beA auch für Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gem. § 31a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BRAO?

Informationen zur Auslegung der vom beA weiteren begünstigten "Vertretern" und "Zustellungsbevollmächtigten" nach § 31a Abs. 3 Satz 2 BRAO;
Informationen zur (Nicht-)Anwendung auf Rechtslehrer an deutschen Hochschulen mit der Befähigung zum Richteramt gem. DRiG, soweit einzelne Prozessordnung ihre Vertretung vorsehen (bspw. § 138 StPO, § 67 VwGO, § 22 BVerfGG) und Gerichtskorrespondenz notwendig wird;
Informationen zur unterschiedlichen (ggf. einschränkenden) Ausgestaltung eines beA-Postfaches auf die in Satz 2 genannten Begünstigten gem. § 31a Abs. 3 Satz 3 BRAO

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur Auslegun…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
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Betreff
beA auch für Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gem. § 31a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BRAO? [#217581]
Datum
6. April 2021 19:47
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Auslegung der vom beA weiteren begünstigten "Vertretern" und "Zustellungsbevollmächtigten" nach § 31a Abs. 3 Satz 2 BRAO; Informationen zur (Nicht-)Anwendung auf Rechtslehrer an deutschen Hochschulen mit der Befähigung zum Richteramt gem. DRiG, soweit einzelne Prozessordnung ihre Vertretung vorsehen (bspw. § 138 StPO, § 67 VwGO, § 22 BVerfGG) und Gerichtskorrespondenz notwendig wird; Informationen zur unterschiedlichen (ggf. einschränkenden) Ausgestaltung eines beA-Postfaches auf die in Satz 2 genannten Begünstigten gem. § 31a Abs. 3 Satz 3 BRAO
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217581/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr über die Website https://fragdenstaat.de gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06.04.2021
Datum
8. April 2021 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Herrn Krautschneider zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechtsanwaltskammer
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 06.04.2021 Sehr Antragsteller/in anliegenden Bescheid unseres …
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 06.04.2021
Datum
26. April 2021 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anliegenden Bescheid unseres Präsidenten, Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Wessels, übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen