Einsatz der Luca-App in RLP-Modellkommunen
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
sogenannte Modellkommunen müssen zur Kontaktnachverfolgung gemäß der "Allgemeinen Informationen für Kommunen, die sich als 'Modell-Kommune RLP' für den sicheren Umgang mit Corona bewerben wollen" vom 24.03.2021 eine einheitliche, mit SORMAS kompatible Software-Lösung nutzen. Zur Nachverfolgung von Kontakten setzt das Land Rheinland-Pfalz auf die App "Luca" der culture4life GmbH. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, mir die folgenden Auskünfte zu erteilen:
1. Ist mit der o.a. Formulierung in den Bewerbungskriterien den interessierten Kommunen die Nutzung anderer Apps anstelle von Luca freigestellt?
2. Ersetzt das Land den Modellkommunen die Kosten, die für den Einsatz der Luca-App entstehen? Falls statt Luca eine andere App genutzt wird (siehe 1.), ersetzt das Land den Modellkommunen auch die Kosten, die für den Einsatz dieser Apps entstehen?
3. Durch den Einsatz von Luca ist mit einer großen Menge zusätzlicher Daten zu rechnen, die durch die Gesundheitsämter zu bearbeiten sind. Rechnet das Land vor diesem Hintergrund mit personellen Engpässen in den Gesundheitsämtern? Werden den Kommunen zusätzliche Mittel bereitgestellt, um mehr Personal zur Bearbeitung der Datenmengen einzustellen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum11. April 2021
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15. Mai 2021
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