Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzgl. S3-Leitlinie zu SARS-CoV-2 an Schulen

wir sind als Wissenschaftler*innen an der Ludwig-Maximilians-Universität München am Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung tätig.

Während der vergangenen Monate haben wir zum Thema Schulen in der SARS-CoV-2 Pandemie geforscht. Im Zentrum stand die Frage, wie wirksam die Maßnahmen sind, die an Schulen zur Prävention und Kontrolle der Pandemie umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Forschung wurden bei der Entwicklung einer evidenz- und konsensbasierten S3-Leitlinie genutzt (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html). Der Leitlinienprozess wurde von uns koordiniert, an der Erstellung waren eine Vielzahl von Fachgesellschaften, Institutionen und Verbänden beteiligt. Ziel der Leitlinie ist es, Entscheidungsträger*innen in den Bereichen Bildung und Gesundheit wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen, um einen möglichst sicheren, geregelten und kontinuierlichen Schulbetrieb in Pandemiezeiten zu ermöglichenn.

Die Kurzfassung der Leitlinie wurde am 8. Februar 2021 veröffentlicht. Inwieweit die Empfehlungen der Leitlinie in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden ist bisher unklar. In Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz erbitten wir daher folgende Informationen:
1) Ist die Leitlinie im Ministerium bekannt?
o Wie wurde das Ministerium auf die Leitlinie aufmerksam?
o An wen wurde die Leitlinie – innerhalb des Ministeriums und darüber hinaus – weiter verteilt?
2) Wurde die Leitlinie im Ministerium diskutiert?
o Wenn ja, in welcher Abteilung/Referat und/oder in welchem Gremium/Task Force und/oder auf welcher Hierarchieebene wurde die Leitlinie diskutiert?
o Wenn ja, welche Aspekte der Leitlinie wurden diskutiert?
3) Wurde die Leitlinie bei Entscheidungen im Ministerium oder in Entscheidungen, an denen das Ministerium mitgewirkt hat, berücksichtigt?
o Wenn ja, bei welchen Entscheidungen wurde die Leitlinie berücksichtigt?
o Wenn ja, welche Empfehlungen aus der Leitlinie wurden berücksichtigt und wie?
o Wenn nein, warum wurde die Leitlinie nicht berücksichtigt?
4) Hat sich die Leitlinie konkret auf ministerielle Hinweise, Empfehlungen oder Vorgaben für Schulen ausgewirkt?
o Wenn ja, welche konkreten Änderungen (z.B. Regelung zu Masken, Regelung zu Schulwegen) haben sich aus der Leitlinie ergeben?

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzgl. S3-Leitlinie zu SARS-CoV-2 an Schulen [#217950]
Datum
10. April 2021 19:02
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir sind als Wissenschaftler*innen an der Ludwig-Maximilians-Universität München am Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung tätig. Während der vergangenen Monate haben wir zum Thema Schulen in der SARS-CoV-2 Pandemie geforscht. Im Zentrum stand die Frage, wie wirksam die Maßnahmen sind, die an Schulen zur Prävention und Kontrolle der Pandemie umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Forschung wurden bei der Entwicklung einer evidenz- und konsensbasierten S3-Leitlinie genutzt (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html). Der Leitlinienprozess wurde von uns koordiniert, an der Erstellung waren eine Vielzahl von Fachgesellschaften, Institutionen und Verbänden beteiligt. Ziel der Leitlinie ist es, Entscheidungsträger*innen in den Bereichen Bildung und Gesundheit wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen, um einen möglichst sicheren, geregelten und kontinuierlichen Schulbetrieb in Pandemiezeiten zu ermöglichenn. Die Kurzfassung der Leitlinie wurde am 8. Februar 2021 veröffentlicht. Inwieweit die Empfehlungen der Leitlinie in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden ist bisher unklar. In Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz erbitten wir daher folgende Informationen: 1) Ist die Leitlinie im Ministerium bekannt? o Wie wurde das Ministerium auf die Leitlinie aufmerksam? o An wen wurde die Leitlinie – innerhalb des Ministeriums und darüber hinaus – weiter verteilt? 2) Wurde die Leitlinie im Ministerium diskutiert? o Wenn ja, in welcher Abteilung/Referat und/oder in welchem Gremium/Task Force und/oder auf welcher Hierarchieebene wurde die Leitlinie diskutiert? o Wenn ja, welche Aspekte der Leitlinie wurden diskutiert? 3) Wurde die Leitlinie bei Entscheidungen im Ministerium oder in Entscheidungen, an denen das Ministerium mitgewirkt hat, berücksichtigt? o Wenn ja, bei welchen Entscheidungen wurde die Leitlinie berücksichtigt? o Wenn ja, welche Empfehlungen aus der Leitlinie wurden berücksichtigt und wie? o Wenn nein, warum wurde die Leitlinie nicht berücksichtigt? 4) Hat sich die Leitlinie konkret auf ministerielle Hinweise, Empfehlungen oder Vorgaben für Schulen ausgewirkt? o Wenn ja, welche konkreten Änderungen (z.B. Regelung zu Masken, Regelung zu Schulwegen) haben sich aus der Leitlinie ergeben? Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217950/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich …
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzgl. S3-Leitlinie zu SARS-CoV-2 an Schulen [#217950]
Datum
15. April 2021 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich klären und uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> am 10.04.21 haben wir Ihnen eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bezüg…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzgl. S3-Leitlinie zu SARS-CoV-2 an Schulen [#217950]
Datum
1. Juli 2021 09:18
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 10.04.21 haben wir Ihnen eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bezüglich der S3-Leitlinie zum Thema "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" gesendet. Bisher haben wir noch keine Antwort diesbezüglich aus Ihrem Haus erhalten und möchten daher freundlich um eine Rückmeldung Ihrerseits bitten. Sie haben auch die Möglichkeit, uns direkt eine Email an <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217950/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>