Einleitung Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide

Die aktuellen Werte, welches das Wasser aus den Sanierungsbrunnen für die Mülldeponie bzw. Bergehalde Lohmannsheide vor der Einleitung in Rhein hat und welche Sanierungsmethode zur Wasserreinigung hier gewählt wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Einleitung Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide [#217464]
Datum
5. April 2021 16:46
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen Werte, welches das Wasser aus den Sanierungsbrunnen für die Mülldeponie bzw. Bergehalde Lohmannsheide vor der Einleitung in Rhein hat und welche Sanierungsmethode zur Wasserreinigung hier gewählt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 217464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217464/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Einleitung Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide [#217464]
Datum
6. April 2021 08:13
Status
Warte auf Antwort
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34,5 KB


Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Einleit…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Einleitung Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide [#217464], Ihre Anfrage vom 05.04.2021
Datum
7. April 2021 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,5 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG zur Einleitung von Wasser aus der Mülldeponie/Bergehalde Lohmannsheide habe ich erhalten. Bedauerlicherweise kann Ihre Anfrage durch die Stadt Duisburg (untere Umweltbehörden) leider nicht beantwortet werden. Nach Kenntnis der unteren städtischen Umweltbehörden existiert kein Sanierungsbrunnen für die Bergehalde Lohmannsheide auf Duisburger Stadtgebiet und auch keine Wasserreinigung. Für die Bergehalde Lohmannsheide ist allerdings die Bergbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Daher bitte ich Sie Ihre Anfrage an die nachstehende E-Mailadresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen