MPK´s Covid19-Krise

Antrag nach dem SIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Protokolle und sonstige Unterlagen zur Konferenz der Regierungschef:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der Covid19-Pandemie im Jahr 2020

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle und sonstige U…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
MPK´s Covid19-Krise [#217341]
Datum
4. April 2021 10:59
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle und sonstige Unterlagen zur Konferenz der Regierungschef:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin zur Bewältigung der Covid19-Pandemie im Jahr 2020 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217341/upload/fa0a006ff02b90088a871f6964e63455fc6cbd21/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage, deren Erhalt wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
AW: MPK´s Covid19-Krise [#217341]
Datum
6. April 2021 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage, deren Erhalt wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Ihr Schreiben an die Staatskanzlei "MPK's Covid19-Krise" Sehr Antragsteller/in für Ihr Schreibe…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben an die Staatskanzlei "MPK's Covid19-Krise"
Datum
22. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für Ihr Schreiben vom 4. April 2021 danke ich Ihnen. Beschlüsse der Konferenzen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin sind, sofern sie zur Veröffentlichung bestimmt sind, auf den Internetseiten des Vorsitzlandes der Ministerpräsidentenkonferenz (derzeit Berlin) sowie der Bundesregierung öffentlich einsehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben an die Staatskanzlei "MPK's Covid19-Krise" [#217341] Sehr << Anrede >>…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben an die Staatskanzlei "MPK's Covid19-Krise" [#217341]
Datum
22. April 2021 18:29
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre EMail vom 22. April 2021. Ich hatte dabei nicht nach Informationen gefragt, die allgemein zugänglich sind, sondern ganz gezielt nach den Protokollen und sonstigen Unterlagen zu den Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef:innen der Länder. Diese sind bislang nicht veröffentlicht und die saarländische Staatskanzlei besitzt diese. Insofern besteht ein Herausgabeanspruch. Ich darf daher um Zusendung bitten. Desweiteren darf ich bitten zu erläutern, ob es in Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Anfrage eine Abstimmung mit anderen Bundesländern oder dem Bund gegeben hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217341/upload/f64fca305e5d2d6effaa5922aba7c5c9fae9ff06/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sa…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „MPK´s Covid19-Krise“ [#217341]
Datum
22. April 2021 18:30
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217341/auth/7dbffff0ff566a84a3784ec4f340ce8beb716b88/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Anfrage wurde nicht beantwortet, weil ausweichend auf eine Website verwiesen wurde. Dort sind die Unterlagen jedoch nicht zugänglich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217341.pdf Anfragenr: 217341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217341/upload/f64fca305e5d2d6effaa5922aba7c5c9fae9ff06/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfrage vom 22.04.21 - Az. I 1000/433 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. April 202…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.04.21 - Az. I 1000/433
Datum
26. April 2021 12:08
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. April 2021, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an die Staatskanzlei des Saarlandes gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen I 1000 / 433 geführt Die Staatskanzlei wird hiesigerseits zur Stellungnahme aufgefordert. Über den Fortgang des Verfahren werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Ihre E-Mail vom 22. April 2022 Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage vom 22. April 2021 darf ich Ihnen …
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. April 2022
Datum
22. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage vom 22. April 2021 darf ich Ihnen mitteilen, dass über die Beschlüsse der MPK keine "Protokolle" von dort angefertigt werden. Die im Zusammenhang mit Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in der Staatskanzlei vorliegenden Unterlagen unterfallen - sofern es sich nicht um öffentlich zugängliche Unterlagen handelt (wie z. B. statistische Übersichten des Robert-Koch-Instituts o. ä.) - § 3 Nr. 3 b) des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz verweist in § 1 Abs. 1 auf diese Vorschrift, sodass ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht. Die Antwort auf Ihre Anfrage ist nicht mit anderen Ländern oder dem Bund abgestimmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 22. April 2022 [#217341] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email. Das es ke…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 22. April 2022 [#217341]
Datum
23. Mai 2021 16:45
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email. Das es keine Protokolle gibt, kann so nicht richtig sein. So veröffentlicht die Bundesregierung einzelne Protokollauszüge regelmässig. Ausserdem wäre es sehr ungewöhnlich, dass bei solch wichtigen Diskussionen keine Dokumentationen vorliegen. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass die von Ihnen zitierte Vorschrift nur solange gültig ist, bis die Beratungen abgeschlossen sind. Insofern mag dies für einen kleinen Teil der Unterlagen (noch) zutreffen. Da in vielen Fällen jedoch bereits abschließende Beschlüsse gefällt und durch die Länder beispielsweise in Form von Rechtsverordnungen bereits umgesetzt wurden, entfällt nach der Rechtsprechung des BVerwG diese Ausnahmemöglichkeit von der Vorlagepflicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217341/upload/f64fca305e5d2d6effaa5922aba7c5c9fae9ff06/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich hatte diese Anfrage https://fragdenstaat.de/a/217341/auth/7dbffff0ff566a84a3784…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az.: I 1000 / 433 / Vermittlung bei Anfrage „MPK´s Covid19-Krise“ [#217341]
Datum
23. Mai 2021 16:48
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hatte diese Anfrage https://fragdenstaat.de/a/217341/auth/7dbffff0ff566a84a3784ec4f340ce8beb716b88/ bereits zum Gegenstand einer Beschwerde gemacht. Die Staatskanzlei hat nunmehr mit Email vom 22. Mai 2021 mitgeteilt, dass 1) Protokolle nicht vorlägen und 2) diese auch nicht herausgegeben werden könnten. Beide Aussagen sind falsch. Die Bundesregierung veröffentlicht auszugsweise immer wieder Teile von Protokollen, wo Beschlüsse festgehalten sind. Es ist auch kaum darstellbar, dass hierzu keine Protokolle vorliegen, da dies allen Regeln der Dokumentationspflichten und der Praxis widersprechen würde. Ich gehe zudem davon aus, dass die Staatskanzlei hierzu Aufzeichnungen, bspw. in Form von Vermerken, vornimmt. Die Schutzvorschrift, auf die sich die Staatskanzlei beruft, endet im übrigen mit dem Zeitpunkt, wo Entscheidungen getroffen wurden. Es mag sein, dass Einzelaspekte bislang im weiteren Entscheidungsfluss sind. Die wesentlichen Teile sind jedoch abgeschlossene Vorgänge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217341.pdf - 2021-04-26_1-image005.png - 2021-04-26_1-image006.png Anfragenr: 217341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217341/upload/f64fca305e5d2d6effaa5922aba7c5c9fae9ff06/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Mai 202…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433
Datum
7. Juni 2021 14:12
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Mai 2022, mit der Sie die Mitteilung der Staatskanzlei vom 22. Mai 2021 übersenden und in Frage stellen. Zunächst ist auszuführen, dass die Staatskanzlei nach entsprechender Aufforderung hiesigerseits Stellung genommen hat und die Ablehnung des Informationszugangs dabei insbesondere unter Verweis auf den Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 3 b IFG begründet. Aus hiesiger Sicht ist dabei zunächst zu konstatieren, dass vorliegend bereits nicht ausgeschlossen scheint, dass die Beratungen der Ministerpräsident*innen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Hinblick auf die getroffenen Beschlüsse rechtssetzender Natur sind. Dies könnte sich mit Blick auf die Festlegungen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Urteil vom 18. Juni 2018 (Az. 1 K 644/16) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Urteil vom 11.12.2020 (Az. 1 A 230/18) ergeben, wonach die Verhandlungen des Ministerpräsident*innen zum Glücksspielstaatsvertrag als spezifische Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten anzusehen und vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen seien. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass die eigentliche gesetzgeberische Gestaltung, die Beratung, die Diskussion und die Entscheidung über den endgültigen Normtext nicht im Parlament, sondern ausschließlich in den Verhandlungen der Ministerpräsident*innen erfolge. Eine abschließende Beurteilung, ob im Rahmen der Beschlüsse und Beratungen der Ministerpräsident*innen zu Eindämmung der Corona-Pandemie vergleichbare Rahmenbedingungen gegeben sind, kann jedoch dahinstehen, da seitens der Staatskanzlei gegenüber der hiesigen Behörde jedenfalls das Vorliegen des Ausnahmegrundes des§ 3 Nr. 3b IFG nachvollziehbar dargelegt wurde und dies unter Zugrundelegung der hierzu ergangenen Rechtsprechung hiesigerseits nicht zu beanstanden ist. In dem oben zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes wurde zu den Verhandlungen der Ministerpräsident*innen zum Glücksspielstaatsvertrag der Argumentation (der Beklagten) gefolgt, dass ohne die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Beratungen offene, konstruktive Verhandlungen unter den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und ihren Gremien nicht möglich seien und dass ihre Interessen massiv gefährdet würden, wenn eine Offenlegung eingenommener Positionen erfolge oder etwaige Änderungen im Nachhinein bekannt werden würden. Dieser nicht nur im Rahmen laufender Beratungen, sondern