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Ausschreibung, Vergabeverfahren, Auftragsverarbeitung, Kosten und Sicherheitskonzept für die Online-Lehre (Microsoft 365)

Informationen über die Kriterien zur Wahl der eingesetzten Plattform für die Online-Lehre, insbesondere Videokonferenzen. Darunter sind auch Details zur Ausschreibung und dem Vergabeverfahren aufzuführen. Welche Angebote lagen vor bzw. wurden eingeholt und aus welchen Gründen im Hinblick auf IT-Sicherheit, Datenschutz und Kosten ausgewählt. Nicht zuletzt: Gab es Preisnachlässe o.ä. auf Grund bestehender Verträge?

Außerdem wünsche ich eine minuziöse Aufschlüsselung der Vetragsbedingungen über das derzeit eingesetzte Microsoft 365; insbesondere Details über Anpassungen der Auftragsverarbeitung (DPA) auf Grundlage der Empfehlung des Europäische Datenschutzausschusses (EDSA). Hierbei sollen auch die bisherigen Kosten aufgeführt und eine Prognose für die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2021 angegeben werden.

Schließlich sollte auch transparent gemacht werden wie steigenden Angriffen auf Cloud-Dienste [1] bei einer Digitalen Lehre, welche durch die getroffene Wahl vollständig abhängig ist, begegnet wird. Dabei ist insbesondere herauszustellen, wie eine ungewollte Konto-Übernahme überhaupt erkannt werden kann und warum trotz solcher Risiken keine Datenschutzfolgeabschätzung (DFA) vorliegt.

[1] https://www.heise.de/news/Grossteil-der-MS-365-Konten-2020-erfolgreich-uebernommen-5990195.html

