Microsoft 365

- alle Dokumente, die sich mit MS365 / Microsoft Office 365 befassen
- die Anzahl der Beschwerden bezogen auf den Einsatz von MS365
- etwaige Bußgeld- und Untersagungsbescheide bezogen auf MS365 und die zugehörigen Dienste

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Microsoft 365 [#217895]
Datum
9. April 2021 18:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente, die sich mit MS365 / Microsoft Office 365 befassen - die Anzahl der Beschwerden bezogen auf den Einsatz von MS365 - etwaige Bußgeld- und Untersagungsbescheide bezogen auf MS365 und die zugehörigen Dienste
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217895/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Microsoft 365 [#217895]
Datum
12. April 2021 06:59
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Eingangsbestätigung IFG-Antrag vom 09.04.2021 Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag vom 09.04.2021
Datum
15. April 2021 14:08
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Bearbeitung: [geschwärzt] [geschwärzt] Aktenzeichen: [geschwärzt] (Bitte bei Antwort angeben) Betreff: Ihr IFG-Antrag vom 09.04.2021 Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, welcher unter o.a. Aktenzeichen bei uns geführt wird. Wir werden uns nach Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 09.04.2021 Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschw…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 09.04.2021
Datum
21. Mai 2021 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Bearbeitung: [geschwärzt] [geschwärzt] Aktenzeichen: [geschwärzt] - [geschwärzt] (Bitte bei Antwort angeben) Betreff: Ihr IFG-Antrag vom 09.04.2021 Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihren o.g., sehr weitgefassten IFG-Antrag zu Microsoft 365/Office 365. Der Gegenstand Ihrer Anfrage ist eine Querschnittmaterie, die in der LDI für nahezu alle Referate in verschiedensten Kontexten relevant werden kann. Aus diesem Grund habe ich von allen in Betracht kommenden Referaten eine Rückmeldung zu den von Ihnen formulierten Fragen erbeten. I. Antrag auf Vorlage von Dokumenten zu MS 365 / Office 365 Mit Blick auf Ihre Bitte, Ihnen alle Dokumente zuzusenden, die sich mit MS 365 / Office 365 befassen, habe ich folgende Dokumente beigefügt: - Verschiedene exemplarische Antworten zu MS 365 der unterschiedlichen Referate. Zur Vermeidung von Wiederholungen haben wir davon abgesehen, weitere mit Bezug auf MS 365 / Office 365 textgleiche Antworten aufzunehmen. - Informationen zum Stand der Beratungen der Arbeitsgruppe der Aufsichtsbehörden zu Microsoft Office 365 Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass MS 365 / Office 365 verschiedentlich Thema bei der Datenschutzkonferenz (DSK) war. Die entsprechenden Protokolle sind auf der Seite der DSK (auf https://www.datenschutzkonferenz-online.de/protokolle.html) abrufbar. Von Interesse sind in diesem Zusammenhang insbesondere: - Protokoll der DSK-Zwischenkonferenz v. 22.9.2020 - Protokoll der DSK-Zwischenkonferenz v. 12.9.2019 - Protokoll 98. DSK v. 6. und 7. 11.2019 Eine weitere Anfrage zu MS 365 wurde bereits im Juli 2020 von der LDI beantwortet. Diese Antwort können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzrechtliche-bewertung-von-microsoft-produkten-5/#nachricht-489682 Weitere Dokumente wurden im Zusammenhang mit früheren IFG-Anfragen über FragdenStaat veröffentlicht und sind online abrufbar. Dies gilt insbesondere für ein Schreiben der Berliner Datenschutzbehörde an Microsoft zu Videokonferenzsystemen vom 27.Mai 2020: https://fragdenstaat.de/dokumente/4760-microsoft-word-682523/ II. Anzahl der Beschwerden bezogen auf den Einsatz von MS 365 Beschwerden werden bei der LDI nicht produktbezogen registriert, so dass Fallzahlen von Beschwerden bezogen auf den Einsatz von MS 365 bei uns nicht vorhanden sind. Es ist uns auch nicht möglich zu ermitteln, in wie vielen Beschwerden MS 365 / Office 365 von Bedeutung ist oder war. Angesichts der hohen Fallzahlen von ca. 10.000 bis 15.000 Eingaben jährlich ist eine manuelle Auswertung dieser Akten faktisch nicht möglich. III. Bußgeld- und Untersagungsbescheide bezogen auf MS 365 und die zugehörigen Dienste Entsprechende Bußgeld- oder Untersagungsbescheide hat die LDI nicht erlassen. IV. Hinweis Ein Teil der zu MS 365 / Office 365 vorliegenden Dokumente fallen unter den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 IFG NRW und können aufgrund laufender Abstimmungsvorgänge oder zum Schutz des innerbehördlichen Entscheidungsprozesses nicht herausgegeben werden. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten wollen, bitten wir um Mitteilung Ihrer postalischen Adresse, um diesen Bescheid zustellen zu können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]

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AW: Ihr IFG-Antrag vom 09.04.2021 [#217895] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Infor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 09.04.2021 [#217895]
Datum
27. Mai 2021 23:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217895/