Sicherheitsüberprüfung Wahl-Software „elect“

In einer Anfrage an die Landeswahlleiterin Berlin (https://fragdenstaat.de/a/207367) habe ich erfahren, dass Sie unter Einbeziehung des BSI die Wahl-Software „elect“ auf ihre Sicherheit hin untersuchen.

Ich hätte dazu ein paar Fragen:

- In welchen Zeitabständen bekommen Sie den Quellcode der Software zur Einsicht?
- Wird dieser nach jedem Update wiederholt einer Sicherheitsprüfung unterzogen?
- Falls dabei externe Unternehmen/Dienstleister zum Einsatz kommen: Um wen handelt es sich dabei?
- Wurden bereits kritische Sicherheitslücken gefunden?
- Wie wird mit gefundenen Sicherheitslücken umgegangen?

Außerdem bitte ich Sie mir die Prüfberichte/-ergebnisse zukommen zu lassen (persönliche Daten können Sie selbstverständlich dabei schwärzen).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Anfrage an die La…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsüberprüfung Wahl-Software „elect“ [#217339]
Datum
4. April 2021 10:56
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Anfrage an die Landeswahlleiterin Berlin (https://fragdenstaat.de/a/207367) habe ich erfahren, dass Sie unter Einbeziehung des BSI die Wahl-Software „elect“ auf ihre Sicherheit hin untersuchen. Ich hätte dazu ein paar Fragen: - In welchen Zeitabständen bekommen Sie den Quellcode der Software zur Einsicht? - Wird dieser nach jedem Update wiederholt einer Sicherheitsprüfung unterzogen? - Falls dabei externe Unternehmen/Dienstleister zum Einsatz kommen: Um wen handelt es sich dabei? - Wurden bereits kritische Sicherheitslücken gefunden? - Wie wird mit gefundenen Sicherheitslücken umgegangen? Außerdem bitte ich Sie mir die Prüfberichte/-ergebnisse zukommen zu lassen (persönliche Daten können Sie selbstverständlich dabei schwärzen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217339/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04. April…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Sicherheitsüberprüfung Wahl-Software „elect“ (Az.: A34/1010001001-IF30463)
Datum
7. April 2021 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04. April 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30463 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 04. April 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30463) eine Anfrage…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Sicherheitsüberprüfung Wahl-Software „elect“ (Az.: A34/1010001001-IF30463)
Datum
29. April 2021 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 04. April 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30463) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser teilen Sie das Folgende mit: "In einer Anfrage an die Landeswahlleiterin Berlin (https://fragdenstaat.de/a/207367) habe ich erfahren, dass Sie unter Einbeziehung des BSI die Wahl-Software „elect“ auf ihre Sicherheit hin untersuchen." Sie bitten um die Zusendung der folgenden Informationen: - In welchen Zeitabständen bekommen Sie den Quellcode der Software zur Einsicht? - Wird dieser nach jedem Update wiederholt einer Sicherheitsprüfung unterzogen? - Falls dabei externe Unternehmen/Dienstleister zum Einsatz kommen: Um wen handelt es sich dabei? - Wurden bereits kritische Sicherheitslücken gefunden? - Wie wird mit gefundenen Sicherheitslücken umgegangen? Außerdem bitten Sie darum, Ihnen die Prüfberichte/-ergebnisse zukommen zu lassen. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Organisationseinheiten das Folgende mit: Für die beim Bundeswahlleiter eingesetzte, zur jeweiligen Wahl individuell angepasste Wahlsoftware, die nicht mit der bei anderen Wahlbehörden eingesetzten Wahlsoftware identisch ist, erhält der Bundeswahlleiter den Quellcode der finalen Softwareversion. Die Wahlsoftware wird intensiv darauf geprüft, ob die Vorgaben der der jeweiligen Wahlordnung korrekt umgesetzt sind. Die Installation der Software wird vom BSI mittels Webcheck geprüft. Befunde werden auf Relevanz geprüft und der Lenkung von Korrekturmaßnahmen zugeführt. Vom Bundeswahlleiter als kritische Sicherheitslücke zu bewertende Befunde wurden weder bei der letzten Europa- noch Bundestagswahl gefunden. Gemäß § 3 Nr. 4 IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Dies ist bei den Prüfberichten und der damit im Zusammenhang stehenden Dokumentation der Fall. Diese sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 Verschlusssachenanweisung (VSA) als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Die Einstufung erfolgte ordnungsgemäß. Die Gründe für die jeweilige Einstufung sind weiterhin gerechtfertigt und bestehen fort. Ein Teilzugang gemäß § 7 Abs. 2 IFG durch Schwärzung kommt nicht in Betracht; die schützenswerten Informationen beziehen sich nicht auf einzelne Passagen, sondern betreffen die Dokumente als Ganzes. Sie können daher nicht herausgegeben werden. Kenntnisse über Wahlsoftware anderer Wahlorgane liegen dem Bundeswahlleiter nicht vor. Wir können daher zu dem in Berlin eingesetzten Produkt „elect“ und deren Sicherheit keine Aussagen machen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nur teilweise mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen