Statistiken zur Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 für Abstrich nach Warnhinweis per Corona-Warn-App

zur Einschätzung der Funktion der Corona-Warn-App erfragen wir die verfügbaren aggregierten Statistiken zur Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 für Abstrich nach Warnhinweis per App. Bitte senden sie uns die entsprechenden Daten und ggf. noch weitere Ihrer Ansicht nach dafür sinnvolle Dokumente zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zur Einschätzung …
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)
Betreff
Statistiken zur Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 für Abstrich nach Warnhinweis per Corona-Warn-App [#217866]
Datum
9. April 2021 12:31
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zur Einschätzung der Funktion der Corona-Warn-App erfragen wir die verfügbaren aggregierten Statistiken zur Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 für Abstrich nach Warnhinweis per App. Bitte senden sie uns die entsprechenden Daten und ggf. noch weitere Ihrer Ansicht nach dafür sinnvolle Dokumente zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Rehak Anfragenr: 217866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217866/ Postanschrift Rainer Rehak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)

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Kassenärztliche Bundesvereinigung
Intern Sehr geehrter Herr Rehak, die GOP 02402 wurde wie folgt erbracht und abgerechnet: 2. Quartal 2020 987 3…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Statistiken zur Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 für Abstrich nach Warnhinweis per Corona-Warn-App [#217866]
Datum
29. April 2021 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Intern Sehr geehrter Herr Rehak, die GOP 02402 wurde wie folgt erbracht und abgerechnet: 2. Quartal 2020 987 3. Quartal 2020 40.484 Weitere und aktuellere Daten hierzu haben wir nicht. Mit freundlichen Grüßen