SARS-Cov-2 Verordnung Land Berlin

es gibt insgesamt 37 Verordnung bzw. Änderungen an den SARS-CoV-2-Verordnungen. In den Verordnungen stand folgendes geschrieben: " Der Verordnungsgeber wird fortlaufend evaluieren, ob die Voraussetzungen zur
Aufrechterhaltung dieser Grundrechtseinschränkungen weiter Bestand habe"

1. Wie sahen die Evaluierungen ?
2. Wann fanden diese Evaluierungen statt?
3. Wer nahm an diesen Evaluierungen teil?
4. Wie sahen die Ergebnisse dieser Evaluierungen aus?
5. Was waren die Kriterien dieser Evaluierungen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SARS-Cov-2 Verordnung Land Berlin [#217914]
Datum
10. April 2021 08:19
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es gibt insgesamt 37 Verordnung bzw. Änderungen an den SARS-CoV-2-Verordnungen. In den Verordnungen stand folgendes geschrieben: " Der Verordnungsgeber wird fortlaufend evaluieren, ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung dieser Grundrechtseinschränkungen weiter Bestand habe" 1. Wie sahen die Evaluierungen ? 2. Wann fanden diese Evaluierungen statt? 3. Wer nahm an diesen Evaluierungen teil? 4. Wie sahen die Ergebnisse dieser Evaluierungen aus? 5. Was waren die Kriterien dieser Evaluierungen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217914/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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