auch nach Abschluss von Beratungen vom Verwaltungsgericht des Saarlandes anerkannte fortwirkende Vertraulichkeitsschutz dürfte auch in Bezug auf die vorliegenden Beratungen gelten, da die herangezogenen Erwägungen ebenso in diesem Zusammenhang zutreffen. Mithin dürfte vorliegend der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen sein, der einem Informationszugang entzogen ist. So wird ausweislich der Gesetzesbegründung des Informationsfreiheitsgesetzes (BT-Drucksache 15/4493, Seite 12) davon ausgegangen, dass im Bereich des Regierungshandelns ein ungeschriebener verfassungsrechtlicher Ausnahmegrund des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung bestehe, der bei abgeschlossenen Vorgängen die funktionsnotwendige freie und offene Willensbildung der Regierung schützt. Den Ausführungen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes ist auch eine dahingehende Bejahung zumindest mittelbarer Betroffenheit des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung im Falle der Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Glücksspielstaatsvertrag zu entnehmen. In vergleichbarer Weise ist vorliegend die Willensbildung bezüglich der Beschlüsse der Ministerpräsident*innenkonferenz zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Unabhängig von der Frage, welche Unterlagen vorliegend tatsächlich bei der Staatkanzlei vorhanden sind, ist mit Blick auf die voranstehenden Erwägungen eine Ablehnung des Informationszugangs vom Grundsatz her aus hiesiger Sicht daher nicht zu beanstanden. Im Rahmen hiesiger Vermittlungsbemühungen wird die Staatskanzlei jedoch darauf hingewiesen, dass die den Ausschluss des Informationszugang tragenden Gründe in der ablehnenden Entscheidung auch Ihnen als Antragsteller darzulegen sind. Es ist Ihnen schließlich unbenommen, gegen die Entscheidung der Staatskanzlei gerichtlich (vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes) vorzugehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341] Sehr << Anrede >> können Sie mir die Stell…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341]
Datum
7. Juni 2021 16:04
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir die Stellungnahme der StK zusenden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217341/upload/f64fca305e5d2d6effaa5922aba7c5c9fae9ff06/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341] Sehr Antragsteller/in gerne können Sie die begehrte U…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341]
Datum
9. Juni 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in gerne können Sie die begehrte Unterlage in den Diensträumen der hiesigen Behörde gemäß § 29 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) einsehen. Soweit dies für Sie in Betracht kommt, bitte ich um Vorschlag einer Kalenderwoche und ich werde Ihnen dann entsprechende Terminvorschläge zukommen lassen. Im Übrigen habe ich die Staatskanzlei darauf hingewiesen, dass eine den inhaltlichen Anforderungen entsprechende Mitteilung der Gründe der ablehnenden Entscheidung gegenüber Ihnen als Antragsteller zu erfolgen hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341] Sehr << Anrede >> meines Erachtens befinde…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341]
Datum
9. Juni 2021 13:58
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meines Erachtens befinden wir uns gar nicht im VwVfG. Deshalb nach dem IFG und um Zusendung in digitaler Form. Aus Pandemiegründen dürfte eine Vorsprache aus Pandemiegründen bereits ausgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217341/upload/f64fca305e5d2d6effaa5922aba7c5c9fae9ff06/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341] Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie die angefragte…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341]
Datum
10. Juni 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie die angefragte Stellungnahme der Staatskanzlei in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank. Die St…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 23.05.21 - Az. I 1000/433 [#217341]
Datum
10. Juni 2021 22:38
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
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Sehr << Anrede >> herzlichen Dank. Die Staatskanzlei beruft sich hier auf laufende Beratungen, die geschützt seien. Es mag für einzelne Vorgänge gelten, dass diese bis heute nicht abgeschlossen sind. Die weit überwiegenden Teile jedoch nicht abgeschlossen, teilweise liegen sie über ein Jahr und zum Beginn der Pandemie zurück. Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann sich die Behörde grundsätzlich nur solange auf die Ausnahme berufen, wie keine abschließende Entscheidung getroffen wurde. Nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen kann sie sich auch danach darauf berufen. Ich bin etwas verwundert, dass Sie den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung heranziehen. Auf diesen Tatbestand hat sich die Staatskanzlei gerade nicht berufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/217341/upload/f64fca305e5d2d6effaa5922aba7c5c9fae9ff06/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>