Einstufung Ägypten als Hochinzidenzgebiet

Anfrage an: Auswärtiges Amt

am 22. Januar 2021 erfolgte die Einstufung von Ägypten als Hochinzidenzgebiet. Öffentliche Informationen geben keine Anhaltspunkte für eine besonders hohe Inzidenz her, die offiziellen Zahlen bewegen sich aktuell um die 7-Tages-Inzidenz von 5 pro 100k und die offiziellen Sterbezahlen um die 40 Fälle pro Tag.

Die Einstufung erfolgt durch das AA, BMI und BMG in Zusammenarbeit aufgrund von objektiven Daten. Da im Falle von Ägypten sicherlich das AA über entsprechende Informationen verfügt, die eine Einstufung als Hochinzidenzgebiet in Widerspruch zu offiziellen ägyptischen Daten sowie den von mir selbst als Touristikunternehmer am Roten Meer regelmäßig erhobenen Daten stehen (Belegung Quarantänezimmer in Hotels, Belegung lokaler Krankenhäuser), bitte ich Sie, mir die für Ihre Einstufung von Ägypten als Hochinzidenzgebiet herangezogenen Daten und Kriterien mitzuteilen.

Bitte liefern Sie keine allgemeinen Grundsätze der Einstufung sondern konkrete Informationsquellen und Daten, die zu der Einstufung von Ägypten führten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 10 Follower:innen
Achim Hasenmüller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 22. Januar 20…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Achim Hasenmüller
Betreff
Einstufung Ägypten als Hochinzidenzgebiet [#217276]
Datum
3. April 2021 09:17
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 22. Januar 2021 erfolgte die Einstufung von Ägypten als Hochinzidenzgebiet. Öffentliche Informationen geben keine Anhaltspunkte für eine besonders hohe Inzidenz her, die offiziellen Zahlen bewegen sich aktuell um die 7-Tages-Inzidenz von 5 pro 100k und die offiziellen Sterbezahlen um die 40 Fälle pro Tag. Die Einstufung erfolgt durch das AA, BMI und BMG in Zusammenarbeit aufgrund von objektiven Daten. Da im Falle von Ägypten sicherlich das AA über entsprechende Informationen verfügt, die eine Einstufung als Hochinzidenzgebiet in Widerspruch zu offiziellen ägyptischen Daten sowie den von mir selbst als Touristikunternehmer am Roten Meer regelmäßig erhobenen Daten stehen (Belegung Quarantänezimmer in Hotels, Belegung lokaler Krankenhäuser), bitte ich Sie, mir die für Ihre Einstufung von Ägypten als Hochinzidenzgebiet herangezogenen Daten und Kriterien mitzuteilen. Bitte liefern Sie keine allgemeinen Grundsätze der Einstufung sondern konkrete Informationsquellen und Daten, die zu der Einstufung von Ägypten führten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Achim Hasenmüller Anfragenr: 217276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217276/ Postanschrift Achim Hasenmüller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Achim Hasenmüller

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrter Herr Hasenmüller, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an das Aus…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10464736] Einstufung Ägypten als Hochinzidenzgebiet
Datum
6. April 2021 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrter Herr Hasenmüller, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt zu der Einstufung Ägyptens als Hochinzidenzgebiet. Wie erfolgt die Einstufung als Risikogebiet? Die ausführliche Erklärung dazu können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Institut www.rki.de/risikogebiete nachlesen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: 1. Schritt: Nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden Staaten/Regionen definiert, deren Inzidenz in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner liegen. 2. Schritt: Das Auswärtige Amt liefert auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere: - Infektionszahlen und Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend) - Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner - Zustand des Gesundheitssystems wie insbesondere die Verfügbarkeit von Intensivbetten - Sterblichkeitsrate sowie - in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Dies ist weiterhin für eine große Zahl von Drittstaaten der Fall, so dass auch offensichtlich niedrigere Infektionszahlen gerade in Anbetracht der weltweiten Entwicklung im Zweifel einen weiterhin restriktiven Ansatz insbesondere bei Drittstaaten erfordern. Die regelmäßigen Berichte zu der Lage vor Ort durch die deutschen Auslandsvertretungen, also der zweite Schritt, sind im Fall von Ägypten ausschlaggebend. Die Maßnahmen zur Eindämmung und deren Einhaltung, sowie Ausstattung der Krankenhäuser (nicht zuletzt auch in Bezug auf die Verfügbarkeit von Intensivbetten) und die allgemeine medizinische Infrastruktur im Land liegen weit unter den durchschnittlichen Standards in Europa. Es liegen zudem Hinweise auf Überlastung der vorhandenen Strukturen im ägyptischen Gesundheitssystem vor. Es gibt nur wenige staatliche Vorgaben und kaum Kontrollen für die Bekämpfung von COVID-19. Für Ägypten liegt von offizieller Seite nur eine sehr dünne, nicht von dritter Seite zu verifizierende Datenbasis insbesondere zu Testrate und Positivanteil, sowie Sterblichkeitsrate vor. Aufgrund des Pandemieverlaufs in anderen vergleichbaren Ländern und unter Bezugnahme auf Berichte vor Ort lässt sich aber anhand der vorliegenden Informationen eine Risikobewertung vornehmen, die nicht zuletzt wegen der Intransparenz der Datenbasis restriktiv ausfällt. Während beispielsweise in Deutschland in den vergangenen sieben Tagen durchschnittlich 200.000 Tests pro Tag gemacht wurden, muss aufgrund der offiziell nicht veröffentlichten Testzahlen seitens der ägyptischen Seite davon ausgegangen werden, dass die zur Verfügung stehenden Testkapazitäten und die durchgeführten Tests in Bezug auf die Einwohnerzahl Ägyptens erheblich niedriger sind. Gerade am Anrainerstaat Jordanien, welcher ebenfalls als Hochinzidenzgebiet eingestuft ist und aktuell eine 7-Tages-Inzidenz von 413 hat, ist die Dynamik des pandemischen Geschehens in der Region zu erkennen. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als (Hoch-)Risikogebiete einzustufen sind. Dabei wird die aktuelle Lage vor Ort stets auch zeitnah durch die deutsche Auslandsvertretung in Kairo evaluiert. Mit freundlichen Grüßen