Corona-Teststationen

Anfrage an: Stadt Ettlingen

ich möchte, auf welcher Basis die Ettlinger Corona-Schnellteststationen finanziert werden.
1. Welche und wie viele Stationen rechnen ihre Leistungen mit der Stadt Ettlingen ab?
2.Wie sah die Förderung der Einrichtung der Schnellteststationen aus, die die Stadt bezahlt hat?
3. Gab es darüber hinaus weitere Förderungen für den betrieb von Teststationen und wie sah dieser aus? Wie hoch waren da die Kosten für die Stadt?
4. Wie hoch war der Zuschuss der Stadt für ein Einrichtung?
5. Auf welchen Betrag summiert sich der Betrieb der Stationen für die Stadt pro Tag, pro Monat und welcher Betrag ist projiziert, bis der Betrieb dieser Stationen nicht mehr nötig ist?
6. Für welchen Zeitraum wurde der Betrieb dieser Anlage projiziert?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Jörg Rupp
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte, au…
An Stadt Ettlingen Details
Von
Jörg Rupp
Betreff
Corona-Teststationen [#217843]
Datum
9. April 2021 07:55
An
Stadt Ettlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte, auf welcher Basis die Ettlinger Corona-Schnellteststationen finanziert werden. 1. Welche und wie viele Stationen rechnen ihre Leistungen mit der Stadt Ettlingen ab? 2.Wie sah die Förderung der Einrichtung der Schnellteststationen aus, die die Stadt bezahlt hat? 3. Gab es darüber hinaus weitere Förderungen für den betrieb von Teststationen und wie sah dieser aus? Wie hoch waren da die Kosten für die Stadt? 4. Wie hoch war der Zuschuss der Stadt für ein Einrichtung? 5. Auf welchen Betrag summiert sich der Betrieb der Stationen für die Stadt pro Tag, pro Monat und welcher Betrag ist projiziert, bis der Betrieb dieser Stationen nicht mehr nötig ist? 6. Für welchen Zeitraum wurde der Betrieb dieser Anlage projiziert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp Anfragenr: 217843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217843/ Postanschrift Jörg Rupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp
Stadt Ettlingen
Sehr geehrter Herr Rupp, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit bestätige. Nach Bearbeitung der…
Von
Stadt Ettlingen
Betreff
WG: Corona-Teststationen [#217843]
Datum
9. April 2021 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rupp, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit bestätige. Nach Bearbeitung der einzelnen Anliegen erhalten Sie eine Rückmeldung. Freundliche Grüße
Stadt Ettlingen
Sehr geehrter Herr Rupp, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 09.04.2021, in der Sie Fragen zur Finanzieru…
Von
Stadt Ettlingen
Betreff
Corona-Teststationen [#217843]
Datum
19. April 2021 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rupp, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 09.04.2021, in der Sie Fragen zur Finanzierung der Corona-Teststationen in Ettlingen stellen. Es handelt sich hierbei um einen Antrag, dessen Bearbeitung auf den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes beruht. Zweck dieses Gesetzes ist die Eröffnung des Zugangs zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen. Die Bearbeitung des Antrags kann eine Gebühr, die auf der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ettlingen beruht, nach sich ziehen. Hierauf weisen wir Sie vorsorglich hin. Es ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung mindestens eine Stunde in Anspruch nehmen wird. Daher kann hier keine einfache Auskunft angesetzt werden, für die Gebührenfreiheit besteht. Nach der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ettlingen fällt für "Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche" ein Stundensatz von 65,00 Euro an. Somit rechnen wir mit einer Mindestgebühr von 65,00 Euro für die Bearbeitung des Antrags. Ich habe Ihnen den Link zu der Satzung auf der städtischen Homepage beigefügt. Sie finden die zitierte Regelung auf Seite 5, Nr. 3.1. https://www.ettlingen.de/site/Ettlingen/get/documents_E20360146/ettlingen/Dokumente/Satzungen/HA-C02-Verwaltungsgeb%C3%BChrensatzung.pdf Bitte teilen Sie uns bis zum 26.04.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag dennoch aufrechterhalten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Rupp
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Jörg Rupp
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona-Teststationen“ [#217843]
Datum
20. April 2021 12:58
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217843/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese Zahlen eigentlich alle vorliegen müssten. Eine Gebührenerhebung ist kaum zu rechtfertigen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp Anhänge: - 217843.pdf Anfragenr: 217843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217843/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Jörg Rupp
AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage vom 20. April 2021 [#217843] Sehr << Anrede >> guten Tag. Ich …
An Stadt Ettlingen Details
Von
Jörg Rupp
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre Anfrage vom 20. April 2021 [#217843]
Datum
23. April 2021 13:19
An
Stadt Ettlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> guten Tag. Ich habe in der Angelegenheit den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg eingeschaltet. Er prüft den Vorgang. Da dies etwas dauert, "pausiert" die Anfrage bis zur erfolgten Prüfung. Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp Anfragenr: 217843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217843/ Postanschrift Jörg Rupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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