Flurstücke im Eigentum des Landes Hamburg

Gibt es eine vollständige Liste oder Plandarstellung aller im Eigentum des Landes Hamburg befindlichen Liegenschaften? Im Hamburger Geoportal Geo-Online konnte ich keine entsprechende Fachdaten-Ebene identifizieren.

Sofern ich nicht eine bereits vorhandene Darstellung übersehen habe, stellen Sie mir die gewünschten Informationen bitte zur Verfügung.

Zum Hintergrund meiner Anfrage verweise ich auf eine vergleichbare Anfrage von Herrn Schulte-Wissermann in Dresden im Februar des Jahres. Seine Anfrage umfaßte knapp 109.000 Einzelfragen zu jedem einzelnen Flurstück in der Stadt. Der Fragenkatalog hatte eine Umfang von über 2.000 Seiten. Die Stadt Dresden beantwortete die Fragen innerhalb von rund sechs Wochen. Das Ergebnis findet sich grafisch aufbereitet hier:
<https://www.piraten-dresden.de/wp-content/uploads/2021/04/karte_kommunale_flurstuecke/index.html#13/51.0499/13.7398>

Um Sie nicht mit einer vergleichbaren Flut von Anfragen zu konfrontieren, die etwas weiter elbawärts wohl einen noch größeren Umfang annehmen würde, habe ich mich entschieden, meine Frage zunächst summarisch vorzutragen, bitte aber gleichfalls um detaillierte und vollständige Beantwortung. Durch Veröffentlichung einer entsprechenden Fachebene im genannten Datenportal erachte ich meine Anfrage dabei als gleichfalls erfüllt.

Sollte meine Anfrage nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, so bitte ich um Weitergabe an die zuständige Stelle der Hamburger Verwaltung oder des Senats.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Christian Völker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Christian Völker
Betreff
Flurstücke im Eigentum des Landes Hamburg [#217776]
Datum
8. April 2021 14:26
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gibt es eine vollständige Liste oder Plandarstellung aller im Eigentum des Landes Hamburg befindlichen Liegenschaften? Im Hamburger Geoportal Geo-Online konnte ich keine entsprechende Fachdaten-Ebene identifizieren. Sofern ich nicht eine bereits vorhandene Darstellung übersehen habe, stellen Sie mir die gewünschten Informationen bitte zur Verfügung. Zum Hintergrund meiner Anfrage verweise ich auf eine vergleichbare Anfrage von Herrn Schulte-Wissermann in Dresden im Februar des Jahres. Seine Anfrage umfaßte knapp 109.000 Einzelfragen zu jedem einzelnen Flurstück in der Stadt. Der Fragenkatalog hatte eine Umfang von über 2.000 Seiten. Die Stadt Dresden beantwortete die Fragen innerhalb von rund sechs Wochen. Das Ergebnis findet sich grafisch aufbereitet hier: <https://www.piraten-dresden.de/wp-content/uploads/2021/04/karte_kommunale_flurstuecke/index.html#13/51.0499/13.7398> Um Sie nicht mit einer vergleichbaren Flut von Anfragen zu konfrontieren, die etwas weiter elbawärts wohl einen noch größeren Umfang annehmen würde, habe ich mich entschieden, meine Frage zunächst summarisch vorzutragen, bitte aber gleichfalls um detaillierte und vollständige Beantwortung. Durch Veröffentlichung einer entsprechenden Fachebene im genannten Datenportal erachte ich meine Anfrage dabei als gleichfalls erfüllt. Sollte meine Anfrage nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, so bitte ich um Weitergabe an die zuständige Stelle der Hamburger Verwaltung oder des Senats.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 217776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217776/ Postanschrift Christian Völker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
2021-04-007-Rw HmbTG Antrag - Christian Völker - Grundstücke im Eigentum der FHH Sehr geehrter Herr Völker, Ihr …
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
2021-04-007-Rw HmbTG Antrag - Christian Völker - Grundstücke im Eigentum der FHH
Datum
12. April 2021 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 08.04.2021 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie eine vollständige Liste oder Plandarstellung aller im Eigentum des Landes Hamburg befindlichen Liegenschaften. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über eine etwaige konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Christian Völker
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Christian Völker
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Flurstücke im Eigentum des Landes Hamburg“ [#217776]
Datum
13. April 2021 09:44
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217776/ Der Landesbetrieb Immobilienmanagement schreibt: "Eine Aussage über eine etwaige konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden…" Dies ist so meines Wissens nicht zulässig. Vielmehr muß zunächst eine Art "Kostenvoranschlag" mit dem im konkreten Fall maximal zu erwartendenden Betrag mitgeteilt werden, wenn Gebühren geltend gemacht werden sollen. So zumindest war es bei bisherigen Anfragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anhänge: - 217776.pdf Anfragenr: 217776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217776/
Christian Völker
Sehr << Anrede >> Sie schreiben: "Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach una…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Flurstücke im Eigentum des Landes Hamburg“ [#217776]
Datum
13. April 2021 09:48
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schreiben: "Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen." Nicht einverstanden bin ich allerdings hiermit: "Eine Aussage über eine etwaige konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden…" Dies ist so meines Wissens nicht zulässig. Vielmehr muß zunächst eine Art "Kostenvoranschlag" mit dem im konkreten Fall maximal zu erwartendenden Betrag mitgeteilt werden, wenn Gebühren geltend gemacht werden sollen. So zumindest war es bei bisherigen Anfragen. Ich habe entsprechend den Landesdatenschutzbeauftragten einbezogen. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 217776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217776/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/1209/2021) Sehr geehrter Herr Völker, Ihre E-Mail vom 13.4.2021 ist bei…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/1209/2021)
Datum
14. April 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, Ihre E-Mail vom 13.4.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/1209/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Sie teilen mit, Sie hätten sich an den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) gewandt und Auskunft beantragt über eine vollständige Liste oder Plandarstellung aller im Eigentum des Landes Hamburg befindlichen Liegenschaften. Der LIG habe Ihnen darauf geantwortet, dass die Erteilung dieser Information voraussichtlich Gebühren auslösen werde. Die Gebührenhöhe liege zwischen 15 und 500 Euro. Sie haben Zweifel, dass dies zulässig ist, und gehen davon aus, dass der LIG Ihnen einen „Kostenvoranschlag“ machen müssen. Das entspricht so nicht der Rechtslage. Nach der Gesetzesbegründung teilt die informationspflichtige Stelle auf Anfrage des Antragstellers eine vorläufige Kostenschätzung mit (BÜ-Drs. 20/4466, S. 23). Dies muss also jedenfalls nicht automatisch geschehen. Praktisch ist die konkrete Höhe der Gebühren im Vorfeld nicht immer schon bezifferbar. Hierfür spielt auch der Zeitaufwand und die Komplexität einer möglicherweise erforderlichen Rechtsprüfung eine Rolle, was nicht immer im Voraus schon genau abgeschätzt werden kann (vgl. Maatsch/Schnabel, Das Hamburgische Transparenzgesetz, 2015, § 13, Rn. 34). Eine Einschätzung der Gebühren wäre daher nicht verbindlich. Im Einzelfall können auch höhere Gebühren anfallen als es der ursprünglichen Schätzung entspricht, etwa wenn sich die Prüfung komplexer oder umfangreicher herausstellt als angenommen. Ob die Gebühren angemessen sind, müsste dann im Nachgang gerichtlich überprüft werden. Sie erhalten also durch eine vorläufige Gebührenschätzung einen Anhaltspunkt, aber keine Sicherheit, dass es nicht doch teurer werden kann. Der vom LIG genannte Rahmen reicht von der Mindestgebühr bis zum höchstzulässigen Satz, was nicht einer (einzelfallbezogenen) vorläufigen Kostenschätzung entspricht. Ich würde Sie daher bitten, hinsichtlich der Gebührenhöhe ggf. unter Verweis auf die Gesetzesbegründung beim LIG nachzufragen. Sollte man dort weiterhin nicht bereit sein, die Gebühren genauer einzuschätzen, kommen Sie bitte erneut auf mich zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Referat JI – Fachbereich Inneres und Informationsfreiheit [geschwärzt], [geschwärzt] Freie und Hansestadt Hamburg Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postanschrift: Ludwig-Erhard-Str. 22 · 20459 Hamburg Geschäftsstelle:  Telefon: +49 (0)40 428 54-4040   Fax: +49 (0)40 428 54-4000 [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Webauftritt:  datenschutz-hamburg.de<https://www.datenschutz-hamburg.de/> Abhängig vom Anlass Ihrer oder unserer Kontaktaufnahme werden Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier<https://www.datenschutz-hamburg.de/pages/informationen_art13_14/> oder auf Nachfrage bei unserer behördlichen Datenschutzbeauftragten. Bitte beachten Sie auch, dass vertrauliche Informationen auf elektronischem Wege nur verschlüsselt an uns übermittelt werden sollten.
Christian Völker
AW: Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/1209/2021) [#217776] Sehr << Anrede >> die Mitarbeiteri…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/1209/2021) [#217776]
Datum
14. April 2021 12:05
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Mitarbeiterin des Datenschutzbeauftragten stellt klar: "Nach der Gesetzesbegründung teilt die informationspflichtige Stelle auf Anfrage des Antragstellers eine vorläufige Kostenschätzung mit (BÜ-Drs. 20/4466, S. 23)." Entsprechend bitte ich um eine Kostenschätzung für die Bearbeitung meiner Anfrage, bevor die tatsächliche Bearbeitung beginnt. 500 Euro bezahle ich nicht aus dem Handgelenk. Bitte beachten Sie, daß es allein um die (elektronische) Bereitstellung von Ihnen hoffentlich bereits vollständig vorliegenden Unterlagen geht. Ich mag mir garnicht ausmalen, was es bedeuten würde, wenn Sie als Landesbetrieb Immobilienmanagement selber nicht wissen, welche Grundstücke dem Land gehören. Natürlich bin ich als einzelner Bürger nicht bereit, die Ihnen meinem Verständnis nach sowieso obliegende Aufgabe, den Überblick zu behalten ein zweites Mal zu finanzieren. Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 217776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217776/
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
2021-04-007-Rw HmbTG Antrag - Christian Völker - Grundstücke im Eigentum der FHH Sehr geehrter Herr Völker, wir n…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
2021-04-007-Rw HmbTG Antrag - Christian Völker - Grundstücke im Eigentum der FHH
Datum
16. April 2021 18:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völker, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 8. April 2021, mit der Sie die Übersendung einer Auflistung einer vollständigen Liste oder Plandarstellung aller im Eigentum des Landes Hamburg befindlichen Liegenschaften beantragt haben. Mit Bezug auf §§ 1 Abs. 2, § Abs. 3 HmbTG i.V.m. § 12 Abs. 6 HmbTG können wir Ihnen folgende Auskunft erteilen: Der LIG veröffentlicht das Landesgrundbesitzverzeichnis der Freien und Hansestadt Hamburg als Nachweis über alle landeseigenen Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte auf der Webseite www.transparenz.hamburg.de<http://www.transparenz.hamburg.de>. Informationen zu einzelnen Grundstücken finden Sie unter: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/landesgrundbesitzverzeichnis-hamburg13 im Landesgrundbesitzverzeichnis. Das Landesgrundbesitzverzeichnis ist als Download in unterschiedlichen Dateiformaten verfügbar oder kann unter "Karte" online eingesehen werden. Das Veröffentlichungsdatum der Inhalte ist auf der Seite angegeben. Hinweis zur Verwendung der Karte: Die eingefärbten Flächen befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Über die Legende im oberen Bildschirmbereich sind die Farben und Zugehörigkeiten der Flächen zu den unterschiedlichen Vermögensarten innerhalb der FHH aufgeschlüsselt. Die Erteilung dieser Auskunft ist gebührenfrei (§ 1 Absatz 3 HmbTGGebO). Mit freundlichen Grüßen

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Christian Völker
AW: 2021-04-007-Rw HmbTG Antrag - Christian Völker - Grundstücke im Eigentum der FHH [#217776] Sehr << Anred…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Christian Völker
Betreff
AW: 2021-04-007-Rw HmbTG Antrag - Christian Völker - Grundstücke im Eigentum der FHH [#217776]
Datum
16. April 2021 18:23
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke vielmals. Ohne Ihre Unterstützung hätte ich die gewünschte Information nicht gefunden. Besonders in Kartenform sehr informativ und gut zugänglich: https://geoportal-hamburg.de/geo-online/?layerIds=12883,12884,16101,19969,1520,1521,1522,1523,1524,1525,1527,1528,1529,2806,2807,6348&visibility=true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true&transparency=0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0&center=565376.5836019382,5935013.124528512&zoomLevel=4&style=simple Mit freundlichen Grüßen Christian Völker Anfragenr: 217776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217776/