MPK´s Covid19-Krise

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Protokolle und sonstige Unterlagen zur Konferenz der Regierungschef:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der Covid19-Pandemie im Jahr 2020

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle und sonsti…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MPK´s Covid19-Krise [#217325]
Datum
4. April 2021 00:25
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle und sonstige Unterlagen zur Konferenz der Regierungschef:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der Covid19-Pandemie im Jahr 2020 Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217325/upload/e7cded6c9f3c4955a05be3c80ccb2b61d25d7343/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 4. April 2021. Ihre Anfrage wird…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217325]
Datum
6. April 2021 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 4. April 2021. Ihre Anfrage wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Sie haben in dem Antrag zwar Ihren Namen, nicht aber Ihre Anschrift mitgeteilt. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag jedoch die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (Ziff. 11.2.1 Verwaltungsvorschrift zum LTranspG). Die Erkennbarkeit der Identität dient der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Ich weise darauf hin, dass der Antrag nicht bearbeitet wird, solange Ihre Identität nicht erkennbar ist. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich Sie daher, Ihre Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „MPK´s Covid19-Krise“ [#217325]
Datum
18. April 2021 11:28
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217325/auth/a2fe06028cc9e22f4537538ebe595284c651d1dc/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Postanschrift nicht erforderlich ist im Rahmen einer einfachen Auskunft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217325.pdf Anfragenr: 217325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217325/upload/e7cded6c9f3c4955a05be3c80ccb2b61d25d7343/

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „MPK´s Covid19-Krise“ [#217325]
Datum
19. April 2021 11:58
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 19.04.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.081 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten und aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht geprüft. Sie haben bei der Staatskanzlei des Landes Rheinalnd-Pfalz Protokolle und sonstige Unterlagen zur Konferenz der Regierungschef:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der Covid19-Pandemie im Jahr 2020 beantragt. Im Rahmen Ihres Antrags nannten Sie der Staatskanzlei jedoch nicht Ihre Anschrift. Nach § 11 Abs. 1 S. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag nicht bearbeitet werden. Hierauf soll die Behörde hinweisen (Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz Nr. 11.2.1). Einen solchen Hinweis hat Ihnen die Staatskanzlei vorliegend erteilt. Somit erfolgte das Vorgehen der Staatskanzlei im Einklang mit den Vorgaben des Landestransparenzgesetzes. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass diese Vorschrift bereits in der Vergangenheit gerichtlich überprüft wurde. Mit Beschluss vom 27. Oktober 2017 hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz dargelegt, dass der Landesgesetzgeber in § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG in zulässiger Weise von seinem Bestimmungsrecht hinsichtlich der formalen Anforderungen an den Informationszugang Gebrauch gemacht hat (Az.: VGH B 37/16). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Verständnis dahingehend, dass mir eine Vermittlung vorliegend nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen