Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App

Anfrage an: Stadt Chemnitz

Den Vertrag über die Nutzung der Luca App durch die Stadt Chemnitz, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT.

Laut der aktuellen eigenen Angaben bei Google-Play gehört Chemnitz zu den Regionen in denen Luca genutzt werden kann.

Ergebnis der Anfrage

Abgelehnt, weil Sachsen halt kein Informationsfreiheitsgesetz hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#217264]
Datum
2. April 2021 22:36
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag über die Nutzung der Luca App durch die Stadt Chemnitz, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT. Laut der aktuellen eigenen Angaben bei Google-Play gehört Chemnitz zu den Regionen in denen Luca genutzt werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217264/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Chemnitz
Ihre Anfrage an das Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie das Antwortschreiben des Gesundh…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Ihre Anfrage an das Gesundheitsamt
Datum
13. April 2021 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie das Antwortschreiben des Gesundheitsamtes der Stadt Chemnitz aufgrund Ihrer Anfrage vom 02. April 2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das Gesundheitsamt [#217264] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf m…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das Gesundheitsamt [#217264]
Datum
13. April 2021 09:20
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Die Anweisung in Ihrem Schreiben lautet: "Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das zuständige Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort." Ich wage zu bezweifeln, dass man dort von Ihrem Vertrag und Ihren Kosten weiß und bitte darum, die Anfrage mit Informationen aus Chemnitz zu beantworten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217264/

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Stadt Chemnitz
Ihre Anfrage vom 13.04.2021 an das Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.04.2021 ist bei der S…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.04.2021 an das Gesundheitsamt
Datum
14. April 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.04.2021 ist bei der Stadt Chemnitz/Chemnitz eingegangen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Freistaat Sachsen kein Informationsfreiheitsgesetz erlassen hat. Mit freundlichen Grüßen