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  • Datum
    3. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Hochschule Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibung, Vergabeverfahren, Auftragsverarbeitung, Kosten und Sicherheitskonzept für die Online-Lehre (Microsoft 365) [#217307]
Datum
3. April 2021 20:03
An
Hochschule Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Kriterien zur Wahl der eingesetzten Plattform für die Online-Lehre, insbesondere Videokonferenzen. Darunter sind auch Details zur Ausschreibung und dem Vergabeverfahren aufzuführen. Welche Angebote lagen vor bzw. wurden eingeholt und aus welchen Gründen im Hinblick auf IT-Sicherheit, Datenschutz und Kosten ausgewählt. Nicht zuletzt: Gab es Preisnachlässe o.ä. auf Grund bestehender Verträge? Außerdem wünsche ich eine minuziöse Aufschlüsselung der Vetragsbedingungen über das derzeit eingesetzte Microsoft 365; insbesondere Details über Anpassungen der Auftragsverarbeitung (DPA) auf Grundlage der Empfehlung des Europäische Datenschutzausschusses (EDSA). Hierbei sollen auch die bisherigen Kosten aufgeführt und eine Prognose für die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2021 angegeben werden. Schließlich sollte auch transparent gemacht werden wie steigenden Angriffen auf Cloud-Dienste [1] bei einer Digitalen Lehre, welche durch die getroffene Wahl vollständig abhängig ist, begegnet wird. Dabei ist insbesondere herauszustellen, wie eine ungewollte Konto-Übernahme überhaupt erkannt werden kann und warum trotz solcher Risiken keine Datenschutzfolgeabschätzung (DFA) vorliegt. [1] https://www.heise.de/news/Grossteil-der-MS-365-Konten-2020-erfolgreich-uebernommen-5990195.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 217307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217307/upload/5c33ca580796e3699c66299cbcef64a96e459842/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hochschule Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Angelegenheit wird umfassend geprüft. …
Von
Hochschule Düsseldorf
Betreff
AW: Ausschreibung, Vergabeverfahren, Auftragsverarbeitung, Kosten und Sicherheitskonzept für die Online-Lehre (Microsoft 365) [#217307]
Datum
30. April 2021 06:56
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Angelegenheit wird umfassend geprüft. Hierzu müssen sich mehrere Organisationseinheiten der Hochschule mit der Angelegenheit befassen, um diese zu klären. Hinzukommend ist zur Beantwortung Ihrer Fragestellung eine Abstimmung mit Dritten erforderlich. Ich bitte um Verständnis, dass die Hochschule daher nicht innerhalb eines Monats Ihre Anfrage beantworten kann. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausschreibung, Vergabeverfahren, Auftragsverar…
An Hochschule Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausschreibung, Vergabeverfahren, Auftragsverarbeitung, Kosten und Sicherheitskonzept für die Online-Lehre (Microsoft 365) [#217307]
Datum
8. Juli 2021 11:10
An
Hochschule Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausschreibung, Vergabeverfahren, Auftragsverarbeitung, Kosten und Sicherheitskonzept für die Online-Lehre (Microsoft 365)“ vom 03.04.2021 (#217307) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 217307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217307/upload/06738e80740e6e0f2d551dae38426f2b37a19b84/
Hochschule Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 08.07.2021. Sie können versichert se…
Von
Hochschule Düsseldorf
Betreff
AW: Ausschreibung, Vergabeverfahren, Auftragsverarbeitung, Kosten und Sicherheitskonzept für die Online-Lehre (Microsoft 365) [#217307]
Datum
13. Juli 2021 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 08.07.2021. Sie können versichert sein, dass Ihre Anfrage und Ihr legitimes Informationsinteresse nicht in Vergessenheit geraten ist. Aktuell werden alle Informationen aus den beteiligten Organisationseinheiten der Hochschule zusammengetragen, damit Ihnen diese gesammelt zur Verfügung gestellt werden können. Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen die Auskunft spätestens im August 2021 werden erteilen können. Bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aufgrund des Umfangs und bedingt durch Urlaubsabwesenheiten der sachbearbeitenden Personen entsprechende Bearbeitungszeiten erfordert. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Hochschule Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre Anfrage [#217307] kann ich Ihnen nun das Folgende mitt…
Von
Hochschule Düsseldorf
Betreff
Ausschreibung, Vergabeverfahren, Auftragsverarbeitung, Kosten und Sicherheitskonzept für die Online-Lehre (Microsoft 365) [#217307]
Datum
20. August 2021 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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15,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre Anfrage [#217307] kann ich Ihnen nun das Folgende mitteilen: 1. Informationen über die Kriterien zur Wahl der eingesetzten Plattform für die Online-Lehre, insbesondere Videokonferenzen. Darunter sind auch Details zur Ausschreibung und dem Vergabeverfahren aufzuführen. Welche Angebote lagen vor bzw. wurden eingeholt und aus welchen Gründen im Hinblick auf IT-Sicherheit, Datenschutz und Kosten ausgewählt. Nicht zuletzt: Gab es Preisnachlässe o.ä. auf Grund bestehender Verträge? Die HSD setzt für die Onlinelehre verschiedene Plattformen und Werkzeuge ein, z.B. Moodle, verschiedene Microsoftprodukte, ZOOM. Die Plattformen und Werkzeuge wurden nach verschiedenen Kriterien ausgewählt, die sich aus organisationsnotwendigen Überlegungen, Bedürfnissen der Lehre und der Forschung, der IT-Sicherheit und dem Datenschutz sowie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ergeben. Sämtliche Preisinformationen sind als vertraulich eingestuft und können nach einer Abwägung der Belange gem. § 8 IFG NRW nicht zur Verfügung gestellt werden. 2. Außerdem wünsche ich eine minuziöse Aufschlüsselung der Vertragsbedingungen über das derzeit eingesetzte Microsoft 365; insbesondere Details über Anpassungen der Auftragsverarbeitung (DPA) auf Grundlage der Empfehlung des Europäische Datenschutzausschusses (EDSA). Hierbei sollen auch die bisherigen Kosten aufgeführt und eine Prognose für die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2021 angegeben werden. Die Vertragsbedingungen von Microsoft sind öffentlich im Internet unter https://www.microsoft.com/en-us/Licensing/product-licensing/products<https://nam06.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.microsoft.com%2Fen-us%2FLicensing%2Fproduct-licensing%2Fproducts&data=04%7C01%7Cchristian.arnold%40microsoft.com%7C164f7cd4637f43dffbe908d962d65374%7C72f988bf86f141af91ab2d7cd011db47%7C1%7C0%7C637649495852549273%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C2000&sdata=XNFWUPkbjqmS9U08M%2FHwNF%2Fn2ySNYm4ggTQZPnjx1Ho%3D&reserved=0> verfügbar, insofern werden wir Ihnen diese Informationen gem. § 5 IV IFG NRW nicht zur Verfügung stellen. Ich möchte Sie bitten, sich dort selbst zu informieren. Die Regelungen zur Auftragsverarbeitung werden regelmäßig angepasst, zuletzt am 09.12.2020. Wir möchten Sie auch noch auf die öffentlich zugänglichen Informationen von Microsoft unter https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-datenschutz-von-a-bis-z/ und unter Microsoft Trust Center - Microsoft Trusted Cloud - Startseite<https://www.microsoft.com/de-de/trust-center?rtc=1> hinweisen. Eine Aufschlüsselung der Kosten ist nicht möglich, da Preisinformationen als vertraulich eingestuft sind und nach einer Abwägung der Belange gem. § 8 IFG NRW nicht zur Verfügung gestellt werden. 3. Schließlich sollte auch transparent gemacht werden wie steigenden Angriffen auf Cloud-Dienste [1] bei einer Digitalen Lehre, welche durch die getroffene Wahl vollständig abhängig ist, begegnet wird. Dabei ist insbesondere herauszustellen, wie eine ungewollte Konto-Übernahme überhaupt erkannt werden kann und warum trotz solcher Risiken keine Datenschutzfolgeabschätzung (DFA) vorliegt. [1] https://www.heise.de/news/Grossteil-der-MS-365-Konten-2020-erfolgreich-uebernommen-5990195.html Eine öffentliche Darstellung des Sicherheitskonzepts innerhalb der IT der HSD widerspricht dem Sinn und Zweck eines Sicherheitskonzepts und dem effektiven und effizienten Schutz vor Angriffen. Es handelt sich um ein Betriebsgeheimnis der HSD, das nach einer Abwägung der Belange gem. § 8 IFG NRW nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die HSD hat in Bezug auf die Nutzung der Plattformen und Tools in der Onlinelehre alle datenschutzrechtlich notwendigen Dokumente erstellt. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.