Vorteile aus dem Schwerbehindertenausweis

eine Liste welche Vorteile ergeben sich aus dem Schwerbehindertenausweis je nach Grad der Behinderung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste welche Vorteile…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorteile aus dem Schwerbehindertenausweis [#218099]
Datum
13. April 2021 11:14
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste welche Vorteile ergeben sich aus dem Schwerbehindertenausweis je nach Grad der Behinderung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218099/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Ihr Verständnis, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine anon…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
RE: PES Vorteile aus dem Schwerbehindertenausweis [#218099]
Datum
13. April 2021 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Ihr Verständnis, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine anonymen Anfragen bearbeitet. Darüber hinaus finden sich zu Ihrem Anliegen ausreichend Informationen im Internet. Bitte geben Sie in den bekannten Suchmaschinen "Vorteil Schwerbehindertenausweis" ein. Unter anderem informieren die zuständige Landesbehörde auf Ihren Internetseiten. Ebenso gibt es ausführliche Informationen beim Sozialverband VdK Deutschland https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12733/der_schwerbehindertenausweis_merkzeichen. Bitte nutzen Sie die entsprechenden Angebote. freundliche Grüße