verantwortliche in Deutschland das SDM in einer der bisher verabschiedeten Fassungen bereits umgesetzt haben.

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  • Datum
    2. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im 39. Tätigkeitsbericht de…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217237]
Datum
2. April 2021 13:50
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im 39. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holsteins heißt es im Kap. 06 auf Seite 82 zum SDM (Standard-Datenschutzmodell; Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb39/kap06.html#622): "Drei Institutionen haben sich für die Umsetzung von Datenschutzanforderungen mithilfe des SDM ausgesprochen: Die DSK hat in ihrer 98. Konferenz am 19.11.2019 ohne Gegenstimme die Anwendung des SDM-V2b bei Prüfungen und Beratungen empfohlen. Der IT-Planungsrat – ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern (vgl. Art. 91c GG), das deren Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik regelt – hat in dem Beschluss 2020/6 auf der 31. Sitzung am 25.03.2020 das SDM für die Planung, Anwendung und den Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen empfohlen. Ebenso verweist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Modernisierung des Bausteins CON.2 „Datenschutz“ bei der Umsetzung von operativen Datenschutzanforderungen deutlich auf das SDM." Bitte teilen Sie mir mit - nach Möglichkeit auch aufgeschlüsselt nach Branche, Rechtsform - wie viele Verantwortliche in Deutschland das SDM in einer der bisher verabschiedeten Fassungen bereits umgesetzt haben.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217237/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. April 2021 13:08
Status
Warte auf Antwort

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/21.010 Hallo, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an dem Thema. Leider sind die von Ihnen …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben [#217237]
Datum
20. April 2021 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 18.01/21.010 Hallo, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an dem Thema. Leider sind die von Ihnen angefragten Informationen hier nicht vefügbar: Eine solche Statistik liegt hier nicht vor. Es gibt weder eine Meldepflicht noch Erhebungen von Behörden, Firmen oder Branchen, mit welchen Methodiken (SDM oder anderen Methodiken) ein Datenschutzmanagement und Planung, Anwendung und Betrieb von personenbezogenen Daten umgesetzt werden. Darüber hinaus erstreckt sich unsere Zuständigkeit lediglich auf das Bundesland Schleswig-Holstein, nicht auf Deutschland insgesamt. Es tut mir leid, dass ich Ihnen in der konkreten Frage nicht weiterhelfen konnte. Schauen Sie bei weiterem Interesse gerne in die stetig weiterentwickelten Bausteine des SDM: https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/datenschutzmodell/ (unter Maßnahmenkatalog) Die konkreten Bausteine sind "Work in progress". Wir empfehlen auch den Anwendern, ihre Erfahrungen bei der Erprobung der verbindlichen Bausteine den Datenschutzaufsichtsbehörden mitzuteilen (z.B. unter <<E-Mail-Adresse>>), und somit zur Weiterentwicklung von Methode und Maßnahmen beizutragen. Mit freundlichen Grüßen