Baumfällungen an dem Golchener Weg

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mehrere Bäume und Sträucher wurden nahe dem Verbindungsweg zwischen 19412 Brüel und 19412 Golchen (Golchener Weg) gefällt.
Einige Bäume wurden innerhalb eines Gehölzbiotops gefällt.
Die Fällungen wurden ca. am 13. März 2021 und am 08.04. - 09.04.2021 durchgeführt. Aus den Karten des Lung-MV ist zu erkennen, dass einige der gefällten Bäume / Sträucher außerhalb des Waldabschnittes liegen, wodurch hier eine Verletzung des Bundesnaturschutzgesetzes, aufgrund der außerzeitlichen Fällung, vorliegen kann.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fällgenehmigung, den Grund für die Fällungen und Informationen über die Ausgleichspflanzungen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in mehrere Bäume un…
An Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumfällungen an dem Golchener Weg [#217884]
Datum
9. April 2021 17:06
An
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in mehrere Bäume und Sträucher wurden nahe dem Verbindungsweg zwischen 19412 Brüel und 19412 Golchen (Golchener Weg) gefällt. Einige Bäume wurden innerhalb eines Gehölzbiotops gefällt. Die Fällungen wurden ca. am 13. März 2021 und am 08.04. - 09.04.2021 durchgeführt. Aus den Karten des Lung-MV ist zu erkennen, dass einige der gefällten Bäume / Sträucher außerhalb des Waldabschnittes liegen, wodurch hier eine Verletzung des Bundesnaturschutzgesetzes, aufgrund der außerzeitlichen Fällung, vorliegen kann. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Fällgenehmigung, den Grund für die Fällungen und Informationen über die Ausgleichspflanzungen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217884/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese zuständigkeitshalber an die Untere Naturschut…
Von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Betreff
AW: 21/710 WG: Baumfällungen an dem Golchener Weg [#217884]
Datum
15. April 2021 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese zuständigkeitshalber an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Sehr Antragsteller/in die angeforderte Fällgenehmigung kann ich Ihnen nicht übersenden, da es zu den durchgeführt…
Von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Betreff
WG: 21/710 WG: Baumfällungen an dem Golchener Weg [#217884]
Datum
28. April 2021 17:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die angeforderte Fällgenehmigung kann ich Ihnen nicht übersenden, da es zu den durchgeführten Maßnahmen keine Genehmigung bzw. Absprachen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim gab. Derzeit wird der Vorgang durch mich aufgearbeitet und wir stehen mit dem Verursacher der Fällung/Rodungen auch zur Abstimmung von Ausgleichspflanzungen in Kontakt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und dafür, dass Sie diesen Vorgang nun aufarbeiten wol…
An Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 21/710 WG: Baumfällungen an dem Golchener Weg [#217884]
Datum
29. April 2021 19:37
An
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und dafür, dass Sie diesen Vorgang nun aufarbeiten wollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217884/

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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4 - Flur 3, Flurstück 258/22 Sehr Antragsteller/in ich bezie…
Von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Betreff
Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4 - Flur 3, Flurstück 258/22
Datum
15. Juli 2021 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
7,1 KB


Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 27. Mai 2021 an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, die am 1. Juli 2021 an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet wurde. Die Bauarbeiten auf dem Gelände des Agrarbetriebes wurden bereits Ende Mai 2021 beendet. Herr Dr. Kuhlmann (ECO-CERT) hat die ökologische Baubegleitung für das Bauvorhaben übernommen und auch durchgeführt. In diesem Zusammenhang kam es zu keinen Beeinträchtigungen der gesetzlich geschützten Biotope. Ebenso fanden auch die Artenschutzbelange Berücksichtigung. Aufgrund der zusätzlichen Maßnahme auf dem o.g. Flurstück ist auch der Umfang der ökologischen Baubegleitung erweitert worden. Die Fläche wurde vorher 2 x abgegangen, um die Artenschutzproblematik abzuprüfen. Der Bereich wurde flächendeckend nach Freibrütern, Nahrungsgästen und Amphibien abgesucht. Auch ist der Amphibienschutzzaun erweitert und laufend überprüft worden. Die Verwallung gehört zur Gesamtbaustelle. Herr Dr. Kuhlmann bestätigte, dass die vier gesetzlich geschützten Biotope von dieser Maßnahme nicht beeinflusst werden. Zu den Gehölzbiotopen ist ein ausreichender Abstand eingehalten worden. Vorliegend handelt es sich um keine Feuchtwiese. Lediglich in der Nähe der Kleingewässer ist es etwas feuchter. Der Standort des Versickerungsbeckens ist nicht besonders wertvoll und wird durch die naturnahe Gestaltung aufgewertet. Es sind keine hochwertigen Biotope beansprucht worden und es ist kein Störpotenzial geschaffen worden. Die in Rede stehende Grünlandfläche wurde in der Vergangenheit intensiv als Weide genutzt. Im November 2020 fand ein gemeinsamer OT der uNB mit Dr. Kuhlmann und Vertretern des Agrarbetriebes und der Landgesellschaft statt. Dabei ging es um den niedrigen Wasserstand des größeren Biotops. Dr. Kuhlmann erklärte, dass das Biotop rein von Oberflächenwasser gespeist wird. Da es nun in den letzten 3 Jahren sehr wenig Niederschläge gab und auch die Schneeschmelze fehlte, ist der Wasserstand etwas zurückgegangen. Es handelt sich um einen natürlichen Prozess, der mit den Bauarbeiten des Agrarbetriebes in keinem Zusammenhang steht. Diese Entwicklung ist bei anderen Söllen / Kleingewässern ähnlich der Fall. Der jetzige Zustand ist schon länger anhaltend und nicht plötzlich erfolgt. Eine abrupte Wasserentnahme wäre an der Vegetation erkennbar gewesen und es wäre auch eine Schlammschicht zu sehen gewesen. Das ist vorliegend nicht der Fall. Durch die Bauausführungen durch den neuen Güllebehälter auf dem Betriebshof ist es nicht zu einer Beschädigung des Kleingewässers im Wiesenbereich gekommen. Es ist auch kein Wasser in die Baugrube gelangt, dies ist schon aufgrund der Abstände und Höhenlagen, das Baugelände liegt wesentlich höher als das Kleingewässer, nicht möglich. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Einwände gegen das Vorhaben vorzubringen. Es gibt keine Anhaltspunkte für die von Ihnen angesprochenen Beeinträchtigungen von Biotopen bzw. hinsichtlich des Artenschutzes. Zu den durchgeführten Baumfällungen an der Straße zwischen Brüel und Golchen (Ihre E-Mail vom 9. April 2021) finden im August 2021 Gespräche zwischen Vertretern der uNB und dem Amt Sternberger Seenlandschaft statt. Mit freundlichen Grüßen