Kauf des Bahnhofsgebäudes Hamburg Altona

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Berichterstattung des Hamburger Abendblatts vom 10. und 22. Januar 2020. Demnach wollte sich die Volksbank Braunschweig Wolfsburg nicht damit abfinden, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht beim Bahnhofsgebäude Altona ausübt, und hatte Widerspruch dagegen eingelegt.

Ich bitte um Zugang

1) zu dem Widerspruchsbescheid;

2) gegebenenfalls zu dem Dokument, aus dem hervorgeht, unter welchem Aktenzeichen der Vorgang inzwischen bei Gericht anhängig ist;

3) gegebenenfalls zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, wie die Stadt sich mit der Bank geeinigt hat;

4) gegebenenfalls zum Kaufvertrag, den die Stadt geschlossen hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Berich…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Kauf des Bahnhofsgebäudes Hamburg Altona [#217733]
Datum
8. April 2021 07:54
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Berichterstattung des Hamburger Abendblatts vom 10. und 22. Januar 2020. Demnach wollte sich die Volksbank Braunschweig Wolfsburg nicht damit abfinden, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht beim Bahnhofsgebäude Altona ausübt, und hatte Widerspruch dagegen eingelegt. Ich bitte um Zugang 1) zu dem Widerspruchsbescheid; 2) gegebenenfalls zu dem Dokument, aus dem hervorgeht, unter welchem Aktenzeichen der Vorgang inzwischen bei Gericht anhängig ist; 3) gegebenenfalls zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, wie die Stadt sich mit der Bank geeinigt hat; 4) gegebenenfalls zum Kaufvertrag, den die Stadt geschlossen hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 217733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217733/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen an das zuständige Referat…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: Kauf des Bahnhofsgebäudes Hamburg Altona [#217733]
Datum
8. April 2021 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen an das zuständige Referat Kommunikation und Gremiendienst bei uns im Hause weitergeleitet, das sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona Sehr geehrter Herr Schönbe…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona
Datum
8. April 2021 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 08.04.2021 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag beziehen Sie sich auf die Berichterstattung des Hamburger Abendblatts vom 10. und 22. Januar 2020. Demnach wollte sich die Volksbank Braunschweig Wolfsburg nicht damit abfinden, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht beim Bahnhofsgebäude Altona ausübt, und hatte Widerspruch dagegen eingelegt. Sie bitten um Zugang 1) zu dem Widerspruchsbescheid; 2) gegebenenfalls zu dem Dokument, aus dem hervorgeht, unter welchem Aktenzeichen der Vorgang inzwischen bei Gericht anhängig ist; 3) gegebenenfalls zu den Dokumenten, aus denen hervorgeht, wie die Stadt sich mit der Bank geeinigt hat; 4) gegebenenfalls zum Kaufvertrag, den die Stadt geschlossen hat. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über eine etwaige konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona Sehr geehrter Herr Sch…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona
Datum
21. April 2021 15:06
Status
Warte auf Antwort
image003.png
8,6 KB


