Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" (siehe FragDenStaat.de), insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde liefert nur einen Bruchteil der ihr mutmaßlich vorliegenden Dokumente. Das auch erst nach Anrufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Aufgrund eines begründeten Verdachtes habe ich die Behörde zudem aufgefordert, mir alle Dokumente zuzusenden, die in irgendeiner Form mit anderen Behörden ausgetauscht wurden. Hier verweigerte sie zunächst mit Anforderung einer Ausweiskopie die Arbeit, so dass erneut das ULD um Vermittlung gebeten werden musste.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihrem Hause vo…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#217551]
Datum
6. April 2021 16:41
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" (siehe FragDenStaat.de), insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Guten Tag, für die Bearbeitung Ihres Antrags ist die Lebensmittelüberwachung zuständig. Auf welchen Betrieb genau…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#217551]
Datum
16. April 2021 11:05
Status
Warte auf Antwort
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4,6 KB


Guten Tag, für die Bearbeitung Ihres Antrags ist die Lebensmittelüberwachung zuständig. Auf welchen Betrieb genau beziehen Sie Ihre Anfrage? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf keinen Betrieb sondern allgemein auf den Umgang mit …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#217551]
Datum
16. April 2021 15:11
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf keinen Betrieb sondern allgemein auf den Umgang mit VIG-Anfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#217551]
Datum
14. Mai 2021 13:19
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ vom 06.04.2021 (#217551) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr Antragsteller/in nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG) ist Ihnen grundsätzl…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#217551]
Datum
19. Mai 2021 18:08
Status
Warte auf Antwort
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16,0 KB


Sehr Antragsteller/in nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG) ist Ihnen grundsätzlich der Zugang zu Informationen zu verschaffen, über die die Landeshauptstadt Kiel als informationspflichtige Stelle verfügt. Dabei sind jedoch die Ausnahmetatbestände nach § 9 und § 10 IZG zu berücksichtigen – dies insbesondere auch hinsichtlich der Frage, ob durch eine Kombination der von Ihnen angefragten Informationen das Kriterium „personenbezogener Daten“ im Sinne des Artikel 4 Nr. 1 der EU-Datenschutz-Grundverordnung erfüllt ist, deren Vertraulichkeit sicherzustellen ist. Die von Ihnen mit E-Mail vom 06.04.2021 beantragte Bereitstellung von Informationen setzt zudem die Zusammenstellung der begehrten Informationen aus unterschiedlichen Dokumenten und voraussichtlich auch die Anfertigung von Kopien und die Aussonderung der in den Ausnahmetatbeständen des IZG genannten zugangsbeschränkten Informationen voraus. Die von Ihnen begehrten Informationen sind derart umfangreich und komplex, dass die im IZG vorgesehene 1-Monts-Frist nicht eingehalten werden konnte und daher die Frist zur Rückmeldung auf höchstens zwei Monate (bis 05.06.2021) verlängert wird. Für die Bereitstellung von Informationen werden nach § 13 IZG Kosten (also Gebühren und Auslagen) erhoben. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die über alle befassten Mitarbeiter*innen gerechnete Bearbeitungszeit den Rahmen sprengen wird, den das IZG für eine kostenfreie Beantwortung setzt. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie die Bereitstellung der Informationen unter der absehbaren Entstehung von Kosten wünschen! Ich bitte Sie zudem um die Präzisierung Ihres Antrages hinsichtlich der Formulierung „sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zu "Topf Secret": Umfasst Ihr Antrag auch alle über FRAGDENSTAAT an uns gestellten Anträge sowie deren Bescheide? Eine genauere Einschätzung der Höhe der Kosten unter Beachtung des zugrunde liegenden Verwaltungsaufwandes werde ich Ihnen nach Ihrer Rückmeldung zukommen lassen. Zu Ihrer Information weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 22.01.2020 für Auskünfte nach dem IZG bei der „Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft, ggf. auch mit der Herausgabe von Fotokopien“ Gebühren „bis 250 Euro“ vorsieht. Der o.g. Kostenbeitrag kann auch von 250 auf „bis 500 €“ steigen, wenn die Voraussetzungen der Nr. 13.1.3 unserer Verwaltungsgebührensatzung erfüllt sind „… wenn im Einzelfall außergewöhnlich aufwändige Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen erforderlich sind, insbesondere wenn zum Schutz … (hier wohl privater) Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen“ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mein Antrag umfasst nicht die über FragDenStaat gestellten Anträge sowie deren Besc…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#217551]
Datum
27. Mai 2021 13:26
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mein Antrag umfasst nicht die über FragDenStaat gestellten Anträge sowie deren Bescheide. Ich gehe daher davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, bei der keine Gebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Antrag nach dem IZG-SH/VIG vom 06.04.2021 sowie Ihre Antragspräzisierung vom 27. Mai 2021 Antragsteller/in Antrags…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Antrag nach dem IZG-SH/VIG vom 06.04.2021 sowie Ihre Antragspräzisierung vom 27. Mai 2021
Datum
4. Juni 2021 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) vom 06.04.2021 sowie Ihre Antragspräzisierung vom 27. Mai 2021 hin stelle ich Ihnen folgende Informationen zur Verfügung: · Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit den standardisierten VIG-Abfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des MJEVG vom 24.01.2019 · Ergänzende Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit den standardisierten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen des MJEVG vom 26.02.2019 · Ergänzende Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit den standardisierten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen des MJEVG vom 24.06.2019 Für diese Auskunft fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IZG-SH/VIG vom 06.04.2021 sowie Ihre Antragspräzisierung vom 27. Mai 2021 [#217551] Sehr <&…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IZG-SH/VIG vom 06.04.2021 sowie Ihre Antragspräzisierung vom 27. Mai 2021 [#217551]
Datum
4. Juni 2021 16:49
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst einmal Danke für die Zusendung von drei Dokumenten zu meiner Anfrage. Ich vermute jedoch, dass noch weitere Dokumente zu meiner Anfrage existieren: In den standardisierten Ablehnungen von VIG-Anfragen in Schleswig-Holstein taucht einheitlich die Formulierung "Im Übrigen dürfen wir Sie auch dann, wenn in Bezug auf den von Ihnen angefragten Betrieb keine Beanstandungen vorlagen, nicht darüber informieren." auf. Diese Formulierung habe ich in den zugesendeten Dokumenten nicht gefunden, was auf weitere vorhandene Dokumente zu meiner Anfrage hindeutet. Bitte senden Sie mir auch noch alle fehlenden Dokumente zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
AW: Antrag nach dem IZG-SH/VIG vom 06.04.2021; hier: weitere Unterlage Antragsteller/in Antragsteller/in, <<…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Antrag nach dem IZG-SH/VIG vom 06.04.2021; hier: weitere Unterlage
Datum
18. Juni 2021 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) vom 06.04.2021 und Ihren Hinweis auf Ergänzung hin, stelle ich Ihnen folgende weitere Information zur Verfügung: Ergänzende Handreichung zu VIG-Abfragen vom 26.05.2019 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mir wurde bekannt, dass noch weitere Dokumente zu meiner Anfrage existieren. Ein Be…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#217551]
Datum
4. August 2021 12:26
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mir wurde bekannt, dass noch weitere Dokumente zu meiner Anfrage existieren. Ein Beispiel ist eine E-Mail mit dem Betreff "Topf Secret; hier: Beschluss des VG Regensburg vom 15. März 2019", die an die Vetrinärabteilung Kiel adressiert wurde. Bitte senden Sie mir alle noch fehlenden Dokumente zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551]
Datum
6. September 2021 17:34
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich die Behörde weigert, die angefragten Dokumente vollständig zuzusenden. Die erste Beantwortung war unvollständig. Ebenso hat sich die zweite Beantwortung als unvollständig erwiesen. Auf meine zweite Bitte, mir alle noch fehlenden Dokumente zuzusenden hat die Behörde nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217551.pdf - 2021-04-16_1-image001.png - 2021-05-19_1-image003.png - 2021-06-04_1-ErgnzendeHandreichungzuVIG-Anfragenvom26.02.2019.pdf - 2021-06-04_1-ErgnzendeHandreichungzuVIG-Anfragenvom26.04.2019.pdf - 2021-06-04_1-Handreichung20190124.pdf - 2021-06-04_1-image003.png - 2021-06-18_1-ErgnzendeHandreichungzuVIG-Anfragenvom26.05.2019.docx - 2021-06-18_1-image001.png Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551]
Datum
7. September 2021 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in ich habe inzwischen die Behörde um Stellungnahme zu dem Vorgang gebeten. Das Schreiben fin…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551]
Datum
14. September 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr Antragsteller/in ich habe inzwischen die Behörde um Stellungnahme zu dem Vorgang gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich dazu etwas Neues erfahre, werde ich mich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel
Sehr Antragsteller/in durch ein Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz (AZ. LD/-18.21/21.065) wurde…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#217551]
Datum
21. September 2021 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in durch ein Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz (AZ. LD/-18.21/21.065) wurden wir auf die nachfolgende unbeantwortete Email von Ihnen aufmerksam gemacht. Leider ist der hier mit der Beantwortung von Anfragen nach dem VIG betraute Mitarbeiter im letzten Jahr in den Ruhestand gegangen. Da seine Stelle noch nicht wieder besetzt werden konnte, werden Anfragen nach dem VIG hier zur Zeit von mehreren Mitarbeitern beantwortet. In diesem Fall wurde Ihre Anfrage nicht über das zentrale Postfach der Veterinärabteilung der Landeshauptstadt Kiel (<<E-Mail-Adresse>>) gestellt, sondern über <<E-Mail-Adresse>>. Von dort wurde Ihre Anfrage direkt zu einer Mitarbeiterin weitergeleitet und von Ihr wegen Arbeitsüberlastung unabsichtlich nicht bearbeitet. Dies bedauere ich sehr. Die Koordination und Fristenüberwachung Ihrer Anfragen durch mich wird durch die Tatsache, dass mehrere Mitarbeiter parallel Ihre Anfragen beantworten und das die Anfragen zum Teil nicht über das zentrale Email-Postfach gestellt werden (heute erhielten wir von Ihnen z.B. ein Fax) natürlich erschwert. Jedoch sind wir stets bemüht, Ihre Anfragen vollständig und fristgerecht zu bearbeiten. Abschließend bedauere ich den Umstand, dass ich Ihnen das in Rede stehende Dokument "Topf Secret; hier: Beschluss des VG Regensburg vom 15. März 2019" nicht übersenden kann, da die Email hier nicht vorliegt. Möglicherweise wurde die Email anders als die Ihnen übersandten Handreichungen des Verbraucherschutzministeriums nach Kenntnisnahme gelöscht. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in die Behörde hat mir inzwischen mitgeteilt, dass Sie die entsprechende Auskunft erhalten hä…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551]
Datum
22. Oktober 2021 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Behörde hat mir inzwischen mitgeteilt, dass Sie die entsprechende Auskunft erhalten hätten. Sehe ich es richtig, dass ich den Vorgang damit abschließen kann? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wenn Ihnen die Behörde mitgeteilt hat, dass ich die entsprechende Auskunft erhalte…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551]
Datum
23. Oktober 2021 16:42
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn Ihnen die Behörde mitgeteilt hat, dass ich die entsprechende Auskunft erhalten hätte, ist dies m. E. wahrheitswidrig. Bitte senden Sie mir die Mitteilung der Behörde zu, damit ich Fehler meinerseits ausschließen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in anbei die Rückmeldung der Behörde. Mit freundlichen Grüßen
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551]
Datum
1. November 2021 16:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
547,6 KB
Sehr Antragsteller/in anbei die Rückmeldung der Behörde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir unter Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: A…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551]
Datum
5. September 2022 15:08
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir unter Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: Alle Dokumente in Ihrer Behörde, die in irgendeiner Form mit anderen Behörden ausgetauscht wurden und Bezug auf meine Person nehmen (direkt oder indirekt). Der Begriff Dokumente ist dabei weit zu fassen: Schreiben, Telefonnotizen, Aktenvermerke, E-Mails, Faxe etc. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 217551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217551/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Auskunft nach Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Sehr << Antragsteller:in >> ich bestä…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551] bzw. Auskunft nach Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Datum
6. September 2022 09:27
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

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4,6 KB


Auskunft nach Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Email vom 05.09.2022. Sie haben nach Artikel 15 der DS-GVO ein Recht auf Auskunft über die bei der Landeshauptstadt Kiel zu Ihrer Person gespeicherten Daten und wir kommen unserer Auskunftspflicht selbstverständlich gerne nach. Die Inanspruchnahme des Auskunftsrechts ist grundsätzlich kostenfrei. Inhalt des Auskunftsrechts ist auch eine Negativauskunft, also ggf. die Auskunft, dass über Sie keine Daten bei der Landeshauptstadt Kiel gespeichert sind. Hierbei hat die Landeshauptstadt Kiel aber auch die Pflicht, die Identität der Antragsteller*innen zu prüfen, bevor dem Antrag entsprochen wird, um jede Möglichkeit eines Missbrauchs der Daten auszuschließen. Es genügt keinesfalls, dass die Anfrage per E-Mail mit einer namentlich passenden E-Mail-Adresse gesendet wurde. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage per Briefpost mit eigenhändiger Unterschrift zu wiederholen. Bitte legen Sie Ihrer postalischen Anfrage eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Bei der Ausweiskopie werden nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer benötigt. Alle anderen auf dem Personaldokument befindlichen Daten (zum Beispiel Ausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) dürfen Sie auf der Kopie schwärzen. Die Daten auf der Ausweiskopie unterliegen einer strengen Zweckbindung, sie dürfen ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet werden und fließen nicht in den Datenbestand der Landeshauptstadt Kiel ein - die Ausweiskopie wird also nicht gespeichert, ein Aktenvermerk „Ausweiskopie hat vorgelegen und die Identität wurde geprüft“ ist ausreichend - aber auch erforderlich! Die Landeshauptstadt Kiel verarbeitet in sehr vielen Bereichen Informationen (z.B. Stadtbücherei, Einwohnermeldeamt, Gewerbeangelegenheiten, Standesamt, Gesundheitsamt, Steuern und Grundbesitzangaben, Kindertagesbetreuung usw.). Die Informationen sind dabei keineswegs an einer zentralen Stelle vorhanden bzw. zentral abrufbar. Es kann also nicht durch eine „Zentralauskunft“ festgestellt werden, an welcher Stelle innerhalb der Landeshauptstadt Kiel welche Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden – dies entspricht einem zentralen Prinzip des Datenschutzes, der „Zweckbindung“ personenbezogener Daten (Art. 5 Abs. 1 b DS-GVO), wonach nur diejenigen Bereiche Kenntnis über personenbezogene Daten Einzelner erhalten dürfen, für deren Aufgabenerledigung diese Kenntnis zwingend erforderlich ist. Insofern müssten die einzelnen Bereiche/Ämter jeweils für sich prüfen, ob bzw. welche Daten über Sie verarbeitet werden. Aus dem Betreff Ihrer E-Mail kann ich lediglich vermuten, dass sich Ihr Auskunftsersuchen auf die Themenbereiche "Topf-Secret" und "Mission-Fleisch" beschränken soll – da Sie sich im Text Ihrer Nachricht dagegen aber gleichzeitig auf alle eventuell bei der Landeshauptstadt Kiel vorhandenen Dokumente beziehen, bitte ich Sie um Mitteilung, in welchen (weiteren) Bereichen der Stadtverwaltung Sie Daten über sich vermuten. Bitte beschreiben Sie möglichst genau, worüber Sie Auskunft wünschen. Dies erleichtert den Bereichen/Ämtern das Auffinden und die Zuordnung der Daten und entspricht den Regelungen der DS-GVO (Erwägungsgrund 63: „Verarbeitet der Verantwortliche eine große Menge von Informationen über die betroffene Person, so sollte er verlangen können, dass die betroffene Person präzisiert, auf welche Information oder welche Verarbeitungsvorgänge sich ihr Auskunftsersuchen bezieht, bevor er ihr Auskunft erteilt“). Sollte sich Ihr Auskunftsersuchen tatsächlich „nur“ auf die Themenbereiche "Topf-Secret" und "Mission-Fleisch" beschränken, können Sie sich alternativ auch direkt an den zuständigen Bereich wenden, um dort (direkt) Auskunft zu erhalten. Das wäre bei den vorgenannten Themen das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit, Schulstraße 6, 24143 Kiel. Sofern dort Ihre Identität und Wohnanschrift bereits bekannt sein sollte und auch geprüft wurde, könnte sich bei einer Antwort des Ordnungsamtes per Briefpost an Ihre Wohnanschrift die von mir oben genannte aktuelle Identitätsprüfung (Vorlage der Ausweiskopie) in Abhängigkeit von der Sensibilität der mit unserer Auskunft übermittelten Daten ggf. als nicht mehr notwendig erweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es ist immer wieder erstaunlich, dass auch noch in 2022 Behörden eine Ausweiskopie …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551] bzw. Auskunft nach Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) [#217551]
Datum
11. September 2022 15:25
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist immer wieder erstaunlich, dass auch noch in 2022 Behörden eine Ausweiskopie vor der Beantwortung von Anfragen nach Bundesgesetzen, Landesgesetzten oder der DSGVO anfordern. Bisher haben ausschließlich solche Behörden Ausweiskopien angefordert, die sich auf diesem Weg vor ihren Auskunftspflichten drücken möchten. Eine Gesetzesgundlage für Ihre Anforderung einer Ausweiskopie besteht nicht. Ihrer Anforderung einer Ausweiskopie widerspreche ich. Die DSGVO sieht KEINE Indentitätsfeststellung per Ausweiskopie vor. Ihre Anforderung ist rechtgrundlos und daher rechtswidrig. Wenn Sie mir nicht binnen 10 Tagen bestätigen, dass Sie auf die Zusendung einer Ausweiskopie verzichten, werden ich hierzu das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) anrufen. Alternativ steht es Ihnen frei, ein PostIdent-Verfahren zu initiieren oder die Auskunft mit einer Förmliche Zustellung zu erteilen. Auch eine Zustellung per Gerichtsvollzieherin ist möglich. Davon abgesehen werde ich vermutlich ohnehin in Kürze meine Identität gegenüber der Stadt Kiel indirekt über das Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht in Schleswig nachweisen müssen. Was Ihre berechtige Nachfrage zum Umfang meiner Anfrage betrifft, teile ich folgendes mit: - Meine Anfrage umfasst alle Daten, die in irgendeinem Zusammenhand mit VIG-Anfragen, IZG-SH-Anfragen, "Topf Secret", "Mission Fleisch" und FragDenStaat stehen. - Meine Anfrage umfasst keine Daten aus sonstigen Bereichen wie Stadtbücherei, Einwohnermeldeamt, Gewerbeangelegenheiten, Standesamt, Gesundheitsamt, Steuern und Grundbesitzangaben, Kindertagesbetreuung usw. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PS: Selbst die SCHUFA fordert keine Ausweiskopien für Auskünfte.
Landeshauptstadt Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> die Rechtsgrundlage zur Anforderung ergänzender Unterlagen zur Identitäts…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551] bzw. Auskunft nach Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) [#217551]
Datum
12. September 2022 07:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Rechtsgrundlage zur Anforderung ergänzender Unterlagen zur Identitätsfeststellung bildet Art. 12 Abs. 6 DS-GVO ("Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 21 stellt, so kann er unbeschadet des Artikels 11 zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind"). Der Bundesbeauftragte für Datenschutz macht in seinem Internetauftritt ebenfalls auf die Notwendigkeit der Identitätsprüfung aufmerksam, wenn es um das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO und also die Übermittlung personenbezogener Daten i.S. der DS-GVO geht (https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/I...). Falls Sie hinsichtlich dieser Anforderung nach DS-GVO weiterhin Zweifel hegen, können Sie sich selbstverständlich und unmittlebar an unsere datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde wenden (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Telefon: +49 431 988-1200, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Wie ich Ihnen allerdings ebenfalls bereits mitgeteilt habe, besteht zumindest die Möglichkeit, dass dem für die Themenbereiche "Topf Secret" und "Mission Fleisch" zuständigen Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit, Schulstraße 6, 24143 Kiel, Ihre Identität bereits bekannt ist und Ihre Wohnanschrift dort bereits in der Vergangenheit geprüft worden ist. Sofern Sie also damit einverstanden sind und mir dies (per E-Mail) bestätigen, würde ich Ihre Anfrage an den o.g. Bereich Veterinärwesen weiterleiten. Falls dort keine Zweifel hinsichtlich Ihrer Identität im Sinne des Art. 12 Abs. 6 DS-GVO bestehen sollten (!), könnte - wie ich ebenfalls bereits mitgeteilt hatte - eine Antwort des Ordnungsamtes ggf. per Briefpost an Ihre Wohnanschrift erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde >>>>> Dokument ohne Anhänge; diese können im Kommunikationsthread eingesehen werden. <…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerde
Datum
29. September 2022
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
>>>>> Dokument ohne Anhänge; diese können im Kommunikationsthread eingesehen werden. <<<<< Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Intervention nach der DSGVO gegenüber der Stadt Kiel (kurz: Behörde). Aufgrund eines begründeten Verdachtes habe ich die Behörde aufgefordert, mir alle Dokumente zuzusenden, die in irgendeiner Form mit anderen Behörden ausgetauscht wurden (Anlage A1). Die Behörde antwortete mit der Aufforderung, ihr eine Personalausweiskopie zuzusenden (Anlage A2). Dieser Aufforderung habe ich widersprochen und der Behörde andere Möglichkeiten einer Identitätsfest­stellung aufgezeigt (Anlage A3). Die Behörde beharrt jedoch weiterhin auf der überflüssigen und m. E rechtswidrigen Anforderung einer Ausweiskopie (Anlage A4). Hier möchte ich deutlicher werden: Die Behauptung der Behörde, dass begründete Zweifel an meiner Identität bestehen ist eine freche Lüge, um sich vor ihren Pflichten zu drücken. Hätte der Behördenmit­arbeiter tatsächlich Zweifel, könnte er die von mir vorgeschlagenen Möglichkeiten nutzen. Daran hat er jedoch augenscheinlich kein Interesse. Letztlich versucht sich der Behördenmitarbeiter vor seiner Arbeit zu drücken. Darauf weist auch die Tatsache hin, dass er nicht die Möglichkeit nutzt, behördenintern meine "Identität" zu überprüfen. Bitte weisen Sie die Behörde an: - Die Anforderung einer Ausweiskopie zu unterlassen. - Unverzüglich die angeforderten Auskünfte zu erteilen. Die Behörde ist auch auch sonst auskunftsresistent, weshalb ich das ULD in der Vergangenheit bereits um Unterstützung bitten musste. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
Landeshauptstadt Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 05.09.22 hatten Sie unter Bezugnahme auf Artikel 15 DSGVO …
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#217551] bzw. Auskunft nach Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) [#217551]
Datum
14. Oktober 2022 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 05.09.22 hatten Sie unter Bezugnahme auf Artikel 15 DSGVO um Übersendung aller Dokumente gebeten, die in der Landeshautstadt Kiel "in irgendeiner Form mit anderen Behörden ausgetauscht wurden und Bezug auf meine Person nehmen (direkt oder indirekt). Der Begriff Dokumente ist dabei weit zu fassen: Schreiben, Telefonnotizen, Aktenvermerke, E-Mails, Faxe etc." Entsprechend Ihrer einschränkenden Angaben zum Umfang Ihrer Anfrage in Ihrer Mail vom 11.09.2022 gehe ich davon aus, dass sich Ihr Auskunftsersuchen vom 05.09.2022 ausschließlich (!) auf das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit beschränkt. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, kann sich die bislang geforderte Identitätsprüfung (Vorlage der Ausweiskopie) als nicht mehr notwendig erweisen, wenn Ihre Identität und Wohnanschrift in der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit bereits bekannt ist. Auf Grundlage meines heutigen Gespräches mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz habe ich durch Nachfrage bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit erfahren, dass dies der Fall ist. Entsprechend werde ich Ihre Anfrage an die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Kiel weiterleiten. Die Antwort werden Sie von dort per Briefpost an Ihre Wohnanschrift erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Das ULD hat sich in Rekordzeit um meine Eingabe gekümmert. Danke dafür!
