Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App

Den Vertrag über die Nutzung der Luca App im Kreis Gütersloh,
die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT.

Anlass für diese Nachfrage ist die Newsmeldung "Luca-App soll nach Ostern angedockt sein" vom 26.03.2021
https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/26-03-2021-corona-luca-und-modellregion/

Ergebnis der Anfrage

„Aktuell liegt noch keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Luca-App und dem Kreis Gütersloh vor.
Lizenzgebühren fallen für die Kreisverwaltung Gütersloh nicht an. Kosten seitens unserer IT für die Integration der App sind nicht entstanden.“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#217361]
Datum
4. April 2021 13:13
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag über die Nutzung der Luca App im Kreis Gütersloh, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT. Anlass für diese Nachfrage ist die Newsmeldung "Luca-App soll nach Ostern angedockt sein" vom 26.03.2021 https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/26-03-2021-corona-luca-und-modellregion/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217361/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. April 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.04.2021. Darin bitten Sie um die Übersendung des Vertra…
Von
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Betreff
Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#217361]
Datum
14. April 2021 15:52
Status
Warte auf Antwort
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13,9 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.04.2021. Darin bitten Sie um die Übersendung des Vertrages über die Nutzung der Luca App im Kreis Gütersloh, um Mitteilung über die vereinbarten Lizenzkosten sowie um Übermittlung einer Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT. Aktuell liegt noch keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Luca-App und dem Kreis Gütersloh vor. Lizenzgebühren fallen für die Kreisverwaltung Gütersloh nicht an. Kosten seitens unserer IT für die Integration der App sind nicht entstanden. Mit freundlichen Grüßen