Sehr geehrter Herr Schöneberger, bei der Bearbeitung Ihrer im Betreff bezeichneten Anfrage ist mir eine Unklarheit aufgefallen, deren Aufklärung diese E-Mail dienen soll. Damit komme ich meiner Anforderung aus § 11 Absatz 2 Satz 2 HmbTG nach. Meine Frage bezieht sich auf den Vertrag, zu dem Sie Zugang wünschen. Der Ausgangpunkt des Verkaufsrechts ist der Kaufvertrag, der zwischen der Verkäuferin und der Erstkäuferin (Bank) geschlossen wurde. Jedoch kam durch die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die privatrechtsgestaltende Wirkung der Ausübung ein Kaufvertrag zwischen der Stadt und der Verkäuferin zu grundsätzlich den gleichen Bedingungen zustande (§ 464 Absatz 2 BGB), darüber gibt es jedoch aus der Natur der Sache kein weiteres Schriftstück. Begehren Sie also Zugang zu dem Ausgangsvertrag? Falls dies der Fall sein sollte, möchte ich Sie schon darauf hinweisen, dass sich die Frist zum Zugang nach § Absatz 1 Satz 2 HmbTG auf zwei Monate verlängern würde, da dafür eine Prüfung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 7 HmbTG notwendig sein wird. Außerdem wird dafür eine Abstimmung mit den Kaufvertragsparteien notwendig sein, von der zu erwarten ist, dass sie auch meine Arbeitszeit nicht unerheblich in Anspruch nehmen wird, weshalb dafür Gebühren nach § 13 Absatz 6 HmbTG anfallen werden. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
AW: WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona [#217733] Sehr <…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona [#217733]
Datum
22. April 2021 06:46
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auch wenn kein neues Dokument aufgesetzt wurde, ist die FHH durch Ausübung des Vorkaufsrechts Vertragspartner geworden, denn die FHH übernimmt ja die Rechte und Pflichten aus dem ursprünglich mit einem Dritten ausgehandelten Vertrag. Im Übrigen bin ich bezüglich des Vertrages der Meinung, dass dieser ein Vertrag der Daseinsvorsorge im Sinne des Transparenzgesetzes ist, da er Zwecken der Daseinsvorsorge im Zusammenhang mit dem Verkehrs- und Beförderungswesen dient. Daher müsste die Erklärung zur Ausübung des Vorkaufsrechts zusammen mit dem Vertrag, auf den sich diese bezieht, ohnehin im Transparenzportal veröffentlicht werden. Die von Ihnen angesprochene Kostenfrage stellt sich vor diesem Hintergrund nicht. Ferner bitte ich Sie, meine Anträge 1) bis 3) unabhängig davon ohne Verzögerung zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 217733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217733/
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
AW: WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona [#217733] Sehr gee…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona [#217733]
Datum
22. April 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich verstehe Ihre Antwort so, dass Sie in der Tat Zugang zu diesem Ausgangsvertrag begehren, der Gegenstand der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die FHH war. Dieser Vertrag ist jedoch entgegen Ihrer Ansicht kein Vertrag der Daseinsvorsorge. Diese Verträge sind in § 2 Absatz 10 HmbTG wie folgt definiert: "Ein Vertrag der Daseinsvorsorge im Sinne dieses Gesetzes ist ein Vertrag, den eine Behörde abschließt und mit dem die Beteiligung an einem Unternehmen der Daseinsvorsorge übertragen wird, der Leistungen der Daseinsvorsorge zum Gegenstand hat, der die Schaffung oder Bereitstellung von Infrastruktur für Zwecke der Daseinsvorsorge beinhaltet oder mit dem das Recht an einer Sache zur dauerhaften Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge übertragen wird. Damit sind Verträge erfasst, soweit sie die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Abfallentsorgung, die Energieversorgung, das Verkehrs- und Beförderungswesen, insbesondere den öffentlichen Personennahverkehr, die Wohnungswirtschaft, die Bildungs- und Kultureinrichtungen, die stationäre Krankenversorgung oder die Datenverarbeitung für hoheitliche Tätigkeiten zum Gegenstand haben." Auf den hier gegenständlichen Vertrag trifft keine der Varianten zu, so dass es auf die Eingangsfrage im ersten Satz, ob es sich bei Verträgen, die durch die Ausübung eines Vorkaufsrechts zustande kommen, überhaupt um einen Vertrag nach § 2 Absatz 10 HmbTG handelt (denn diese müssen "abgeschlossen" werden), nicht ankommt: Bei dem Vertrag handelt es sich nämlich um einen Kaufvertrag über Flurstücke, die mit einem Kaufhaus und einem Parkhaus bebaut sind. Insofern handelt es sich eindeutig um keinen Vertragsgegenstand, der in den Sätzen 1 und 2 genannt wird. Daraus folgt, dass es keine Pflicht zur Veröffentlichung im Transparenzportal gibt, so dass mein Hinweis zur Kostenpflicht, den ich unten noch einmal einkopiere (wobei ich mich für die falsche Schreibweise Ihres Namens entschuldige), bestehen bleibt. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
AW: WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona [#217733] Sehr <…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona [#217733]
Datum
22. April 2021 11:55
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie, Ihre Einschätzung des Vertrages noch einmal im Lichte der Erklärungen zu überdenken, die Finanzsenator Dr. Dressel am 19. November 2019 im Hamburger Abendblatt gemacht hat. Hier Zitate aus dem Artikel „Hamburg kauft den Bahnhof Altona – und hat große Pläne“: Mit dem Immobiliengeschäft eröffnet sich die Möglichkeit, den zentralen Ort des Stadtteils Altona völlig neu zu gestalten: das Bahnhofsgebäude und den Busbahnhof mit den umliegenden Flächen. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte: „Auf diese Weise können wir an herausragender Stelle ein weiteres Stück Stadtreparatur vornehmen.“ Wann Hamburg in den Besitz des Bahnhofs kommt, ist noch unklar. Der Senat hat die Volksbank Brawo und die Investmentfirma zunächst darüber informiert, dass er das Vorkaufsrecht nutzen werde. Hamburg wird vermutlich zu den ausgehandelten Konditionen in den Kaufvertrag einsteigen, also 91 Millionen Euro für den Bahnhof zahlen müssen. Der Senat will „durch eine Neuentwicklung des Bahnhofsareals einen attraktiven Identifikationsort im Herzen Altonas“ schaffen, der „städtebaulich und architektonisch seiner herausragenden Rolle und verkehrlich weiterhin wichtigen Lage gerecht wird“. Um eine bessere Vernetzung der anliegenden Quartiere zu schaffen, seien beispielsweise durchgängige Grün- und Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer sowie ein Ausbau des Busbahnhofes geplant. Laufende Machbarkeitsuntersuchungen zur Erneuerung des Bahnhofsumfeldes hätten gezeigt, dass eine Verwirklichung dieser Ziele nur unter Einbeziehung der nun erworbenen Flächen und Gebäude möglich sei. Dressel arbeitet derzeit daran, die Kritiker des Bahnhofsumzugs einzufangen. Der Kauf des Gebäudes ist deshalb auch ein Signal an diese Kritiker, die befürchten, der Bahnhof könnte in einen Dornröschenschlaf verfallen, würde er nur noch von S-Bahnen angefahren werden. „Wir leisten mit dem Kauf einen relevanten Beitrag, um dem Bahnhof Altona in jedem Fall auch perspektivisch eine zentrale verkehrliche und stadtentwicklungspolitische Rolle einzuräumen“, so Dressel. Soweit einige Passagen aus dem Hamburger Abendblatt vom 19. November 2019. Im Lichte dieser Erklärungen von Herrn Dr. Dressel dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass es hier um die Schaffung/Bereitstellung von Infrastruktur für die Zwecke der Daseinsvorsorge geht. Wie die erworbenen Gebäude/Grundstücke gegenwärtig genutzt werden, ist dabei nicht ausschlaggebend, obwohl der Erwerb eines Parkhauses in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs sicherlich für das Verkehrswesen von Bedeutung ist. Im Übrigen kommt es für eine kritische Begleitung des Erneuerungsprojekts auch darauf an, dass die interessierte Öffentlichkeit genaue Kenntnis davon hat, welche Flächen durch das Grundstücksgeschäft in die Hand der Stadt kommen. Wie Sie vielleicht wissen, waren die verworrenen Eigentumsverhältnisse am und um den Bahnhof bislang eine Mitursache für etliche Probleme dort. Ich bleibe also dabei, dass es sich hier um einen Vertrag der Daseinsvorsorge handelt und dass ich daher nicht bereit bin, für den Zugang zu dem Vertrag Gebühren zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 217733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217733/
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
AW: [EXTERN]- AW: WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona [#21…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: WG: 2021-04-003-Kü HmbTG-Antrag - Peter Schönberger - Widerspruch BraWo Kauf Bahnhof Altona [#217733]
Datum
22. April 2021 18:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich bin für meine Prüfung Ihres Antrags ausschließlich an das HmbTG gebunden. Senator Dressel hat jedoch natürlich Recht, wenn er beschreibt, dass die Ausübung des Vorkaufrechts dem Allgemeinwohl dient (dies ist schließlich eine Voraussetzung für die Ausübung). Jedoch sind das Wohl der Allgemeinheit und Verträge der Daseinsvorsorge nach HmbTG nicht deckungsgleich, der letztere Begriff ist viel enger. Ihre Ausführungen ändern insofern nicht das Ergebnis meiner Prüfung. Weiterhin sieht das HmbTG nun einmal eine Gebührenpflicht vor, unabhängig davon, ob die Antragsteller damit einverstanden sind oder nicht. Auch hier bleibt mein Hinweis darauf bestehen, dass die Prüfung des Vertrags auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Voraussicht nach Gebühren auslösen wird. Falls Sie eine Gebührenpflicht auf jeden Fall verhindern wollen, gebe ich Ihnen bis einschließlich Montag Zeit, Ihren Antrag zurückzuziehen. Da Sie bis jetzt schnell geantwortet haben, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese kurze Frist Recht ist, damit ich ggf. im Anschluss schnell in die weitere Prüfung einsteigen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Widerspruchsbescheid
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
11. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
widerspruchsbescheid_lig_geschwaerzt.pdf
PDF wird erstellt
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