Finanzierung der Luca App

Dokumente und e-Mails der Kommunikation zwischen dem Ministerium und den Betreibern der Luca App zur Anbahnung der Landes-Finanzierung in Höhe von 3,7 Mio. EUR.

Hintergrund: z. B. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/minister-lucha-setzt-auf-luca-app-100.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und e-Mails de…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung der Luca App [#217971]
Datum
10. April 2021 22:52
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und e-Mails der Kommunikation zwischen dem Ministerium und den Betreibern der Luca App zur Anbahnung der Landes-Finanzierung in Höhe von 3,7 Mio. EUR. Hintergrund: z. B. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/minister-lucha-setzt-auf-luca-app-100.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in besten Dank für Ihre E-Mail vom 10. April 2021 an das Ministerium für Sozi…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
28716 Finanzierung der Luca App [#217971]
Datum
10. Mai 2021 18:27
Status
Warte auf Antwort
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in besten Dank für Ihre E-Mail vom 10. April 2021 an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Aufgrund der Komplexität der begehrten amtlichen Informationen und ggfs. einer Drittbeteiligung wird die Frist gem. § 7 Abs. 7 LIFG verlängert. Wir bitten hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrte:r Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihr Informationszugangsbegehren gem. § 1 …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: 28716 Finanzierung der Luca App [#217971]
Datum
13. Juli 2021 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte:r Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihr Informationszugangsbegehren gem. § 1 Abs. 2 LIFG vom 10.04.21. Wir gewähren den Anspruch auf Informationszugang, soweit keine Auskunftsversagungsgründe gem. §§ 4 bis 6 LIFG bzw. gem. § 9 Abs. 3 LIFG vorliegen. Auskunftsversagungsgründe können bspw. der Schutz von personenbezogenen Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein. Bzgl. der begehrten Informationen sehen wir Anhaltspunkte dafür, dass betroffene Personen sowie öffentliche Stellen schutzwürdige Interessen am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Wir führen daher ein Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durch und geben den betroffenen Personen bzw. öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats. Gemäß § 7 Abs. 7 LIFG haben wir die Frist zur Verfügungsstellung der Information auf bis zu drei Monate verlängert, da die Antragsbearbeitung innerhalb eines Monats wegen der Beteiligung der betroffenen Personen nicht möglich ist (vgl. § 7 Abs. 7 S. 2 und 3 LIFG). Wir werden Ihnen und den betroffenen Personen bzw. öffentlichen Stellen die Entscheidung bzgl. der Einwilligung gemäß § 8 Abs. 2 LIFG bekannt geben. Sie haben die Möglichkeit, uns innerhalb von einer Woche wissen zu lassen, inwieweit Ihre persönlichen Daten als antragstellende Person und die von Ihnen genannte Antragsbegründung bzgl. der Kontaktaufnahme an die betroffene Person weitergegeben werden dürfen (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG). Falls Sie nicht antworten oder die Weitergabe ablehnen, eröffnen wir das Beteiligungsverfahren ohne diese Angaben. Darüber hinaus weisen wir Sie gem. § 10 Absatz 2 Satz 1 LIFG darauf hin, dass für die begehrte Auskunft Gebühren anfallen. Die Rahmengebühr beläuft sich gem. Ziff. 22.2.3. und 22.3.2. der Gebührenverordnung Sozialministerium auf 200,01 Euro bis 500,00 Euro. Angesichts des entstehenden Aufwands bzgl. der Drittbeteiligung und Schwärzung von schutzwürdigen Informationen wird die Gebühr auf 250 Euro festgesetzt. Wir fordern Sie daher gem. § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG auf, uns innerhalb eines Monats – mithin bis zum 13.08.21 – mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag angesichts der o.g. Gebühren weiterverfolgen. Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb dieser Frist gegenüber dem Ministerium für Soziales, Integration und Gesundheit Baden-Württemberg erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen und es erfolgt keine weitere Auskunft. Des Weiteren bitten wir um Auskunft, ob ein Interesse an personenbezogenen Daten besteht bzw. ob diese geschwärzt werden können. Für vorgenannte Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte weiterhin um die angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 28716 Finanzierung der Luca App [#217971]
Datum
1. August 2021 15:48
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte weiterhin um die angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217971/
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01. August 2021, mit welcher Sie Ihr Auskunftsersuchen zur …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: 62474 AW: 28716 Finanzierung der Luca App [#217971]
Datum
12. August 2021 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01. August 2021, mit welcher Sie Ihr Auskunftsersuchen zur Luca App aufrecht erhalten. Das Drittbeteiligungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Auf Grund seiner Komplexität sowie der Vielzahl der einzubindenden Stellen wird dieses voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis und ein wenig Geduld. Nach dessen Abschluss kommen wir wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierung der Luca App“ vom 10.04.2021 (#21…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 62474 AW: 28716 Finanzierung der Luca App [#217971]
Datum
17. Oktober 2021 11:14
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierung der Luca App“ vom 10.04.2021 (#217971) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 156 Tage überschritten. Ihre letzte Information stammt vom 12. Aug. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217971/
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrte:r Antragsteller/in Antragsteller/in, danke für Ihre Nachricht vom 17.10.21. Ihren Unmut über die lan…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Finanzierung der Luca App [#217971]
Datum
20. Oktober 2021 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte:r Antragsteller/in Antragsteller/in, danke für Ihre Nachricht vom 17.10.21. Ihren Unmut über die lange Bearbeitungsdauer können wir nachvollziehen, allerdings dauert leider das Drittbeteiligungsverfahren noch an. Wie bereits dargelegt sehen wir bzgl. der begehrten Informationen Anhaltspunkte dafür, dass betroffene Personen sowie öffentliche Stellen schutzwürdige Interessen am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Das Gesetz (§ 8 Abs. 1 S. 1 LIFG BW) schreibt eine Anhörung dieser Personen und ggfs. die Schwärzung schutzwürdiger Informationen zwingend vor. Im vorliegenden Fall muss das Land Baden-Württemberg eine Vielzahl von Personen bzw. öffentliche Stellen beteiligen. Dies wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen, hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Gerne nehmen wir Ihre Nachfrage zum Anlass, Sie zeitnah und unaufgefordert erneut über den Stand des Verfahrens zu informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Finanzierung der Luca App“ [#217971]
Datum
20. April 2022 06:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217971/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wird offensichtlich nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217971.pdf Anfragenr: 217971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217971/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Finanzierung der Luca App“ [#217971]
Datum
20. April 2022 06:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
903,6 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Versand Bescheid - Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> vom 10. April 2021 (Ihr Az. 17-1443.1-501.02/1)
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Versand Bescheid - Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> vom 10. April 2021 (Ihr Az. 17-1443.1-501.02/1)
Datum
5. Oktober 2022 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Versand Bescheid - Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> vom 10. April 2021 (Ihr Az. 17-1443.1-501.0…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Versand Bescheid - Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> vom 10. April 2021 (Ihr Az. 17-1443.1-501.02/1)
Datum
5. Oktober 2022 12:06
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zur der heute von uns übersandten E-Mail noch der Bescheid ohne das Wasserzeichen "Entwurf". Sorry und viele Grüße