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Das ULD hat sich in Rekordzeit um meine Eingabe gekümmert. Danke dafür!
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage DSGVO-Anfrage PER FAX Landeshauptstadt Kiel Sehr geehrte Damen und Herren, am 05.09.2022 habe Ihnen f…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage DSGVO-Anfrage
Datum
2. November 2022
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
PER FAX Landeshauptstadt Kiel Sehr geehrte Damen und Herren, am 05.09.2022 habe Ihnen folgende Anfrage gesendet: "bitte senden Sie mir unter Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: Alle Dokumente in Ihrer Behörde, die in irgendeiner Form mit anderen Behörden ausgetauscht wurden und Bezug auf meine Person nehmen (direkt oder indirekt). Der Begriff Dokumente ist dabei weit zu fassen: Schreiben, Telefonnotizen, Aktenvermerke, E-Mails, Faxe etc." Ich warte noch auf eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Auskunft auf meine DSGVO-Anfrage zu mit anderen Behörden ausgetauschten Daten zu meiner Person: Alle Lebensmittel…
Auskunft auf meine DSGVO-Anfrage zu mit anderen Behörden ausgetauschten Daten zu meiner Person: Alle Lebensmittelüberwachungsbehörden Schleswig-Holsteins haben unter Federführung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn Daten über die von mir gestellten Anfragen, Widersprüche etc. gesammelt. Ziel war eine Überprüfung durch das Rechtsamt des Kreises Stormarn auf möglichen Rechtsmissbrauch. Fun Fact: Die Behörde hat zwar die Anzahl der Widersprüche gegen ihre – längst als rechtswidrig eingestuften – Bullshitbescheide auf VIG-Anfragen erfasst, aber auch nach 19 Monaten noch keinen Widerspruch beschieden.
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage DSGVO-Auskunft PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr << Ant…
An Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage DSGVO-Auskunft
Datum
22. November 2022
An
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr << Antragsteller:in >> zunächst Danke für Ihre Auskunft vom 03.11.2022 zu meiner DSGVO-Anfrage bzgl. mit anderen Behörden ausgetauschten Daten. Dass es keine Rückmeldung des Kreises Stormarn gab, verwundert mich. Gab es tatsächlich kein Ergebnis der Überprüfung auf ebentuellen Rechtsmissbrauch? Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
[Extern] Antwort: Eingabe von [geschwärzt] an den ULD nach IZG-SH VIG-Anfragen Xxx.xlsx >>>>>>&g…
Von
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
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Briefpost
Betreff
[Extern] Antwort: Eingabe von [geschwärzt] an den ULD nach IZG-SH VIG-Anfragen Xxx.xlsx
Datum
22. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Die Antwort auf meine Rückfrage zeigt gut, wie die Schleswig-Holsteiner Lebensmittelkontrollbehörden unterwegs sind. Sie haben nicht nur denkfaul passiv den Bullshit-Bescheid ihres augenscheinlich unfähigen Ministeriums genutzt, sie arbeiteten aktiv an der rechtswidrigen Verweigerung von VIG-Rechten. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kreis Stormarn hat zumindest auf private Anfragewiederholungen korrekt geantwortet. Damit hat er sich quasi zu 50% rechtskonform verhalten. Im Gegensatz zu anderen S-H-Verwaltungsversagenden musste ich dort noch keine Klage erheben. <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< Liebe Kollegen, H. [geschwärzt] hatte auch beim Kreis Stormarn um Herausgabe der VIG-Handreichung gebeten, diese aber bisher aus Gründen des Datenschutzes nicht erhalten. Ob er sich daraufhin ebenfalls an die ULD gewandt hat, ist hier nicht bekannt. Zumindest haben wir bisher keine Anhörung des ULD erhalten. Ferner hatte ich auf unserer AGVV Sitzung zugesagt, die Anzahl der jeweiligen VIG-Anfragen des Herrn [geschwärzt] mit dem Ziele der Prüfung einer Rechtsmißbräuchlichkeit zu sammeln. Anbei nun die Übersicht Stand 28.02.2022: Eine Nachfrage bei [geschwärzt] hat ergeben, dass er sogar mindestens in Niedersachsen und NordrheinWestfalen ebenfalls diverse VIG-Anfragen gestellt hat. Mein Rechtsamt hatte für die Prüfung zunächst Zeit finden müssen und anschließend war ich selber leider aus privaten Gründen außer Gefecht gesetzt. Ich bitte also zu entschuldigen, dass Sie/Ihr die Antwort erst heute erhaltet. Der Tatbestand des Rechtsmißbrauchs, der die Grundlage einer Ablehnung nach § 4 Abs. 4 S. 1 VIG wäre, ist sehr eng auszulegen. Ein Antrag wäre rechtsmissbräuchlich, wenn der Antragsteller mit seinem Auskunftsersuchen ein verborgenes Ziel verfolge, das verfahrensfremde oder -widrige Zwecken diene und den Informationsanspruch sinnwidrig instrumentalisiere. (VG Würzburg, Beschluss v. 08.05.2019-W 8 S 19.443, Rn. 8) Dies ist insbesondere der Fall, wenn mit der gehäuften Antragsstellung das Ziel verfolgt wird, die Verwaltung in ihrer Tätigkeit einzuschränken. Sofern diese Absicht im Vordergrund der Antragsstellung steht, ist dies ein gesetzeswidriger Zweck. Der Sinn der Allgemeinheit Informationen zur Verfügung zu stellen, wird in den Hintergrund gedrängt. Hierbei muss jedoch jede Verwaltung/Gebietskörperschaft für sich betrachtet werden. VIG-Anfragen an andere Verwaltungen dürfen hier nicht zugerechnet werden. Die jeweilige Anzahl der Anträge bei den Kreisen bzw. kreisfreien Städten führt also noch nicht zum Ergebnis der Rechtsmißbräuchlichkeit. Es muss von einem tatsächlichen Informationsbegehren ausgegangen werden. Der Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung der VIG-Anfragen des Herrn [geschwärzt] in den jeweiligen Verw"altungen dürfte nicht zu einer merklichen Einschränkung der sonstigen Verwaltungstätigkeiten geführt haben. Das Ergebnis der Prüfung hatte ich so leider nicht erwartet. Daher wird der Kreis Stormarn wie bisher auch die VIGAnfragen des Herrn [geschwärzt] bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Rückfrage DSGVO-Nachfrageauskunft PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr <…
Von
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Rückfrage DSGVO-Nachfrageauskunft
Datum
6. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Landeshaupstadt Kiel Bürger und Ornungsamt Veterinärabteilung Sehr << Antragsteller:in >> zunächst Danke für Ihre Auskunft vom 21.12.2022 zu meiner DSGVO-Nachfrage vom 22.11.2022 bzgl. mit anderen Behörden ausgetauschten Daten. Sind die von Ihnen beauskunfteten Daten nun vollständig? Oder muss ich mit weiteren zurückgehaltenen Auskünften rechnen? Und diese weiterhin einzeln einfordern? Bitte erläutern Sie mir das Akronym "AGVV". Mit freundlichen Grüßen,

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Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Antwort auf Rückfrage
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