Schrottimmobilien, Räumungen, Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in letzter Zeit wurden mehrere Häuser in Duisburg-Hochfeld und Marxloh aus Brandschutzgründen geräumt. Gerüchten zufolge standen alle Häuser auf einer Liste von Schrottimmobilien und wurden von einer eigens dafür gegründeten Taskforce mit Hilfe einer privaten Sicherheitsfirma geräumt.

bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
Besagte Liste von Schrottimmobilien, Auswahlkriterien für diese (sofern darüber Unterlagen vorliegen)
Falls diese besagte Taskforce existiert; Arbeitsweisungen und Begründung vor der Stadt (sofern darüber Unterlagen bestehen)
Falls die Zusammenarbeit mit einer privaten Sicherheitsfirma besteht/bestand; Verträge über Zusammenarbeit (geschwärzt falls nötig)
Corona-Konzept für die Räumungen und die geräumten Personen im nachhinein, falls existent.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in letzter Zeit wu…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schrottimmobilien, Räumungen, Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen [#217358]
Datum
4. April 2021 12:41
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in letzter Zeit wurden mehrere Häuser in Duisburg-Hochfeld und Marxloh aus Brandschutzgründen geräumt. Gerüchten zufolge standen alle Häuser auf einer Liste von Schrottimmobilien und wurden von einer eigens dafür gegründeten Taskforce mit Hilfe einer privaten Sicherheitsfirma geräumt. bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: Besagte Liste von Schrottimmobilien, Auswahlkriterien für diese (sofern darüber Unterlagen vorliegen) Falls diese besagte Taskforce existiert; Arbeitsweisungen und Begründung vor der Stadt (sofern darüber Unterlagen bestehen) Falls die Zusammenarbeit mit einer privaten Sicherheitsfirma besteht/bestand; Verträge über Zusammenarbeit (geschwärzt falls nötig) Corona-Konzept für die Räumungen und die geräumten Personen im nachhinein, falls existent. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt] Anfragenr: 217358 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schrottimmobilien, Räumungen, Zusammenarbeit m…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schrottimmobilien, Räumungen, Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen [#217358]
Datum
9. Mai 2021 18:35
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schrottimmobilien, Räumungen, Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen“ vom 04.04.2021 (#217358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 217358 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schrottimmobilien, Räumungen, Zusammenarbeit mi…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schrottimmobilien, Räumungen, Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen [#217358]
Datum
16. Mai 2021 19:37
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schrottimmobilien, Räumungen, Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen“ vom 04.04.2021 (#217358) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217358/

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Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in im Anhang die Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
25. Mai 2021 08:08
Status
Warte auf Antwort
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