Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser

Der Hochwasserpegel, welcher dazu führt, dass auf der Osloerstraße, auf dem Deich in Rheinhausen, der Verkehr eingestellt wird, um den Hochwasserschutz sicherzustellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser [#217916]
Datum
10. April 2021 09:01
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Hochwasserpegel, welcher dazu führt, dass auf der Osloerstraße, auf dem Deich in Rheinhausen, der Verkehr eingestellt wird, um den Hochwasserschutz sicherzustellen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 217916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217916/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Fachamt weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser [#217916]
Datum
12. April 2021 07:17
Status
Warte auf Antwort
DIE_LOGO_BLAU_RGB2.jpg
34,5 KB


Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Fachamt weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser [#217916]
Datum
15. Mai 2021 09:08
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser“ vom 10.04.2021 (#217916) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Eingangsbestätigung: https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrseinstellung-osloerstrae-bei-hochwasser/#nachricht-586234 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 217916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217916/
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre Mail wurde entsprechend weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser [#217916]
Datum
15. Mai 2021 14:53
Status
Warte auf Antwort
DIE_LOGO_BLAU_RGB2.jpg
34,5 KB


Guten Tag, Ihre Mail wurde entsprechend weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, für die Osloer Straße selbst besteht aktuell kein Bedarf einer Sperrung bei stei…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser [#217916]
Datum
19. Mai 2021 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
DIE_LOGO_BLAU_RGB2.jpg
34,5 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, für die Osloer Straße selbst besteht aktuell kein Bedarf einer Sperrung bei steigendem Hochwasser. Ab einem Pegel von 10,40 m am Pegel Ruhrort erfolgt eine Sperrung der Parkfläche unterhalb und neben der Eisenbahnbrücke. Die Zufahrt zu dieser Parkfläche geht von der Osloer Straße (in der Kurve unter der Eisenbahnbrücke) ab. Die  Straße selbst ist von dieser Sperrung nicht betroffen. Eine erneute Prüfung ergab, dass die Osloer Straße voraussichtliche frühestens ab einem Wasserstand von 13,00 m am Pegel Ruhrort gefährdet wäre, einem Hochwasser dass im Schnitt nur ca. alle 400 Jahre stattfindet. Ein Sperrung von Straßen erfolgt in Duisburg primär im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr, zum Beispiel wenn die Überschwemmung der Straße durch ausuferndes Flusshochwasser droht. Bei dem Abschnitt der Osloer Straße zwischen dem Verteilerkreis und der Eisenbahnbrücke handelt es sich zudem nicht um einen Deich, sondern um ein sogenanntes Hochufer. Daher sind auf diesem Abschnitt auch keine Maßnahmen zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes erforderlich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort. Verschiedene Handbücher Deichverteidigung sagen, dass jede …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser [#217916]
Datum
19. Mai 2021 16:02
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Antwort. Verschiedene Handbücher Deichverteidigung sagen, dass jede Bewegung von Fahrzeugen auf einem durchweichten Deich vermieden werden muss. Dass es da keine Maßnahmen in ganz Duisburg geben soll ist nicht nachvollziehbar. In Hinblick auf das "Hochufer", was ausschließlich auf aus wasserdurchlässiger Schlacke besteht, erschließt sich mir nicht, wie dieses vor Hochwasser schützen soll ohne einen Deich davor. Aus welcher Quelle kann man entnehmen, dass ein künstliches wasserdurchlässiges "Hochufer" ohne Deich vor Überflutung schützt und wo sind diese Spezifikationen zu finden? N. h. E. sind Hochufer natürlich entstandene Ufer, durch einschneiden eines Flusses in Sedimente (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Flussterrasse ), demnach handelt es sich hier nicht um ein Hochufer. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 217916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217916/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Definition darüber, was ein Deich ist, findet sich ich der DIN 19712:2013-01…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Re: WG: Verkehrseinstellung Osloerstraße bei Hochwasser [#217916]
Datum
19. Mai 2021 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Definition darüber, was ein Deich ist, findet sich ich der DIN 19712:2013-01 - Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern. Weitergehende Ausführungen finden Sie in den Merkblättern DWA 506 und BWK 6 der jeweiligen Verbände. Was ein Hochufer ist und was ein Deich ist, entscheidet nach diesen Vorgaben die zuständige obere Wasserbehörde, in diesem Falle die Bezirksregierung in Düsseldorf. Wichtig ist hierbei auch die Widmung der jeweiligen Flurstücke, zum Beispiel als Hochwasserschutzanlage oder Uferbereich. Die genaue Zusammensetzung des Hochufers an dieser Stelle entzieht sich leider meiner Kenntnis. Die Hochuferfläche weist hier jedoch eine Stärke / Breite zwischen 50 und 130 Metern auf, dies sollte ausreichend Sicherheit bieten. Diese Handbücher zur Deichverteidigung sind mir bestens bekannt. Analog zu diesen Empfehlungen ist generell auch das Befahren und Betreten von Deichen abseits ausgewiesener Flächen, bereits in der hochwasserfreien Zeit, per beigefügter Deichschutzverordnung (§5) verboten. Während eines Hochwasser wird zudem ein Betretungsverbot / Befahrungsverbot für alle Wege über Deiche oder auf Deichen durch die Hochwasserschutzpflichtigen (Stadt Duisburg oder zum Beispiel Deichverbände) ausgesprochen. Dies betrifft jedoch überwiegend unbefestigte Wege, welche auch zu hochwasserfreien Zeiten nur von eingeschränkten Personenkreisen genutzt werden dürfen (beispielsweise Landwirte). Auf Deichen verlaufende Straßen sind jedoch in die Standsicherheit des Deiches mit einbezogen und dieser ist entsprechend dimensioniert und baulich ausgeführt, dass eine solche Straße auch bei Einstau weiterhin genutzt werden kann. Während eines Hochwasserereignisses werden Deiche zudem in regelmäßigen Abständen durch Deichläufer kontrolliert und begangen. Sollten sich hier Problemstellen zeigen, wird natürlich eine solche Straße gesperrt, dies geschieht aber ausschließlich anlassbezogen. Auch an anderen Stellen kann es, bedingt durch Einsatzmaßnahmen im Rahmen der Deichverteidigung, anlassbezogen zu Sperrungen von Verkehrswegen kommen. Diese finden dann aber wiederum lediglich anlassbezogen statt. Die Sperrung von Straßen, die ins Deichvorland, zwischen der Uferlinie und der Hochwasserschutzanlage, führen, erfolgt wie bereits erwähnt im gesamten Stadtgebiet bei unterschiedlichsten Wasserständen. Hier ist vor allem die Gefahrenabwehr das Hauptaugenmerk, damit Personen zum Beispiel in der Dämmerung nicht versehentlich in überschwemmte Bereiche geraten. Aus diesem Grund wird auch der Parkplatz an der Osloer Straße gesperrt. Wenn ein Fahrzeug dort abgestellt wird, kann es schon wenige Stunden später als Treibgut auf dem Weg nach Holland sein. Dies stellt natürlich eine Gefahr für die Schiffahrt und bei einem Anprall an einem Deich auch eine gewisse Gefahr für diesen dar.