Wasser- und Bodenverband zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses

Sehr << Antragsteller:in >>

ich darf auf beiliegendes Schreiben Ihres Amtsvorgängers aus dem Jahr 2003 verweisen und auf der Rechtsgrundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG und des BayPrG um Auskunft auf folgende Fragen bitten:

1. Ist der Wasser- und Bodenverband zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses zwischenzeitlich von Amts wegen aufgelöst worden oder hat er sich selbst aufgelöst?

1a. Falls nein, weshalb nicht?

1b. Was hat die Marktgemeinde Kirchseeon seit 2003 unternommen, damit der Wasser- und Bodenverband wieder handlungsfähig gemacht wird oder aufgelöst wird?

2. Welche Maßnahmen betreffend die Wasserführung und Entwässerung des Kirchseeoner Mooses hat die Marktgemeinde Kirchseeon in den letzten 10 Jahren durchgeführt?

2a. Wie hoch waren die angefallenen Kosten (bitte bezogen auf die einzelne Maßnahme angeben, ggf. jahresbezogen)?

2b. Wie hoch waren die erhaltenen Zuschüsse (bitte bezogen auf die einzelne Maßnahme angeben, ggf. jahresbezogen; einschl. der Angabe, ob der Zuschuss rückzahlbar war/ist)?

2c. Was hat die Marktgemeinde Kirchseeon unternommen, damit diese Kosten/Forderungen von Dritten (z.B. LRA EBE oder den dinglichen Mitgliedern des Wasser- und Bodenverbands) vollständig eingeholt werden können und die Forderungen nicht verjähren?

2d. Welche Forderungen in welcher Höhe sind seit wann uneinbringbar/verjährt?

2e. Wer ist für den Forderungsausfall nach 2d. weshalb verantwortlich?

3. Aufgrund welcher rechtlichen Umstände ist die Marktgemeinde Kirchseeon der Auffassung, dass sie die Aufgaben des - wohl immer noch bestehenden - Wasser- und Bodenverbands zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses weiterhin erfüllen a) darf oder b) muß oder c) kann.

4. Sind die dinglichen Mitglieder des Wasser- und Bodenverbands zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses, die Mitglied des MGM K. sind, bei der Behandlung von TOPs, die sich mit den Aufgaben des Verbands befassen, nach Auffassung der Gemeinde Kirchseeon nach Art. 49 GO BY verpflichtet, sich der Beratung und Abstimmung zu enthalten?

4a. Welche Gemeinderäte sind dingliche Mitglieder des (derzeit inaktiven) Wasser- und Bodenverbands zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses?

4b. Haben sich diese Gemeinderäte in der Sitzung vom 29.3.21 und allen Sitzungen davor gemäß Art. 49 GO BY der Beratung und Abstimmung enthalten?

Um zeitnahe Auskunfterteilung wird gebeten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Bürge…
An Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasser- und Bodenverband zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses [#217296]
Datum
3. April 2021 17:38
An
Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich darf auf beiliegendes Schreiben Ihres Amtsvorgängers aus dem Jahr 2003 verweisen und auf der Rechtsgrundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG und des BayPrG um Auskunft auf folgende Fragen bitten: 1. Ist der Wasser- und Bodenverband zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses zwischenzeitlich von Amts wegen aufgelöst worden oder hat er sich selbst aufgelöst? 1a. Falls nein, weshalb nicht? 1b. Was hat die Marktgemeinde Kirchseeon seit 2003 unternommen, damit der Wasser- und Bodenverband wieder handlungsfähig gemacht wird oder aufgelöst wird? 2. Welche Maßnahmen betreffend die Wasserführung und Entwässerung des Kirchseeoner Mooses hat die Marktgemeinde Kirchseeon in den letzten 10 Jahren durchgeführt? 2a. Wie hoch waren die angefallenen Kosten (bitte bezogen auf die einzelne Maßnahme angeben, ggf. jahresbezogen)? 2b. Wie hoch waren die erhaltenen Zuschüsse (bitte bezogen auf die einzelne Maßnahme angeben, ggf. jahresbezogen; einschl. der Angabe, ob der Zuschuss rückzahlbar war/ist)? 2c. Was hat die Marktgemeinde Kirchseeon unternommen, damit diese Kosten/Forderungen von Dritten (z.B. LRA EBE oder den dinglichen Mitgliedern des Wasser- und Bodenverbands) vollständig eingeholt werden können und die Forderungen nicht verjähren? 2d. Welche Forderungen in welcher Höhe sind seit wann uneinbringbar/verjährt? 2e. Wer ist für den Forderungsausfall nach 2d. weshalb verantwortlich? 3. Aufgrund welcher rechtlichen Umstände ist die Marktgemeinde Kirchseeon der Auffassung, dass sie die Aufgaben des - wohl immer noch bestehenden - Wasser- und Bodenverbands zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses weiterhin erfüllen a) darf oder b) muß oder c) kann. 4. Sind die dinglichen Mitglieder des Wasser- und Bodenverbands zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses, die Mitglied des MGM K. sind, bei der Behandlung von TOPs, die sich mit den Aufgaben des Verbands befassen, nach Auffassung der Gemeinde Kirchseeon nach Art. 49 GO BY verpflichtet, sich der Beratung und Abstimmung zu enthalten? 4a. Welche Gemeinderäte sind dingliche Mitglieder des (derzeit inaktiven) Wasser- und Bodenverbands zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses? 4b. Haben sich diese Gemeinderäte in der Sitzung vom 29.3.21 und allen Sitzungen davor gemäß Art. 49 GO BY der Beratung und Abstimmung enthalten? Um zeitnahe Auskunfterteilung wird gebeten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 217296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217296/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!