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Widerrechtlich geparkte PKW im gesamten Stadtgebiet

die relevanten Vorschriften mit Angabe von Ausnahmebegründungen.

Begründung:
Im Verkehrsgebiet Essen werden Gehwege konsequent als kostenfrei Parkfläche genutzt.

Des weiteren werden Straßen und Überwege durch Dauerparken zu Gefahrenstrecken für Radfahrerinnen und Fußgängerinnen.

Die Anfrage dient der Feststellung, warum solche Gefahrenstrecken durch die Verwaltung geduldet werden.

Die Gerichte haben bereits bundesweit geurteilt, dass der fließende zum stehenden Verkehr einen Abstand von 1,50 mtr. einhalten muss. Die Straßen in Essen sind großteils nicht baulich in der Lage, das umzusetzen. Zum Teil auch deshalb, weil entlang der Verkehrswege kostenlose Dauerparkstrecken installiert sind.

Die Anfrage dient auch der Fragestellung, warum hiergegen nichts unternommen wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerrechtlich geparkte PKW im gesamten Stadtgebiet [#217425]
Datum
5. April 2021 11:24
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die relevanten Vorschriften mit Angabe von Ausnahmebegründungen. Begründung: Im Verkehrsgebiet Essen werden Gehwege konsequent als kostenfrei Parkfläche genutzt. Des weiteren werden Straßen und Überwege durch Dauerparken zu Gefahrenstrecken für Radfahrerinnen und Fußgängerinnen. Die Anfrage dient der Feststellung, warum solche Gefahrenstrecken durch die Verwaltung geduldet werden. Die Gerichte haben bereits bundesweit geurteilt, dass der fließende zum stehenden Verkehr einen Abstand von 1,50 mtr. einhalten muss. Die Straßen in Essen sind großteils nicht baulich in der Lage, das umzusetzen. Zum Teil auch deshalb, weil entlang der Verkehrswege kostenlose Dauerparkstrecken installiert sind. Die Anfrage dient auch der Fragestellung, warum hiergegen nichts unternommen wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 217425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217425/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Antrag nach dem IFG NRW Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreih…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW
Datum
7. Mai 2021 18:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die ausführliche Rückmeldung hierzu finden Sie in der Anlage. Ich hoffe Ihnen damit Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG NRW [#217425] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Leider geht …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW [#217425]
Datum
7. Mai 2021 19:36
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Leider geht die Beantwortung völlig an der Fragestellung vorbei. Das tolerierte freimütige verkehrswidrige Abstellen von PKW im Bereich der Gehwege stellt regelmäßig keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Verkehrsbehinderung dar. Es ist also die Frage, warum mit dem Vorwand der Begatellisierung die Gefährdung besonders Schutzwürdiger zum Vorteil besonders priveligierter Teilnehmer:innnen billigend in Kauf genommen wird. Ich sehe einer wirklichen nicht pauschal ausweichenden Beantwortung meiner Anfrage weiterhin entgegen. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 217425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217425/

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Kommunalverwaltung Essen
AW: Antrag nach dem IFG NRW [#217425] Sehr <Information-entfernt> ihre Rückmeldung vom 07.05.2021 habe ich…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW [#217425]
Datum
14. Mai 2021 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> ihre Rückmeldung vom 07.05.2021 habe ich erhalten. Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes zählt unter anderem die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Zu den Ordnungswidrigkeiten zählen das verkehrswidrige Abstellen von PKW im Bereich der Gehwege sowie Verkehrsbehinderungen. Das Ordnungsamt nimmt diese Aufgaben im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bei Berücksichtigung der Risikobewertung wahr. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes schreitet bei verkehrsbehinderndem und gefährlichem Parkverhalten regelmäßig ein und toleriert dieses nicht. So wurden in den letzten Jahren von den insgesamt jeweils ca. 8000 bis 9000 durchgeführten Abschleppmaßnahmen/ Jahr im Stadtgebiet jeweils ca. 800 (also ca. 10 %) aufgrund der Feststellung von Gehwegparken mit Behinderung oder Gefährdung durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen der hiesigen Beantwortung vom 07.05.2021 verwiesen und Ihre Anfrage als abschließend beantwortet betrachtet. Ich hoffe zum Verständnis für die Verfahren des Ordnungsamtes beigetragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.