Anfrage zur Beschaffung der Luca App

- Die Begründung/Marktanalyse weshalb die Stadt Osnabrück die "luca App" unter Verzicht einer Ausschreibung anschafft
- Welche Kosten der Stadt für die Verwendung in städtischen Gebäuden und Einrichtungen durch die Nutzung der "luca App" entstehen
- Eine Übersicht, ob und welche Kosten der Stadt Osnabrück im Rahmen des "Corona-Modellprojekte" Antrages, zur (geplanten) Beschaffung einer stadtweiten Nutzung der "luca App" entstanden sind
- Sollte die App über das Land Niedersachsen bezogen werden: Welche Kosten fallen hier für die Stadt Osnabrück an?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Beschaffung der Luca App [#217706]
Datum
7. April 2021 21:13
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Begründung/Marktanalyse weshalb die Stadt Osnabrück die "luca App" unter Verzicht einer Ausschreibung anschafft - Welche Kosten der Stadt für die Verwendung in städtischen Gebäuden und Einrichtungen durch die Nutzung der "luca App" entstehen - Eine Übersicht, ob und welche Kosten der Stadt Osnabrück im Rahmen des "Corona-Modellprojekte" Antrages, zur (geplanten) Beschaffung einer stadtweiten Nutzung der "luca App" entstanden sind - Sollte die App über das Land Niedersachsen bezogen werden: Welche Kosten fallen hier für die Stadt Osnabrück an?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der "Luca-App". Ihre aufgeworfenen Fragen möchte ich Ihn…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
Anfrage zur Beschaffung der Luca App [#217706]
Datum
13. April 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der "Luca-App". Ihre aufgeworfenen Fragen möchte ich Ihnen wie folgt beantworten: - Die Begründung/Marktanalyse weshalb die Stadt Osnabrück die "luca App" unter Verzicht einer Ausschreibung anschafft Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Luca-App im eigenen Zuständigkeitsbereich zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt werden kann. Die erforderliche Schnittstelle wurde dem Gesundheitsdienst kostenlos bereitgestellt, so dass sich die Frage einer Ausschreibung in diesem Zusammenhang nicht stellt. Soweit von anderen Anbietern eine kostenlose Schnittstelle zur Verfügung gestellt wird, wird der Gesundheitsdienst die Implementierung dieser ebenfalls ermöglichen. - Welche Kosten der Stadt für die Verwendung in städtischen Gebäuden und Einrichtungen durch die Nutzung der "luca App" entstehen Die Luca-App ist für alle Nutzer und Betreiber kostenfrei. Der Stadt Osnabrück entstehen in ihrer Rolle als Betreiberin somit keine Kosten. - Eine Übersicht, ob und welche Kosten der Stadt Osnabrück im Rahmen des "Corona-Modellprojekte" Antrages, zur (geplanten) Beschaffung einer stadtweiten Nutzung der "luca App" entstanden sind Im Rahmen der Antragstellung sind der Stadt Osnabrück keine Kosten entstanden. - Sollte die App über das Land Niedersachsen bezogen werden: Welche Kosten fallen hier für die Stadt Osnabrück an? Luca ist derzeit für alle Nutzer und Betreiber sowie für den hiesigen Gesundheitsdienst kostenfrei. Der Stadt entstehen somit keine Kosten. Für Betreiber wird Luca als Webapplikation durch die Entwickler von Luca bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Können Sie mir ggf. noch mitteilen, ob vonseiten des …
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Beschaffung der Luca App [#217706]
Datum
14. April 2021 10:45
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Können Sie mir ggf. noch mitteilen, ob vonseiten des Fachbereichs Datenschutz eine dedizierte Prüfung stattgefunden hat? Aktuell häufen sich ja die Vorfälle in den Medien zur LucaApp, u. a. Stichwort "LucaTrack", wo sich relativ einfach eine Standort Historie der Nutzer*innen von Luca Schlüsselanhängern nachstellen lässt (https://www.sueddeutsche.de/digital/kontaktnachverfolgung-corona-app-tracking-datenschutz-1.5263996). Dies zeugt in meinen Augen von einem fehlerhaften, bzw. fehlerhaft implementieren Sicherheitskonzept. Des Weiteren wurde häufiger moniert, dass die Schlüsse für die Gesundheitsämter durch den Betreiber erzeugt und verteilt werden, bis hin zu, dass alle Gesundheitsämter denselben Schlüssel nutzen. Ist sichergestellt und geprüft worden, dass Daten wie Name und Adresse, sowie die Standort Historie, von Osnabrücker Bürger*innen auch nur durch den Gesundheitsdienst der Stadt Osnabrück eingesehen werden können? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Nachfrage möchte ich voranstellen, dass es durchaus verständlich und richtig ist, …
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: Anfrage zur Beschaffung der Luca App [#217706]
Datum
16. April 2021 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Nachfrage möchte ich voranstellen, dass es durchaus verständlich und richtig ist, dass Sie die Funktionsweise von digitalen Kontaktnachverfolgungslösungen hinterfragen. Das machen wir auch. Im letzten Jahr war die Lage so, dass Kontaktdaten – insbesondere in der Gastronomie – vorrangig auf Papier erfasst wurden. Dies wurde datenschutzrechtlich ebenso hinterfragt wie auch hinsichtlich der Korrektheit und Lesbarkeit und damit Weiterverwendbarkeit der angegebenen Daten. Das Ziel, digitale Lösungen für die Kontaktnachverfolgung zu nutzen, wurde dann Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021. Die App-Lösungen stellen gegenüber papierbasierten Lösungen eine erhebliche Verbesserung dar. So haben Gastwirte, Einzelhändler oder Veranstalter keinen Zugriff auf die Daten. Die Gesundheitsämter können die Daten hingegen schneller abrufen und in ihren Systemen weiterverarbeiten. Fehler aufgrund unleserlicher Angaben werden vermieden. Die Daten sind zwar zentral, aber verschlüsselt bei der Bundesdruckerei gespeichert. Die abfragenden Gesundheitsämter werden mit der Bundesdruckerei verbunden. Nach Einschätzung des Landes Niedersachsen (Innenministerium) ist die LUCA-APP die derzeit „datenschutz-freundlichste“ App zur Kontaktnachverfolgung am Markt. Die Datenschutzbehörden begleiten die Einführung und Entwicklung insbesondere der LUCA-APP gleichermaßen konstruktiv wie kritisch. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat am 26. März 2021 eine Stellungnahme veröffentlicht. Danach nehmen die Entwickler der LUCA-APP Hinweise ernst und setzten diese baldmöglichst um. Auch wird der Code veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund lässt sich feststellen, dass digitale Systeme durchaus zur Verbesserungen der bisherigen Situation beitragen können, auch im Hinblick auf den Datenschutz. Dass mittels unrechtmäßigem Handeln Einzelner möglicherweise bisher unentdeckte Sicherheitslücken ausgenutzt werden, ist ein Problem, welches allen digitalen Angeboten immanent ist. Wichtig ist, dass aufgefundene Lücken schnellstmöglich geschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen