Bahnübergangsschauen
Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt hat das HMWEVW im Jahr 2016 einen Erlass zur Durchführung von Verkehrsschauen herausgegeben. Darin wird empfohlen, nach dem "Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen aus dem Jahr 2013 vorzugehen. Für Bahnübergänge empfiehlt es abweichend von dem üblichen Zweijahresturnus einen Turnus von vier Jahren.
Nach einem tödlichen Bahnübergangsunfall am 7. Mai 2020 in Frankfurt-Nied hat das Ministerium am 28.05.2020 basierend auf einem Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes einen weiteren Erlass betreffend die Durchführung von Bahnübergangsschauen herausgegeben.
Es wird um Übersendung der beiden erwähnten Erlasse sowie des Schreibens des EBA gebeten. Öffentliches Interesse ist gegeben.
Anfrage erfolgreich
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Datum6. April 2021
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8. Mai 2021
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