Quellcode: Unterlagen über Befürwortung einer Einsicht

An Ihre Behörde wurden ja nun mehrfach schon Anfragen nach dem Quellcode des Wahl-O-Maten gestellt. Nach dem Sie diese Anfragen zuerst abgelehnt hatten, scheint es mir jetzt so, als ob Sie nun mit einem speziellen Prozess, unter Wahrung des Urheberrechtes, Einsicht gewähren.
Andere Behörden lehnen Einsicht in selbst gebaute Software generell ab. In diesem Sinne unterscheiden Sie sich von diesen Behörden.
Meine Frage ist nun auf jene Unterlagen in Ihrem Haus ausgerichtet, die Sie dazu bewogen haben, von Ihrer urspünglichen Ansicht abzuweichen. Sind Verfahren geführt worden, in die ich (zumindest in das Urteil) Einsicht nehmen dürfte, die Sie zwingen Einsicht zu gewähren?
Mir würden auch Verweise auf öffentlich einsehbare Urteile ausreichen, da ich Ihnen nicht unnötig viel Arbeit machen möchte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Marcel Langner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An Ihre Behörde w…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Quellcode: Unterlagen über Befürwortung einer Einsicht [#217933]
Datum
10. April 2021 14:09
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An Ihre Behörde wurden ja nun mehrfach schon Anfragen nach dem Quellcode des Wahl-O-Maten gestellt. Nach dem Sie diese Anfragen zuerst abgelehnt hatten, scheint es mir jetzt so, als ob Sie nun mit einem speziellen Prozess, unter Wahrung des Urheberrechtes, Einsicht gewähren. Andere Behörden lehnen Einsicht in selbst gebaute Software generell ab. In diesem Sinne unterscheiden Sie sich von diesen Behörden. Meine Frage ist nun auf jene Unterlagen in Ihrem Haus ausgerichtet, die Sie dazu bewogen haben, von Ihrer urspünglichen Ansicht abzuweichen. Sind Verfahren geführt worden, in die ich (zumindest in das Urteil) Einsicht nehmen dürfte, die Sie zwingen Einsicht zu gewähren? Mir würden auch Verweise auf öffentlich einsehbare Urteile ausreichen, da ich Ihnen nicht unnötig viel Arbeit machen möchte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 217933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217933/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 10.04.2021 in der Bunde…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Quellcode: Unterlagen über Befürwortung einer Einsicht [#217933]
Datum
16. April 2021 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 10.04.2021 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 10.05.2021. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Langner, Hintergrund ist ein Gerichtsurteil nach dem wir verfahren. Ich musste das nochmals rau…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
WG: Quellcode: Unterlagen über Befürwortung einer Einsicht [#217933]
Datum
3. Mai 2021 18:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Hintergrund ist ein Gerichtsurteil nach dem wir verfahren. Ich musste das nochmals raussuchen, daher erst jetzt diese kurze Rückmeldung auf Ihre Rückfrage. Hier finden Sie einen Hinweis auf das Gerichtsurteil: https://fragdenstaat.de/anfrage/quellcode-des-wahl-o-mat-10/ (Urteil BVerwG 7 C 1.14). Seit diesem haben wir ein spezifisches Verfahren entwickelt, mit dem wir den Quellcode herausgeben. Ich hoffe, wir konnten Ihnen diesbezüglich helfen. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei, das sie auch über "fragdenstaat" recherchierbar gewesen wäre MfG [geschwärzt] Bundeszentrale für politische Bildung [geschwärzt] [geschwärzt] Adenauerallee 86 53113 Bonn [geschwärzt] www.bpb.de „Was geht?“-Heft für Schüler/-innen im neuen Design In der aktuellen Ausgabe „Geschlechter, Liebe und Grenzen“ geht es um Zusammenhänge zwischen Geschlecht, Gesellschaft und Politik. www.bpb.de/wasgeht